Landesfischereigesetze -  Köderfrage Saarland

SalleyeM

Profi-Petrijünger
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes schrieb:
§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
...
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
...

Meine Frage dazu mag vielleicht von mangelnder Erfahrung zeugen, aber was habe ich unter den Paragrafen zu verstehen?
Irgendwie verstehe ich das so das ich zb. einem selbst Hergestellten Teig keine Lebensmittelfarbe zusetzen darf oder eine Grundfutter nicht Schwarz einfärben (das habe ich von einem Arbeitskollegen).

Oder heist das nur das ich keine Maden oder Köfis einfärben darf? und welche Strafe droht bei einem Verstoß?

Ich mache meinen Fischereischein erst nächsten Monat, vielleicht werde ich da ja aufgeklärt, aber dieser Absatz Verwirrt mich etwas.
 
Soweit mir bekannt ist, betrifft dies Verbot das Zusetzen von Lebensmittelfarbe. Was die Maden betrifft, so gibt es das Verbot auch in NRW.Das dürfte auch nicht zu umgehen sein, wenn ich auch den Sinn nicht recht einsehen kann.
Grundfutter kann man dunkel einfärben, indem man Erde darunter mischt.
Gruß
Eberhard
 
@Eberhard
Ist ganz einfach.Die früheren Farbstoffe waren krebserregend.
Zum anderen ist es nicht gestattet Tiere ,darunter zählt nun mal der Fisch auch, künstlich eingefärbtes Futter zu geben,da diese dem Verzehr der Menschen dienen.
Damit spielt es keine Rolle ob ich ein Tier groß füttere oder anfüttere.
Lebensmittelrecht.
Und nun können sich alle wieder den Kopf drüber zerbrechen,ob es aus Ihrer Sicht sinnvoll ist oder nicht.
Zur Not findet sich ja vielleicht ne Lücke.:augen
Auch ohne gefärbte Maden fängt man Fisch.;)
 
Hi Torsten,
was ich nicht ganz raffe:
für Lebensmittel, welche Menschen zu sich nehmen, ist Lebensmittelfarbe erlaubt, aber für das Futter von Fischen nicht. Erscheint mir schon sehr merkwürdig.
Gruß
Eberhard
 
Eberhard
Eigentlich ist es so,wie es immer ist.
Gibst Du Farbstoffe zum Füttern frei,kann später wieder niemand,sofort erkennen,sind Sie Schadstoffbelastet oder nicht.
Erst wenn es Auswirkungen hat.
Tja wenn dann jeder Lebensmittelfarbe nehmen würde.:augen
Aber wozu braucht man nun so dringend gefärbte Maden ?
Das würde mich interessieren.
Um mal auf`s Angeln zu kommen,nicht jeder Schitt muss ins Gewässer.
Wird schon genug verklappt.
Da stimmste mir bestimmt zu.
Über Sinn oder Unsinn von Gesetzen und dem Missbrauch von Lockerungen braucht man auch nicht Reden.
 
Um gefärbte Maden geht es mir ja eigentlich nicht, die sind ja klar verboten. Die Frage ist wie es mit den anderen Hakenködern aussieht. Von Powerbait und co bis zu Boilies ist ja alles irgendwie eingefärbt. Ich habe eben keine Lust von einem Schlecht gelaunten Aufseher eine Reingewürgt zu bekommen weil ich zb. meinen Vanilleteig Rot einfärbe (natürlich mit Lebensmittelfarbe).
 
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