DAFV - Welche Strafe bei zuviele Ruten?

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Hallo SalleyeM,
Das mit den Strafen hat mich auch interessiert.
Bekanter wurde ohne Angelschein erwischt.(Schwarzangler)
Er angelte mit einer Rute .Es war an ein Berliner See,(Orankesee) im letzten Jahr.
Er bekam Tagessätze mit einer Gesamtstrafe von 800 Euro .
Die Fischereiaufseher können nicht wissen wieviel Strafe man bei Straftaten(Schwarzangeln) bekommt.
Weil sich das strafmaß nach einkommen richtet.
Das heißt wer gut verdient,kann auch gut bezahlen.

mfg Olli
 
@david harly
na haben wir doch endlich mal ne Zahl(bei Schwarzangler)in dem Fall 800Euro!
DAV-Mitglieder bußbereit, im ersten Vergehen meist 25Euro,danach bis 500Euro.Zumindest in Brandenburg.

Kommt ehrlich gesagt auch meinem Rechtsverständniss nahe.Wir waren ja schon bei 50000Euro über 2Jahre Knast bis Rübe runter :eek:
 
Leider sagt die zahl 800€ ja wenig aus. Interessanter wäre hier in der Tat die anzahl der Tagessätze. Wenn ich die durchschnittlichen Gehälter in Berlin als Berechnungsgrundlage nehme komme ich auf ca. 20 Tagessätze, könnte allerdings auch mehr sein.
 
*gröhhhhl* - na DAS nenn ich mal ne gelungene FiHi-Diskussion. Da kriegt jeder NEUE gleich Mut mitzumachen....lööööl.
Hier gehts (in gewohnter Weise) zu wie bei Hempels unnerm Sofa. Ich stell mir grad vor wie geil es für Aussenstehende sein müsste wenn ihr alle um einen See drumrum auf Zurufentfernung beim Angeln mit eurem Gezeter, Gemecker, Besserwisserei,Gezanke und "an den Haaren herbeizieherei" zu beobachten wäret?! lööööööl
Das würde garantiert nen Spitzenplatz im Fernsehn bringen!
Eigentlich Schade! Früher gabs da noch ein paar Granaten hier im Forum mehr.....da gabs noch mehr zum totlachen.
Weiter so! Das bringt wenigstens n bissi Stimmung hier rein!
Grüsse
Dietmar
 
Hallo SalleyeM,
Das mit den Strafen hat mich auch interessiert.
Bekanter wurde ohne Angelschein erwischt.(Schwarzangler)
Er angelte mit einer Rute .Es war an ein Berliner See,(Orankesee) im letzten Jahr.
Er bekam Tagessätze mit einer Gesamtstrafe von 800 Euro .
Die Fischereiaufseher können nicht wissen wieviel Strafe man bei Straftaten(Schwarzangeln) bekommt.
Weil sich das strafmaß nach einkommen richtet.
Das heißt wer gut verdient,kann auch gut bezahlen.

mfg Olli

Ich les das mit großer Verwunderung das man in Germany wegen eines Minimaldeliktes ( eine Rute zuviel ) sozusagen vorbestraft ist.. In Österreich ist es wie gesagt reine Vereinsangelegenheit mit wievielen Ruten er in seinem Gewässer fischen läßt. Und wird diese überschritten dann ist man halt seine Tages oder Jahreslizenz los und man wird bei diesem Gewässer höchstwahrscheinlich keine Lizenz mehr bekommen. Aber niemals eine Gerichtsstrafe die ja eine Vorstrafe mit sich ziht. Das gibt es nur für Angeln ohne Lizenz ( Schwarzfischen ) Man sollte da schon ein wenig am Boden bleiben.
 
Ich perönlich würde sagen auspeitschen währe gut.Aber mir ist das wurst fischt mit so viel ihr wollt.Wer es braucht soll sie das antun muss dann ja auch genug equipment mitschleppen für 5 ruten 5 rollen 5 auflagen usw.
 
Ich les das mit großer Verwunderung das man in Germany wegen eines Minimaldeliktes ( eine Rute zuviel ) sozusagen vorbestraft ist.. In Österreich ist es wie gesagt reine Vereinsangelegenheit mit wievielen Ruten er in seinem Gewässer fischen läßt. Und wird diese überschritten dann ist man halt seine Tages oder Jahreslizenz los und man wird bei diesem Gewässer höchstwahrscheinlich keine Lizenz mehr bekommen. Aber niemals eine Gerichtsstrafe die ja eine Vorstrafe mit sich ziht. Das gibt es nur für Angeln ohne Lizenz ( Schwarzfischen ) Man sollte da schon ein wenig am Boden bleiben.

Nun wollen wir doch mal wieder auf den Boden der Realität zurückkommen.
Also wegen eines Verstoßes in der beschriebenen Art (eine Rute zuviel) bekommt KEINER eine Strafe von 800,- Euro aufgebrummt. In dem Fall muß der Sportfreund aber schon mehrfach wegen Verstoßes gegen fischereirechtliche Bestimmungen / Vorschriften /Gesetze auffällig geworden sein, oder wegen anderer Delikte vor Gericht gestanden haben. Anders ist eine so hohe Strafe nicht zu erklären.
In den meisten Fällen dieser Art kommt der Angler mit einer Ermahnung weg, es sei denn er ist absolut uneinsichtig und vielleicht noch streitsüchtig.....
Dann kann es u. U. auch mal eine kleine Zahlung in die Staatskasse geben.
Aber nie und nimmer 800,- Euro für ein erstmaliges Vergehen dieser Art.

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich les das mit großer Verwunderung das man in Germany wegen eines Minimaldeliktes ( eine Rute zuviel ) sozusagen vorbestraft ist.. In Österreich ist es wie gesagt reine Vereinsangelegenheit mit wievielen Ruten er in seinem Gewässer fischen läßt. Und wird diese überschritten dann ist man halt seine Tages oder Jahreslizenz los und man wird bei diesem Gewässer höchstwahrscheinlich keine Lizenz mehr bekommen. Aber niemals eine Gerichtsstrafe die ja eine Vorstrafe mit sich ziht. Das gibt es nur für Angeln ohne Lizenz ( Schwarzfischen ) Man sollte da schon ein wenig am Boden bleiben.

Bitte nicht falsch verstehen! Bei uns ist es genauso. Schwarzangeln ist eine Sraftat. Mit einer Rute zuviel zu fischen allenfalls eine Ordnungswidrigkeit oder eventuell ein Verstoß gegen einen Vertrag (die Fischereierlaubnis). Dafür kann man nicht strafrechtlich belangt werden und ist dementsprechend auch nicht vorbestraft.
 
Dann muß ich etwas in diesem Thread falsch verstanden haben.
Ich habe es so verstanden das fischen mit mehr als 2 Angelruten in Deutschland im Strafgesetz verankert ist und danach bestraft wird. Es wird aber wahrscheinlich nur unter Anführungszeichen eine Verwaltungsstrafe sein. Das wäre bei uns wenn man gegen ein Landesfischereigesetz verstößt.
Aber mit wievielen Ruten man angelt ist in Österreich in keinem Gesetz, weder Landes noch Bundesgesetz festgeschrieben.
Ist genauso jedem Verein überlassen wie auch die Anzahl der Fische die man mitnehmen darf, oder Die Uhrzeit wann Angelbeginn und Ende ist.
 
Ich les das mit großer Verwunderung das man in Germany wegen eines Minimaldeliktes ( eine Rute zuviel ) sozusagen vorbestraft ist.. In Österreich ist es wie gesagt reine Vereinsangelegenheit mit wievielen Ruten er in seinem Gewässer fischen läßt. Und wird diese überschritten dann ist man halt seine Tages oder Jahreslizenz los und man wird bei diesem Gewässer höchstwahrscheinlich keine Lizenz mehr bekommen. Aber niemals eine Gerichtsstrafe die ja eine Vorstrafe mit sich ziht. Das gibt es nur für Angeln ohne Lizenz ( Schwarzfischen ) Man sollte da schon ein wenig am Boden bleiben.

Eine Dritte Rute ist keine Straftat.Deshalb wird dich keiner Anzeigen.Und vorbestraft ist man auch nicht.
Schwarzangeln oder Angeln mit lebenden Köfi (Tierschutz)schon.Da kommt man um eine Anzeige nicht herum.

2 Jugendliche Karpfenangler hatten im Juni an der Alten Oder auf Karpfen geangelt.
Beide mit 3 Ruten.
Sie waren in den Ortsverein und bekamen 3 Monate angelverbot.
Unser Kumpel aus Berlin bekam für die dritte Rute vom gleichen
Aufseher 25 Euro Strafe.Die er mit einer Zugeschickten Rechnung bezahlen musste.
So verschieden kann das mit den Strafen sein.

mfg Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns darf der Fischereiaufseher gar keine Geldstrafe einheben. Er kann dir die Lizenz abnehmen oder bei groben Verstößen eine Anzeige machen.
Bei Schwarzfischerei ist er auch berechtigt das Angelgerät eizuziehen.
 
Nun wollen wir doch mal wieder auf den Boden der Realität zurückkommen.
Also wegen eines Verstoßes in der beschriebenen Art (eine Rute zuviel) bekommt KEINER eine Strafe von 800,- Euro aufgebrummt. In dem Fall muß der Sportfreund aber schon mehrfach wegen Verstoßes gegen fischereirechtliche Bestimmungen / Vorschriften /Gesetze auffällig geworden sein, oder wegen anderer Delikte vor Gericht gestanden haben. Anders ist eine so hohe Strafe nicht zu erklären.
In den meisten Fällen dieser Art kommt der Angler mit einer Ermahnung weg, es sei denn er ist absolut uneinsichtig und vielleicht noch streitsüchtig.....
Dann kann es u. U. auch mal eine kleine Zahlung in die Staatskasse geben.
Aber nie und nimmer 800,- Euro für ein erstmaliges Vergehen dieser Art.

Detlef

Hallo Detlef,er wurde beim Schwarzangeln erwischt,und nicht mit einer Dritten Rute.
Er angelte mit einer Rute,es wurde die Polizei gerufen, und dan gabs durch den Fischereiaufseher eine Anzeige .
Ob es nun das erste vergehen war weiß ich nicht.

mfg Olli
 
Schwarzangelei und in Anführungszeichen eine Rute mehr, ist ja auch nochmal ein gewaltiger unterschied wie ich finde...

Gruß Oli
 
@oberesalzach

Offensichtlich bist Du schneller im Posten als beim Lesen. Bitte vor dem Beteiligen an einer Diskussion auch die vorigen Beiträge durchlesen! Zudem geht es bei der Fragestellung des Themeneröffners nicht um Österreich. D.h. für manche Leser könnten Deine Argumente zur Verwirrung beitragen (zumal wir eh schon genug unterschiedliche Gesetzgebungen nach Bundesländern haben) ...
 
@oberesalzach

Offensichtlich bist Du schneller im Posten als beim Lesen. Bitte vor dem Beteiligen an einer Diskussion auch die vorigen Beiträge durchlesen! Zudem geht es bei der Fragestellung des Themeneröffners nicht um Österreich. D.h. für manche Leser könnten Deine Argumente zur Verwirrung beitragen (zumal wir eh schon genug unterschiedliche Gesetzgebungen nach Bundesländern haben) ...

Tut mir leid wenn ich mich undeutlich ausdrücke. Ich weiß schon das die Themenstellung Deutschland betrifft, nur wollte ich einbringen wie es bei uns in Österreich gehandhabt wird.Kann ja sein das es den einen oder anderen gibt den es interresiert Bin ja nicht unkompetent da ich die Aufsichtsfischerprüfung mit Erfolg abgelegt habe.
 
Noch eine Kleinigkeit für Dich Oberesalzach zur Kenntnis:

Die meisten nichtdeutschen Länder kennen den Begriff Ordnungswidrigkeit nicht.

Das ist ein Verstoß gegen eine Verordnung oder ein Gesetz, auf den eine Buße festgelegt werden kann. Solche Verstöße werden entweder im Ordnungswidrigkeitengesetz oder in den jeweiligen speziellen Gesetzen und Verordnungen einzeln genannt. Solche Bußen (standartmäßig immer Geld und in speziellen fällen auch andere nebenstrafen wie Fahrverbote und derartiges) werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde festgelegt.

Eigentlich besteht kein Unterschied zu Straftaten, außer der Schwere des Deliktes und der Ahndung. Zudem können Strafen nur von Gerichten festgelegt werden, während Behörden Bußen auferlegen können. Man kann dann jedoch gegen jede Behördenentscheidung Widerspruch einlegen und diese dann von einem Gericht prüfen lassen. Das hat dann das letzte Wort.

Ist ein bisschen kompliziert und eben typisch Deutsch. Es macht aber einiges auch einfacher :grins
 
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