weisseradler
Petrijünger
Peri Heil liebe Anglerkollegen,
nach einer größeren Pause im Angelsport juckt es mir wieder richtig in den Fingern und ich will dieses Wochenende auch gleich los
morgen wird fischereischein etc wieder angemeldet und dann solls zum karlsruhe rheinhafen gehen. Derzeit stehe ich nur vor einem problem..
Hier im Forum steht ja die Fischereiverordnung von Baden Würtemberg.. ganz oben steht, das Zander ab 1. April Schonzeit hat und Hecht derzeit verboten ist.
Weiter unten im Text bei dem Punkt "Schonzeiten" steht aber das Hecht auch erst ab 1.4 Schonzeit hat. Jetzt ist meine Frage darf ich jetzt noch aktiv Raubfischfang betreiben , da beide Fische gefangen werden dürfen oder darf ichs nicht weil der Hecht "doch" schonzeit hat??
vielen Dank schonmal
mfg Adler
nach einer größeren Pause im Angelsport juckt es mir wieder richtig in den Fingern und ich will dieses Wochenende auch gleich los
morgen wird fischereischein etc wieder angemeldet und dann solls zum karlsruhe rheinhafen gehen. Derzeit stehe ich nur vor einem problem..
Hier im Forum steht ja die Fischereiverordnung von Baden Würtemberg.. ganz oben steht, das Zander ab 1. April Schonzeit hat und Hecht derzeit verboten ist.
Weiter unten im Text bei dem Punkt "Schonzeiten" steht aber das Hecht auch erst ab 1.4 Schonzeit hat. Jetzt ist meine Frage darf ich jetzt noch aktiv Raubfischfang betreiben , da beide Fische gefangen werden dürfen oder darf ichs nicht weil der Hecht "doch" schonzeit hat??
vielen Dank schonmal
mfg Adler