Privat-/Löschteich

pöser Parsch

allein-am-Teich-Sitzer
Hallo zusammen!
Wir haben seit einiger Zeit einen schönen grossen Löschteich auf unserem Betriebsgelände. Er ist 25-30 Meter lang ,12 Meter breit und an der tiefsten Stelle fast 3 Meter tief, ähnlich einer Wannenform.
Zuerst waren nur Goldfische im Teich ,nun aber auch Brassen ,Rotaugen,Rotfedern und Karpfen.Ich hab schon angefangen den Teich mit Wasserpest zu bepflanzen,da er keinen Zulauf hat und damit Sauerstoff in den Teich kommt.Es ist halt ein Folienteich in dem sich aber schon einiges an Erde und abgestorbenen Pflanzenresten befindet.Einmal pro Woche mache ich Wasserproben pH,KH,GH,NO2+NO3 CO2 und O2 Gehalt.Alles soweit okay.
Nun zur eigentlichen Frage....Kann ich an dem Teich ohne Angelschein angeln????
Hab zwar schon ewig nach der Rechtslage gesucht,aber nix gefunden:(
 
Hi ,

selbst an einem privaten Teich , auch wenn dieser umzäunt ist , ist in Deutschland meist ein Angelschein nötig .
Ausnahmen gibt es bei 2 oder 3 Bundesländern , wenn der Teich nicht größer als 500 Quadratmeter ist .
Besser vorher den Schein machen , dann bist du auf der sicheren Seite .

mfg Jacky1
 
Ohne Angaben und ohne genaueres Profil ????
Wie alt bist du ?
Wo wohnst du?
Teich eingezäunt ?

Sooooorryy!!! ich bin 34 und wohne Nähe Goslar!...und ja,der Teich ist eingezäunt.Er liegt quasi zwischen einer riiieesiieegen Werkhalle und ner Mülldeponie und ist daher für Aussenstehende nicht ersichtlich,deshalb frag ich ja,ob das da wen interessiert wenn ich angle!?;-) och menno....ich geb mir so´ne Mühe mit dem Teich...aber der is doch auf Privatgrundstück???:angler::heulend:
 
Hi ,

das hat nix damit zu tun , daß er auf einem Privatgrundstück ist .

Schaue mal an der Seite , da stehen die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer drin .
Aber ich denke nicht , daß es ohne Schein geht .

Früher gab es diese Regelung noch , aber diese wurde zu oft und zu sehr mißbraucht , weshalb sie in den meisten Bundesländern abgeschafft wurde .
P.S.: Essen würde ich die Fische nicht , also ich zumindest , bei der Umgebung .

mfg Jacky1
 
Hallo Pöser Parsch,
ich über lege gerade welchen Löchteich du meinst ??? Versuch es einfach mal mit dem Besitzer dieses Grundstücks zu sprechen, ob es von ihm aus in Ordnung währe das du dich um den Teich kümmern darfst und auch Angeln kannst. Wenn er dir das Ok gibt dann kannst du da auch Angeln, das Grundstück ist eingefriedet sprich Zaun drum ! Somit greifen da keine Gesetze des Öffentlichenrechts , du MUSST aber die erlaubnis vom Besitzer haben, ambesten Schriftlich (Begehungsschein). Ob man die Fische essen kann bzw. essen sollte kann ich dir nicht sagen,da das Heiligeholz durch die Hütte zimlich belasstet ist. (Ich denke mal das du diese ecke meinst). Gruß Olli
 
Hi Olli ,

auch da greifen die Gesetze , siehe Fischereigesetz Niedersachsen , selbst als Privatmann auf eigenem Gelände ist der Schein nötig !
Da hilft es auch nicht , wenn das Gelände eingezäunt ist und er die Erlaubnis des Besitzers hat .

mfg Jacky1
 
Hi Jacky,

Das es ist ja richtig mit dem Fischeigesetz Niedersachen, Ich kann nur sagen das wir in der letzten Zeit bei uns am Privat Teich zimlich viel ärger mit (Schwarz) Angler gehabt haben, und ständig die Polizei dazu rufen mussten.

Die konnten aber von Gesetz her nichts machen da unser Teich auf Eingefriedetem Grund liegt, das hatte immer die folge das ich oder mein Vater gegen den Angler eine Anzeige ausstellen lassen musste,damit die Polizei ihre Arbeit ausführen konnte( Zivilrecht ).

Sie haben unser Grundstück auch nicht ohne unser dabei sein betreten. Im Notfall sieht die sache wieder anderster aus, dann gehen die naturlich ohne Nachfrage aufs Grundstück, wenn eine Straftat nach dem Strafrecht vorliegt oder bei Gefahrenabwehr.

Klar ist das ohne Schein nicht geangelt werden darf, bei uns sind zwei die ein Begehungsschein bekommen haben, aber auch keinen Schein besitzen, nur die haben unsere Erlaubnis.

Unser Grundstück ist komplett mit Zaun versehen, und es ist kein Pachtland sondern Eigentum.

Aber recht hast du Jacky ! :prost

Gruß Olli

P.s ich gehe jetzt :angler:
 
Ach komm auch wenn du keinen Fischerschein hast kannst du da ruhig angeln ,das interessiert doch keinen ,dass du dort ohne Fischerschein fischt .
Der Weiher sollte halt dir gehören.
 
Ach egal...da ja eh kein Mensch sich dahin verirrt ,der da sowieso nix zu suchen hat,mach ich weiter.Chefchen ist es auch egal was ich am Teich mache.:klatsch Also weiterhin schön Fischhege betreiben und wenn sie gross und stark sind...:angler:

Danke und Tschüüüü !!!
 
@ Olli 82 vom 28.04.
Hallöle,
nee ich hab in Salzgitter auf Arbeit nen Teich mit angelegt.....den in Goslar kenn ich nichtmal ;-) Mein Wässerchen ist unter stetiger Kontrolle
 
Ach so, ne ich dachte du meintest den Löschteich auf dem Hüttengelände.
Also wie geschrieben mache ruhig weiter mit der Hege des Teichens und so lange die wichtigen Personen( dein Chef ) bescheid wissen, was du da für den Teich machst und das du da Angeln gehst, kann und wird dir nichts passieren!

Aber ersteinmal :respekt für deine Tätigkeiten, ich weiß das ein Teich sehr viel arbeit und zeit in anspruch nimmt. Weiter so :prost
Und viel Spaß beim :angler:

Gruß Olli
 
Jetzt hab ichs...

So...war heut im Rathaus und hab mich erkundigt zur Sachlage angeln am Privatteich !!! Folgendes: Laut Niedersächsischem Fischereigesetz für Binnengewässer darf ich an einem Teich der zur Fischzucht/Löschteich/Rückhaltebecken angeln sofern dieses Gewässer keinen Zu- oder Ablauf hat sowie keine Möglichkeit zur Fisch- und Laichwanderung hat und künstlich angelegt wurde.Nur §§ 10 und 11 sind zu beachten---da gehts um Elektrofischerei und Wissenschaftliche Sonderregelung,egal--- das bedeutet,so die Auskunft des netten Herren, mich interessieren auch keine Schonzeiten und Mindestmaße !!! Ich werd zwar selber bei der gesetzlichen Vorschrift festhalten,aber juhuuuu....alles geht klar ohne Schein!!!:klatsch:klatsch:klatsch

Gruss und Danke nochmal !
 
Und wenn du jetzt ein "toller Hecht" wärst, würdest du aus Fairness zu den Fischen dennoch einen Schein machen, sodass dir eine gewisse fischereitechnische Grundkompetenz, sowie ein einigermaßen umfassendes Wissen bezüglich der "Biologie der Fische" / "Ökologie der Gewässer" attestiert ist.

Es würde mich freuen dich hier einmal als echten Anglerkollegen begrüßen zu dürfen.
 
dacht ich´s mir...

Ich hab doch eben gesagt,dass ich an der gesetzlichen Grundlage festhalten werde !!! Ich bin nich so blöd und renn mit nem Knüppel ins Wasser und schlag mir Fische fürs Mittag tot:nein wenn ich von der Materie keine Ahnung hätte ! Mir gehts darum,dass ich einen ausgewogenen Friedfischteich habe um den ich mich kümmern kann um mein Wissen und meine Erfahrung WEITER auszubauen.Irgendwann werd ich schonmal die Angel reinhalten ,aber im Moment eben nich bis ich nen stabilen Teich hab und bis dahin wird wohl auch mein Fischereischein dasein !
 
Nun muß ich auch mal eine sehr doofe Frage stellen, aber ihr seid es ja gewohnt :hahaha: :schmatz
Muß sich ein Besitzer oder Pächter eines geschlossenen Teiches, den er nur für sich privat nutzt ( nicht als Zucht oder Wirtschaftsteich , sondern als eigenen privaten Teich in dem der jenige auch mal angelt ) an gesetzl. Schonmaße und Zeiten halten ? Nichr falsch verstehen, ich meine kein Fopu oder solche Anlagen, und auch kein Teich wo andere angeln, sondern echt privat nur genutzt wird.
 
Hallo,
beruflich gesehen wäre es mir wichtig, dass genug Löschwasser in eurem Teich vorhanden ist.
Auch dein Chef wird anhand des "Vorbeugenden Brandschutzes" einen Löschteich als Auflage bekommen haben, da bei euch keine ausreichende "öffentliche Löschwasserversorgung" vorhanden ist.
Dies ist eine Sache...
...die Andere ist...
-wenn sich Fische in dem Teich befinden und du sie angeln möchtest, gelten die Landesfischereigesetze wie an allen anderen Gewässern.
 
Landesfischereigesetze treffen in diesem Fall nicht zu,
da es sich um einen privat angelegten Löschteich,
mit privater Nutzung handelt.
Sollte der Tümpel allerdings schon über Jahrzehnte eine
Art von Ortsbereicherung oder ein öffentlich zugängliches Gewässer sein,
könnte meine Anahme nicht zutreffen.

Hans:)
 
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