also mit dem vertrag zu stande kommen-klar kommt der zustande unter berücksichtigung der AGBs und des prospektes zum beispiel auch......
denn viele schreiben immer ich habe bestellt und ware vergriffen-leute wenn ihr so ein angebotszettel bekommt lest ihr alles die preise die artikel und was weiß ich aber nicht das unten drunter steht:SOLANGE DER VORRAT REICHT!!!!!! recht er nicht habt ihr pech gehabt und müsst warten so ist das nun mal......
Allerdings ohne Angabe eines verbindlichen Liefertermins (wenn ich nicht irre gehört so was auf eine AB drauf)
wie soll das denn gehn??ßsollen die bei ihren AB sagen wann die ware wieder da ist????und wenn sie dann nicht da ist zu dem genannten termin was dann????
also wirklich es wird gesagt es wird nachgeliefert und gut-wenn sie ein termin festlegen denn schneiden sie sich ja ins eigene fleisch wenn sie den nicht einhalten!!!
maL ehrlich askari ist das größte angelversandhaus-da gehen pro tag soviel sendungen raus wie mancher onlineshop nicht mal in einem jahr versendet!!!!das dort mit den waren und den liefern nicht alles so klappt wie bei einem kleinen shop ist doch klar!!!!
und zu den 25euro-es wird keiner gezwungen dort zu bestellen-du hättest den köderfisch eimer bestimmt auch um dieecke irgendwo beim händler bekommen-dort aber etwas teurer und da du weniger bezahlen willst musst du dafür auch unangenehme nebenprobleme in kauf nehmen.....denn wer billig kauft kauft zweimal so ist das undso wirds immer bleiben!!!
Hallo Zanderlui,
also ohne Dir zu nahe treten zu wollen.
Mir ist völlig egal ob Askari der größte Angelversender der Republik ist oder nicht.
Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (und nichts anderes ist eine AB) hat nun einmal auch einen Liefertermin zu enthalten.
Der Liefertermin wurde hier als "wird nachgeliefert" angegeben, was zwar etwas wage ausgedrückt ist, aber zumindest wird eine Lieferung angekündigt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Korrekt Arbeitende Unternehmen sind in der Lage, aufgrund Ihrer Position, Ihrem Verhältnis zu ihren Vorlieferanten oder aus sonstigen Gründen einen verbindlichen Liefertermin zu nennen und auch einzuhalten.
Aufgrund meines Berufs ist es nun mal so, daß ich mit AB´s und dem ganzen drumherum tagtäglich zu tun habe.
Von daher muss mir keiner ankommen nach dem Motto "Du musst ja da nicht bestellen".
Richtig....muss ich nicht.....aber Askari muss nach einer Auftragsbestätigung liefern und das ist eben nicht passiert.
Wenn Du das Geschäftsgebahren von Askari korrekt findest dann ist das ganz alleine Dein Ding und ja.....keiner wird Dich daran hindern dort weiterhin zu bestellen.....aber mir wird keiner vorschreiben können gegen Askari vorzugehen
)
Im übrigen solltst Du eventuell den kompletten Thread lesen, denn dann wüsstest Du, das in der ersten AB der Termin "wird nachgeliefert" geschrieben stand. Im Schriftstück welchem der Lieferung beilag wurde hingegeben geschrieben "Artikel zur Zeit vergriffen" und weiter hiess es dort "den zur Zeit vergriffenen Artikel können Sie bei Ihrer nächsten Bestellung erneut mitbestellen"
Und jetzt stelle ich einfach mal eine Frage in den Raum
Was wäre wenn ich den Artikel am heutigen Tag oder noch besser am Samstag (dem Tag der Lieferung) erneut bestellt hätte und dazu noch ein paar andere (man muss ja über den Mindestbestellwert kommen).......ja was wäre dann??????
Gruß
Halvdan
Gruß
Halvdan