Bundesgesetze -  Wieweit kann mir geholfen werden

antidotepp

blutiger Anfänger :)
Hi Gemeinde,

Folgendes Problem, bzw. Frage.


Ich habe mit meiner Freundin den Fischereischein gemacht. Während der Vorbereitung auf die Prüfung, musste man ja auch die eine oder andere Rechts- und Gesetzesfrage beantworten.
In einer Aufgabe wurde der Zustand dargestellt, inwieweit mir eine Person behilflich werden kann, wenn ich mal (durch Pinkeln o.Ä. :zwinkernd) gerade mal nicht bei den Ruten sein kann.

Antwort: Leute ohne Fischereischein, haben an der Angelrute in keiner Weise etwas zu suchen.


Jetzt aber die Frage:

Meine Freundin hat ja den Fischereischein gemacht. Wenn wir zusammen angeln gehen würden, würde ich gern nur eine Tageskarte lösen und mit 2 Ruten angeln. Freundin ist logischer Weise mit dabei.
In wieweit, kann sie mich "unterstützen", wenn ich aus biologischen Gründen gerade mal am Baum stehe? ;)



Grüße und schon mal danke.

Christian
 
Hi Christian ,

das kommt wieder auf das jeweilige Bundesland an , aber generell wird es fast überall gleich behandelt .

Sie besitzt zwar den Fischereischein , da aber die Tageskarte auf dich ausgestellt ist , darf sie eigentlich nur beim Keschern behilflich sein und in einer "Notsituation"(Biß an zweiter Rute , du bist Pinkeln) eingreifen , ansonsten ist sie zum Rumsitzen und zukucken verurteilt , wenn sie keine Karte besitzt die sie zum Angeln berechtigt (Tages-,Wochen-oder Jahreskarte) .

mfg Jacky1
 
garnicht!!!
da deine freundin keine auf sie ausgestellte tageskarte hat.
sollte sie doch an die ruten gehen und wird beobachtet so kann es ausgelegt werden als würde sie schwarz angeln!(kann teuer werden)
löse doch lieber 2 tageskarten seit doch eh dann beide am wasser oder warum hat sie überhaupt einen schein gemacht?????????!
 
die tageskarte ist beim kauf an deinen fischereischein gebunden und somit bist auch nur du zur ausübung der fischerei berechtigt aber ich denke in so einem notfall (pinkeln oä) ist es legitim und auch waidgerecht wenn deine freundin anschlägt und dafür sorgt das deine rute nicht baden geht und du nicht mit offener hose die fische erschreckst !
 
Hi Leute,

Danke!
Sowas in der Art hab ich mir schon fast gedacht. Jo, werde dann auf alle Fälle zwei Karten lösen. Wäre nur schön gewesen, wenn man als Student um eine Karte drum rum gekommen wäre :)
Angeln wollen wir dann schon beide. gerade in der Anfangszeit werde ich bei meiner Freundin noch etwas helfen müssen, da sie absolut noch gar keine Ahnung von der "Hardware" hat.


Grüße,
Christian
 
die tageskarte ist beim kauf an deinen fischereischein gebunden und somit bist auch nur du zur ausübung der fischerei berechtigt aber ich denke in so einem notfall (pinkeln oä) ist es legitim und auch waidgerecht wenn deine freundin anschlägt und dafür sorgt das deine rute nicht baden geht und du nicht mit offener hose die fische erschreckst !

Sorry aber es ist nicht legitim wenn sie an die Ruten geht. Es gibt drei Möglichkeiten die du hast.

Möglichkeit 1 du gehst Pinkeln und machst die Rolle auf, solange dauert es ja nun nicht mit dem Pinkeln es sei denn bei dir herrscht eine Besonderheit vor die dir das normale Pinkeln erschwert.

Möglichkeit 2 du nimmst die Ruten solange aus dem Wasser wie du pinkelst.

Möglichkeit 3 sie kauft auch eine Tageskarte

Ich habe mich mit dieser Frage noch nie beschäftigt weil sie für mich eigentlich nicht relevant ist. Ich habe nie Probleme gehabt die solch eine Frage aufgeworfen haben.

Gruß

Gerald
 
Hi

@all

Jo, ist auch alles nachvollziehbar. Ich fand nur die Fragestellung in der Prüfung etwas komisch. Wenn es nach der Frage gänge, wäre es allein der Fischereischein, der einen waidgerechten Umgang gewährleistet.
Das tut er auch. Bringt allerdings nix, weil man eben zusätzlich den Angelschein benötigt.

Wenn ich es aber richtig verstanden habe, dürfte meine Freundin aber Fische töten?! Ob mit Tageskarte oder ohne. Oder?


@Andi

Kann es sein, dass du evtl aquaristisch im Netz unterwegs bist? Ich bin in einigen Foren aktiv. Vielleicht deshalb :)

Grüße,
christian
 
Hi Gemeinde,

Folgendes Problem, bzw. Frage.


Ich habe mit meiner Freundin den Fischereischein gemacht. Während der Vorbereitung auf die Prüfung, musste man ja auch die eine oder andere Rechts- und Gesetzesfrage beantworten.
In einer Aufgabe wurde der Zustand dargestellt, inwieweit mir eine Person behilflich werden kann, wenn ich mal (durch Pinkeln o.Ä. :zwinkernd) gerade mal nicht bei den Ruten sein kann.

Antwort: Leute ohne Fischereischein, haben an der Angelrute in keiner Weise etwas zu suchen.


Jetzt aber die Frage:

Meine Freundin hat ja den Fischereischein gemacht. Wenn wir zusammen angeln gehen würden, würde ich gern nur eine Tageskarte lösen und mit 2 Ruten angeln. Freundin ist logischer Weise mit dabei.
In wieweit, kann sie mich "unterstützen", wenn ich aus biologischen Gründen gerade mal am Baum stehe? ;)



Grüße und schon mal danke.

Christian

wo gehst du angeln und löst einen Tagesschein? an einer Forellenanlage? blöd gesagt,wenn ich mit meinen kleinen angeln gehe,sind 4 ruten im Wasser,wenn aber einer von uns zum WC marschiert müsste derjenige eigentlich seine ruten aus dem Wasser holen!!! macht aber wirklich fast niemand. also angelt derjenige mit 4 ruten,solange der andere auf dem WC seine Sitzung hält:) interessiert aber am Gewässer nicht wirklich jemanden,solange 2 Karten bezahlt wurden,die jeweils für 2 ruten berechtigt sind!!! an öffentlichen Gewässern wäre ich vorsichtiger,weil so mancher Kontrolleur kein spass versteht!!! an einem fopu interessiert es dem Besitzer nicht,wer deine ruten bedient,solange du nur 2 ruten im Wasser hast! an anderen privat oder Pachtgewässer kann man durchaus mit dem verantwortlichen reden,wie du dich verhalten sollst wenn du denn mal schnell hinter einen Baum!!! schließlich hat deine Freundin auch eine Angelprüfung gemacht!!!
lg Frank
 
an einem fopu interessiert es dem Besitzer nicht,wer deine ruten bedient,solange du nur 2 ruten im Wasser hast!

moin,

ich glaube damit hat Frank den entscheidenden Satz geschrieben. Kannst ja gleich beim Schein lösen fragen, ob deine Freundin mal eine Rute bedienen kann. Selbstverständlich unter dem Hinweis, dass deine Freundin auch einen Schein hat. Wird den Besitzer in der Regel zwar auch nicht interessieren, macht sich aber ganz gut.
Ich wünsche euch, dass bald die Zeit kommt, wo ihr darüber lachen müsst, dass ihr füher mal nur eine Karte gekauft habt...:)

Gruß Thorsten
 
Hi

Danke Euch für die Antworten!!
Jo, morgen ist bei uns in dresden Angelmesse. Da wird nochmal das Nötigste gekauft.
Und dann kann es losgehen :)
Wo, kann ich leider noch nicht sagen. Hier um Dresden gibt es leider nicht allzuviele Gewässer, mal abgesehen von der Elbe. Aber durch die Suche hier im Forum habe ich schon den einen oder anderen Geheimtip gefunden. Wir werden uns mal auf die Suche machen.
Freude bringt es auf jeden Fall ob nun einer angelt oder beide.


Grüße,
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry aber es ist nicht legitim wenn sie an die Ruten geht. Es gibt drei Möglichkeiten die du hast.

Möglichkeit 1 du gehst Pinkeln und machst die Rolle auf, solange dauert es ja nun nicht mit dem Pinkeln es sei denn bei dir herrscht eine Besonderheit vor die dir das normale Pinkeln erschwert.

Möglichkeit 2 du nimmst die Ruten solange aus dem Wasser wie du pinkelst.

Möglichkeit 3 sie kauft auch eine Tageskarte

Ich habe mich mit dieser Frage noch nie beschäftigt weil sie für mich eigentlich nicht relevant ist. Ich habe nie Probleme gehabt die solch eine Frage aufgeworfen haben.

Gruß

Gerald
du hast natürlich recht wie ich auch schon schrieb das sie es eigentlich nicht darf und eine zweite tageskarte her muss wenn seine frau auch fischen will !

@antidotepp: nein hab kein aquarium sondern ne bulldogge .
 
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