Landesfischereigesetze -  Angeln zu Zweit, aber nur ein Schein

Verstehen muss man aber auch den
Fischereiaufseher, denn schließlich
haben der eine Garantenstellung.
Sicherlich haben die Jungs auch einen gewissen
Spielraum ob es zur Anzeige gebracht wird oder
nicht, wenn jemand mal unberechtigeter Weise
mitangelt. Ich meine man sollte da nochmal
alle Augen zu drücken, solange das Mitangeln
nicht übertrieben wird.
 
@Fishermen´s Friend
Fischwilderei oder das Schwarzangeln ist eine Straftat
Gesetzlich geregelt.
Hab ich keinen Schein bin ich Schwarzangler oder Fischwilderer.
Rufe ich zum Angeln ohne Schein auf oder ermuntere andere dazu,ist es ein Aufruf zur Straftat.

Aber eigentlich zeigt es doch ein anderes Problem.
Das Problem einer einheitlichen Gesetzgebung in Punkto Angeln.
Das was in Brandenburg noch äußerst einfach ist,schon von Kindesbeinen an (8Jahre) ist in anderen Bundesländern schon wieder verzettelter.

An der Stelle können aber nur die Angler in diesen Bundesländern aktiv werden.
Weil das nicht gemeistert wird,egal aus welchen Gründen,rechtfertigt es doch noch lange nicht den Verstoß gegen geltendes Recht.
Oder doch.
Denn eins ist doch Fakt,der eine nimmt es beim Angeln mit dem Schein nicht genau,der nächste fordert ein Sonderrecht bei anderen Dingen.
Und wenn ich bei einen Sachverhalt das Auge zu drücke (auch wenn es mental verständlich ist),wie soll ich dann bei einem anderen Sachverhalt nach rechtlicher Linie vorgehen ?
Und z.B. Detlef,weiss mit Sicherheit welchen Spielraum Er hat und nutzt den auch.
 
@ Thorsten

Da stimme ich Dir sogar teilweise zu.
So lange das Gesetz dahingehend so schwammig ist, bleibt es extremst schwierig.
Wo fängt die Granze an und wo hört sie auf?

Und somit kommt es auf den Aufseher an, aufs Ordnungsamt oder gar später bei der Anhörung auf den Richter, und wie diese Personen das Gesetz auslegen. Denn wie gesagt: es bleibt zu viel Interpretationsspielraum.

Mir gehts doch auch nur darum, dass Intressierte einfach mal reinschnuppern dürfen...irgendwie.
Oder es müssen halt alle "Schwammigkeiten" beseitigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
was die Ausnahmen betreffen
bestimmt jede Fischereibehörde in dem
jeweiligen Bundesland leider selber.
 
@Fishermen´s Friend

Mir gehts doch auch nur darum, dass Intressierte einfach mal reinschnuppern dürfen...irgendwie.

Bin ich doch dabei.:)
Aber das funktioniert nur,wenn ich als Angler,mich auf den verschiedenen Ebenen dafür stark mache.
Aber da scheint doch das Interesse oder die Notwendigkeit dieses zu tun,nicht so groß zu sein.;)
Da wird dann oftmals lieber der leichte,nicht immer gesetzliche Weg genommen.
Warum eigentlich ?
So bei mir ist jetzt Nachtruhe.:)
 
Da wollen lediglich zwei Freunde angeln, was störts wenn sein "Scheinloser" Freund auch mal die Angel in der Hand hat?

Mich stört das, den nächsten Apostel.

Ich habe mir lange Gedanken gemacht bevor ich die Fischereiaufsicht übernommen habe. Ergebnis nach etlichen Gesprächen: Wenn, dann nur, wenn nicht mit zweilei Maß gemessen wird. Punkt!

Was soll ich dem ersten erzählen, den ich verdonnere, wenn ich den zweiten sage: Ok, hast ja nur mal probiert.

Bei Owis kann man drüber reden, aber bei Straftatbestand ist Sense. Erwische ich jemanden bei mir mit der Rute in der Hand, muss er Papiere vorlegen können, kann er nicht ---> Anzeige!

Es ist lächerlich bestraft zu werden wenn man mal ne Rute anfässt
solange dies im Rahmen bleibt

Rahmen? Welcher Rahmen? Wenn ich jemanden antreffe, gibt es nur einen Fakt. Woher weiß ich wie sehr dieser Rahmen gedehnt wird und wie oft schon?

Zur "Fopu-Lösung" schreibe ich mal besser nichts, sprengt sonst den Rahmen und meine Ader.
 
....Rahmen...... wenn der jenige mal die Rute einholt um den Köder zu wechseln
oder auswirft mehr auch nicht.
Wie oft das schon getan wurde bleibt erstmal dahin gestellt,
man sollte das auch nicht übertreiben bzw. offensichtlich machen.
Es ist doch nicht falsch wenn der jenige sich für das Angeln
interessiert,auch er wird eines Tages seinen Fischereischein
machen. Unveranwortlich finde ich es wenn man den jenigen
noch mit einer Strafanzeige Steine in den Weg legt.
Es handelt sich schließlich um eine Angelrute und keine Schusswaffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
@pike 84

ist ja nicht so, dass ich nicht weiss, worauf du hinaus möchtest.

Du hast in NRW 6 Jahre Zeit deine Passion in dir aufzuspüren. Dann gehst du zum Amt, ohne Prüfung und kaufst dir den Fischereischein der Jugend für kleines Geld. Kein Aufwand. Dann kannst du loslegen und probieren. Prima Sache. Hast du den Zeitpunkt verpasst, musst du halt den anderen Weg wählen. Büffeln oder Risiko.


Du hast mir aber keinen Tipp gegeben, wie ich es erkläre, dass der eine bestraft wird und der andere nicht. Diese Antwort würde den ersten, der bestraft wurde nämlich brennend interessieren. Mich auch.

Es ist doch nicht falsch wenn der jenige sich für das Angeln
interessiert,auch er wird eines Tages seinen Fischereischein
machen. Unveranwortlich finde ich es wenn man den jenigen
noch mit einer Strafanzeige Steine in den Weg legt.
Es handelt sich schließlich um eine Angelrute und keine Schusswaffe.

Die Steine legt er sich selber in den Weg, das wollen wir doch mal festhalten. Ich versaue niemanden die Laufbahn, dafür ist derjenige selber verantwortlich.

Was glaubst du, was mir die Polizei erzählt, wenn ich ohne Lappen Auto fahre und ihnen bei einer Kontrolle sage, dass ich nur mal probieren wollte und mein Beifahrer hätte ja einen Führerschein und ich werde ihn ja auch sicher irgendwann einmal machen, den Lappen. Werden sie mir Glück wünschen und eine gute Weiterfahrt?! Ist ja schließlich ein Auto und keine Schusswaffe.
 
Mein Gott, was lese ich hier für einen Stuss!

Also wirklich, Leute. Unsinnige Vergleiche helfen wirklich niemandem.
Wenn man schon vergleichen möchte, dann sollte man auch die Relation wahren.
Wem wird potenziell Schaden zugefügt, wenn ein "Kumpel" die Angel eines Fischereischeininhabers auswirft oder unter Anleitung einen Anhieb setzt?

Wem wird potenziell Schaden zugefügt, wenn ein "Kumpel" das Auto eines Führerscheininhabers im öffentlichen Straßenverkehr bewegt?

Genug der rhetorischen Fragen. Ich kann den Aufseher verstehen, der nicht differenzieren kann, ob hier mal der Kumpel probiert oder sich jemand vor dem Schein drücken will. Somit kommt er in Zugzwang und außer einer Anzeige oder Auge zudrücken bleibt ihm leider keine Alternative. Ich möchte da nicht mit ihm tauschen. Andererseits ist es doch im Grunde genommen das recht des FS Inhabers, mit zwei Ruten zu angeln. Ob der nun allein am See steht mit seinen zwei Ruten oder ein Kumpel dabei steht und ihm hilft ist doch dem Gewässer und dem Fisch egal, rein menschlich betrachtet, oder?

Was wäre denn in dem (nicht ganz so häufigen) Fall, wenn beide Ruten gleichzeitig einen Biss haben? Soll der Kumpel daneben stehen und zugucken, wie der Angler einen Fisch drillt und der andere schön ins Seerosenfeld zieht, dann abreißt und ein schönes Stahlvorfach im Maul hat? Dann hat er sich nicht strafbar gemacht aber dem Fisch ist nicht geholfen.

Ich finde es im übrigen auch schade, dass ich nichtmal einen Kumpel zum Angeln mitnehmen kann, ohne dass er dann nur blöd daneben stehen würde und zuguckt wie ich rumhantiere.

Grüße
Mastermirk
 
Was glaubst du, was mir die Polizei erzählt, wenn ich ohne Lappen Auto fahre und ihnen bei einer Kontrolle sage, dass ich nur mal probieren wollte und mein Beifahrer hätte ja einen Führerschein und ich werde ihn ja auch sicher irgendwann einmal machen, den Lappen. Werden sie mir Glück wünschen und eine gute Weiterfahrt?! Ist ja schließlich ein Auto und keine Schusswaffe.

Nun, sobald eine umfassende Praktische Ausbildung stattfinden würde wäre dein Vergleich mit dem Auto zutreffend, so hinkt er nur. Auf Privatbesitz darf jeder ein Auto oder sogar einen LKW fahren, ohne Führerschein nur mir der Erlaubnis des Besitzers. Ist schließlich nur ein Auto, keine Schusswaffe.
Das Problem an der ganzen sache ist das man keine Möglichkeit hat einen Erwachsenen an das Angeln heranführen kann.
 
Geht doch in einen Forellenpuff da könnt ihr ohne gefragt zuwerden fischen. Eigentlich bräuchte man auch hier einen Schein aber das wird nicht so eng gesehen solange ihr zahlt will keiner einen Schein sehen.
 
@mastermirk
Hier ging es um eine rechtliche Frage in NRW.Die wurde beantwortet.Ob einem nun die rechtliche Sache gefällt oder nicht,steht auf einem anderen Blatt.
Stört man sich in NRW dran,sollte man sich dort für eine Änderung stark machen.

Ich finde es im übrigen auch schade, dass ich nichtmal einen Kumpel zum Angeln mitnehmen kann, ohne dass er dann nur blöd daneben stehen würde und zuguckt wie ich rumhantiere.

Nun könnte man natürlich auch sagen,das es " Stuss " ist,was Du erzählst.;)
War nen Spass.:)
Kannst doch in Brandenburg jederzeit deinen Kumpel mitnehmen.
Der holt sich für 12.50€ den Friedfischschein,ne Tageskarte und ab geht`s.
Wo ist das Problem ?
 
Stört man sich in NRW dran,sollte man sich dort für eine Änderung stark machen.
Richtig, seh ich genauso, nur dann muss es natürlich eine breite Masse sein, die zusammen steht und sich dafür einsetzt. Ob das unter "uns" Anglern bzw. Sportfischern gewünscht ist, wage ich in Zweifel zu ziehen.
Kannst doch in Brandenburg jederzeit deinen Kumpel mitnehmen. Der holt sich für 12.50€ den Friedfischschein,ne Tageskarte und ab geht`s. Wo ist das Problem ?
Prinzipiell hast du ja recht, da haben wir in Brandenburg gute Karten in Bezug auf die Friedfischberechtigung. Kostet im übrigen nur 12 Euro + 1 Euro einmalig für die Grundkarte.
Problematisch seh ich nur die Tageskarte für das Gewässer. Hier fehlt einem oftmals die Flexibilität und Spontanität. Ich geh gern am Oder-Havel Kanal angeln, kein Problem mit Karte, da ich im Verein bin. Keine Idee wo man hierfür am Samstag Mittag Karten bekommt. In den lokalen Angelgeschäften nicht.
Es geht auch weniger um die Absicht, mal für einen Tag bzw. per Friedfischerlaubnis ein Jahr angeln zu dürfen, sondern um die Tatsache, dass es zur Anzeige führt, wenn der Kumpel "auch mal probieren" will.
Vielleicht gibts das irgendwann wie bei der BVG: Gruppenkarten :engel
 
Wir mussten doch alle mal eine Prüfung ablegen damit wir dieses Hobby ausüben dürfen, darüber hinaus bezahlen wir jedes Jahr DAV-Beiträge usw.
Warum also sollte es geduldet werden, das jemand legal in den Genuss kommt ohne Fischereischein dieses Hobby ausüben zu dürfen??
Ich meine ich war früher auch die erste Zeit als Schwarzangler unterwegs...ich musste aber jederzeit damit rechnen erwischt zu werden ;)
Und wenn ich in meinem Bekanntenkreis sehe, wie lange einige von denen schon ohne Schein Schwarzangeln, frage ich mich ernsthaft, wozu wir die Zeit und Kosten aufgewendet haben um dieses Hobby ausüben zu dürfen...
Also ich kann nur sagen wer erwischt wird muß mit den Konsequenzen leben, genauso wie jemand der ohne Führerschein Auto fährt :)

MfG Matze
 
Wir mussten doch alle mal eine Prüfung ablegen damit wir dieses Hobby ausüben dürfen, darüber hinaus bezahlen wir jedes Jahr DAV-Beiträge usw.
Warum also sollte es geduldet werden, das jemand legal in den Genuss kommt ohne Fischereischein dieses Hobby ausüben zu dürfen??
Hallo,

es geht doch überhaupt nicht darum, das Hobby auszuüben, sondern mal mitzuangeln. Es ist doch nicht gleich das Hobby von einem Kumpel, der außer zum quatschen auch mal die Angel beim Ansitz auswerfen und probieren will.

Schwierig ist ja nur, wie ich bereits einräumte, für den Aufseher zu differenzieren ob jemand das Hobby regelmäßig ausübt und somit ein klassischer Schwarzangler ist oder ob er nur mal probieren wollte; und zwar unter fachmännischer Aufsicht, wo jederzeit ein Eingreifen möglich ist.

Der Vergleich mit dem Auto/Führerschein hinkt nun mittlerweile gewaltig. Äpfel und Birnen kann man auch nicht vergleichen.

Ich habe jedenfalls keinen Bock auf Ärger mit einem Aufseher, darum mußte ich einem Freund schonmal die Bitte ausschlagen, mit meiner Stippe Köfis für mich zu angeln während ich gespannt auf meine Pose schaute. Für ihn Schade. Nur darum gings mir.

Grüße
Mastermirk
 
@Mastermirk
Ich verstehe schon was Du meinst.
Aber eigentlich benennst Du doch das Problem selbst.:)

Schwierig ist ja nur, wie ich bereits einräumte, für den Aufseher zu differenzieren ob jemand das Hobby regelmäßig ausübt und somit ein klassischer Schwarzangler ist oder ob er nur mal probieren wollte; und zwar unter fachmännischer Aufsicht, wo jederzeit ein Eingreifen möglich ist.

Und weil das ebend ein Fischereiaufseher nicht beurteilen kann,gibt es halt klare Regeln.
Übrigens bedeutet es noch lange nicht das ein Scheininhaber auch ein Fachmann ist.
Erlebe da jedes Jahr dolle Dinge,da zweifelt man schon an den ein oder anderen " Fachmann ".
Zu deiner Frage der Karte,da muss ich natürlich schon etwas schmunzeln.
Es gibt reichlich Dinge im Leben,wo ich halt auch mal etwas Zeit in die Vorbereitung investieren muss,sprich auch mal rechtzeitig aus die Hufe kommen.;)
Aber eigentlich ist das nun wirklich kein Problem.
Es sei ich erwarte das an jedem Gewässer ein Kartenautomat steht,wo ich zu jeder Zeit meine Tageskarte bekomme.
Nur Wer schaut dann,das nur berechtigte ne Karten erhalten.:confused:

Richtig, seh ich genauso, nur dann muss es natürlich eine breite Masse sein, die zusammen steht und sich dafür einsetzt. Ob das unter "uns" Anglern bzw. Sportfischern gewünscht ist, wage ich in Zweifel zu ziehen.
Wo soll das Problem sein,das die Angler,Vereine,Verbände in NRW sich dafür stark machen und zusammenhalten ?
Liegt doch an Ihnen selber.
 
Es sei ich erwarte das an jedem Gewässer ein Kartenautomat steht,wo ich zu jeder Zeit meine Tageskarte bekomme.
Nur Wer schaut dann,das nur berechtigte ne Karten erhalten.:confused:
So blöd das klingt: Die Idee wäre genial. Parkscheinautomaten gibts ja auch wie Sand am Meer, warum nicht auch Angelkarten an wichtigen Stellen?

Zum Thema Berechtigung: Im Zeitalter des digitalen Fingerabdrucks im Reisepass eigentlich kein Problem. Fischereischein mit RFID Chip oder so.
Vielleicht gibts sowas ja wirklich irgendwann. Ich fänds nicht schlecht.

Zum eigentlichen Knackpunkt: In die Hufe kommen ist gut und schön, aber manchmal geh ich gern spontan angeln. Kein Problem an vielen Gewässern die ich beangele, da DAV. Allerdings ist es manchmal schon umständlich: Wollte lange geplant an einem Sonntag ein Produktionsgewässer beangeln. Ca. 60km von zu Haus entfernt. Einzige Lösung: Samstag hinfahren, Schein kaufen für Sonntag, nach Hause fahren. 120km für einen 8 Euro Schein...nur weil der Fischer nicht am Sonntag da ist :(

Zurück zum Thema...

Grüße
Mastermirk
 
ja so ein Automat mit Karte währe super. das würde viel weg ersparen un d man kann sich auch kurz Sonntagnachmittag zum angeln entscheiden.
 
Die Steine legt er sich selber in den Weg, das wollen wir doch mal festhalten.

moin Mattes,

das sehe ich etwas anders. Die "Steine" werden zumindest außerhalb von Brandenburg durch den Gesetzgeber in den Weg gelegt. Als Exekutive musst du natürlich nach den Buchstaben des Gesetzes vorgehen - einen minimalen Ermessensspielraum wirst du dir in der ein oder anderen Situation sicher gönnen, oder?
Aus meinen eigenen Erfahrungen mit zwei angelbegeisterten Kindern kann ich nur sagen: vor dem 10. Lebensjahr (frühster Zeitpunkt für den Jugendfischereischein) gibt es quasi keine legale Möglichkeit, an einem Gewässer mal die Angel auszuwerfen. Später hilft mir als Hesse auch der Hinweis auf Brandenburg wenig. Daher wird meine Tochter, wenn sie zum Angeln mitkommen möchte, auch mal meine Angel auswerfen dürfen. Schließlich muß ich dann u.U. mit den Kosequenzen leben - sollte ich auf einen Fischereiaufseher treffen, der glaubt, keinen Ermessensspielraum zu haben.

Einem Kind, insbesondere in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers, Schwarzangelei vorzuwerfen, ist unverhältnismäßig (hier fallen mir auf Anhieb dutzende zutreffendere Attribute ein). Zumal dann, wenn die max. Anzahl an Ruten nicht überschritten wird. Die Situation, einen kindlichen "Straftäter" in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers dabei zu erwischen, wie es grade unerlaubt eine Rute in der Hand hält, ist wie ich glaube überschaubar. Wer bei der Ausübung seiner Aufsichtsobliegenheiten keine Möglichkeit der Differenzierung sieht, sollte sich in einer ruhigen Minute auf die Befähigung für den Job abklopfen. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn Vorurteile wie "die Kleinen hängt man, die Großen (Russen, Reißangler,...) läßt man aus Angst laufen" die Runde machen.

Und bitte bitte keine Führerscheinvergleiche mehr.

Gruß Thorsten
 
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