Landesfischereigesetze -  Ausbringen der Montagen mit dem Boot...

Boote darf man aber auch nicht in ganz Brandenburg verwenden schau mal Punkt 5.3 :prost

Gruß

Gerald
 
1.7. Der Fischfang ist so auszuüben, dass eine gegenseitige Behinderung oder Störung der am Fischfang beteiligten Personen vermieden wird. Bei der Ausübung der Angelfischerei ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zu stehenden Fischfanggeräten und ständigen Fischereivorrichtungen einzuhalten (§ 17 Abs. 1 und 2 BbgFischO). Bei der Wahl des Angelplatzes hat der Zuerstgekommene das Vorrecht. Auf gekennzeichneten Behindertenangelplätzen haben Behinderte immer das Vorrecht, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Eintreffens. Angelstege des LAVB stehen allen berechtigten Anglern zur Nutzung zur Verfügung. Das Ausbringen von Bojen und anderen Kennzeichnungen in das Gewässer, um den in Anspruch genommenen Angelplatz abzugrenzen, ist nicht gestattet. Ein Angler kann maximal soviel Platz in Richtung Wasserfläche beanspruchen, wie er die von ihm gewählte Fangmontage selber werfen kann.

Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.5 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern.

Ich habe hier mal 2 Auszüge.
Muss zugeben, dass ich da ein wenig verwirrt bin.
Ist ja alles beschrieben, soweit jedenfalls.
Da steht aber das ich den Platz beanspruchen kann, soweit ich meine Montage selbst werfen kann.
Es steht dort auch das Bojen nicht gestattet sind
Es steht aber nirgends, dass ich meine Montage nicht in Wurfweite mit dem Boot ausbringen darf :confused:
Ist dies nun Auslegungssache ?
Normal verstosse ich doch gegen nichts, vorausgesetzt, ich benutze keine Boje.
 
Ich schätze mal das dort wo ein Boot erlaubt ist du deine Montage mit dem Boot in Wurfweite ausbringen darfst. Nur wo ich mit Handwurf hinkomme bräuchte ich kein Boot wenn ich mir manchmal anschaue wo manche Montage liegt mag ich bezweifeln das diese dort per Handwurf hingekommen ist.

Recht hast du es wäre jedoch nicht verboten.:prost

Gruß

Gerald
 
Na warten wir mal ab ob da nicht noch einige Post's kommen.
Das schlimme ist ja, rufe ich bei der Fischereibehörde an......können die mir zwar sagen, wie ein Kaffee gekocht wird, aber nicht wie es wirklich ist:crying
Nur als Beispiel;
Ich fragte nach Wetterschutz, Zelte ohne Boden. Er meinte, dagegen sei nichts einzuwenden, die WSP kassiert aber trotzdem ab.
Auf wem will man sich berufen, verlassen?
Die sollten es doch wissen....sollten :) (Verwies mich ans Ministerium)
Ministerium habe ich im Oktober angeschrieben, mehrmals angerufen.
Da hiess es; es ist Jagdsaison....man hätte wichtigeres zu tun :eek:
Muss ich mich fragen; was jagen die......dumme unwissende :angler:
Bis heute keine Antwort bekommen:mad:
 
Ich halte es bei Unklarheiten immer so das ich dann annehme es ist verboten solange ich keinen anderen Kenntnisstand habe. So bin ich auf der sicheren Seite und gehe Ärger aus dem Weg.

Jaja die Behörden ich habe auch schon öfter das Ministerium angerufen oder angeschrieben wenn überhaupt dann habe ich einen Formbrief zurück bekommen meist noch von einem Referendar mit wenig bis keine Ahnung. Bei der Naturschutzbehörde und dem Veterinäramt braucht man Engelsgeduld wenn man dort anruft.

Gruß

Gerald
 
Mensch Bernd Du hälst einen auf Trab.:)
Eine klitzekleine Bitte.Sucht nichts ,wo Ihr denkt noch eine kleine Lücke finden zu können.:)
Dann dauert es nich lang und noch ein Passus wird eingebaut und ein Passus für den Passus usw.
Schon wird noch alles länger und umständlicher zu verstehen für uns.
So nun zu Deiner Frage.
Angeln vom Land bedeutet,so weit wie ich in der Lage bin meine Montage zu werfen,mittels Angel ohne Hilfe anderer,darf ich das.
Das gleiche gilt wenn ich mit dem Boot rausfahren darf.Nur das ich ebend dann vom Boot aus meine Montage selbständig werfen muss.
Einziger Vorteil.
Ich kann da hinrudern wo mir eine Stelle gefällt.Meine Montage auswerfen und dort vom Boot aus angeln..
Ich habe nicht das Recht,in der einen Ecke des Gewässers meine Montage abzulegen und dann zur anderen zu Rudern und dort mit dem Boot mich zu platzieren.
Merkt Ihr eigentlich warum das so geregelt ist mit dem selbständigen Auswerfen der Montage ?
Ne,ich erkläre es Euch.:)
Weil halt mehrere Leute am Gewässer mitunter gleichzeitig angeln.
Jeder soll die Möglichkeit haben dazu.
Und nicht das kreuz und Quer von Bootsanglern und Uferanglern mit Boot die Montagen verteilt werden.
Ein Bootsangler spannt die vordere Gewässerseite ab,der andere die hintere und der Rest ist Nase.
Etwas drastisch ausgedrückt,aber so könnte es passieren.
Und deshalb ist es so geregelt.
Bloß gut.
Es ist wie es ist,findet Euch mit ab.:)
 
Mensch Bernd Du hälst einen auf Trab.:)
Eine klitzekleine Bitte.Sucht nichts ,wo Ihr denkt noch eine kleine Lücke finden zu können.:)
Dann dauert es nich lang und noch ein Passus wird eingebaut und ein Passus für den Passus usw.
Schon wird noch alles länger und umständlicher zu verstehen für uns.
So nun zu Deiner Frage.
Angeln vom Land bedeutet,so weit wie ich in der Lage bin meine Montage zu werfen,mittels Angel ohne Hilfe anderer,darf ich das.
Das gleiche gilt wenn ich mit dem Boot rausfahren darf.Nur das ich ebend dann vom Boot aus meine Montage selbständig werfen muss.
Einziger Vorteil.
Ich kann da hinrudern wo mir eine Stelle gefällt.Meine Montage auswerfen und dort wo ich mit dem Boot liege angeln.
Ich habe nicht das Recht,in der einen Ecke des Gewässers meine Montage abzulegen und dann zur anderen zu Rudern und dort mit dem Boot mich zu platzieren.
Merkt Ihr eigentlich warum das so geregelt ist mit dem selbständigen Auswerfen der Montage ?
Ne,ich erkläre es Euch.:)
Weil halt mehrere Leute am Gewässer mitunter gleichzeitig angeln.
Jeder soll die Möglichkeit haben dazu.
Und nicht das kreuz und Quer von Bootsanglern und Uferanglern mit Boot die Montagen verteilt werden.
Ein Bootsangler spannt die vordere Gewässerseite ab,der andere die hintere und der Rest ist Nase.
Etwas drastisch ausgedrückt,aber so könnte es passieren.
Und deshalb ist es so geregelt.
Bloß gut.
Es ist wie es ist,findet Euch mit ab.:)

Mach ich doch gern :grins

Torsten, lassen wir mal abspannen des Sees weg. Ich bleibe in meinem Wurfradius. Da mch ich doch nichts falsch :confused:
Auch lassen wir mal anfüttern weg, ich möchte meine Montage nur lautlos versenken :augen

Ja ich weis, ich bin nervig :spass
 
Bernd Du Nervensäge.:hahaha:
Torsten, lassen wir mal abspannen des Sees weg. Ich bleibe in meinem Wurfradius.
Na Dir würde ich das auch Glauben.:)Im Ernst.
Aber die Realität ist leider,das es nicht alle so machen würden.Ganz sicher.
Es ist doch bei einigen schon Mode,Verordnungen zu biegen oder zu ignorieren,wie es Ihnen passt.
Ist keine Anspielung auf User hier,sondern ein Fakt,jeden Tag zu beobachten.
Und Leider ist es deshalb so wie immer,das jene die sich vernünftig,so wie Du es schreibst, unter andere Leiden müssen,weil diese sich nicht dran halten würden.
Und deshalb,wird Leider gleich ein Riegel vorgeschoben.
 
Bernd Du Nervensäge.:hahaha:

Na Dir würde ich das auch Glauben.:)Im Ernst.
Aber die Realität ist leider,das es nicht alle so machen würden.Ganz sicher.
Es ist doch bei einigen schon Mode,Verordnungen zu biegen oder zu ignorieren,wie es Ihnen passt.
Ist keine Anspielung auf User hier,sondern ein Fakt,jeden Tag zu beobachten.
Und Leider ist es deshalb so wie immer,das jene die sich vernünftig,so wie Du es schreibst, unter andere Leiden müssen,weil diese sich nicht dran halten würden.
Und deshalb,wird Leider gleich ein Riegel vorgeschoben.

Habe ich dir schon gesagt; ich habe gar kein Boot.:)

Dies soll aber jeden helfen, der eins hat und nicht in bedrängnis kommen soll.
Also ist es gut das man Infos zusammen trägt und andere es nachlesen können.
Jut, belassen wir es erst mal hierbei.
 
Zum Glück ist bei mir (fast) alles unmißverständlich niedergeschrieben.
Okay, bis auf das Zelten. Da bin ich mir nicht sicher, ob ich mit meinem einfachen Schirm überhaupt noch auf der sicheren Seite bin.
Oder aber Schirm mit Überwurf, was für manche Kontrolleure bereits als Zelt gewertet wird.
Was meinen die anderen?



 
Zum Glück ist bei mir (fast) alles unmißverständlich niedergeschrieben.
Okay, bis auf das Zelten. Da bin ich mir nicht sicher, ob ich mit meinem einfachen Schirm überhaupt noch auf der sicheren Seite bin.
Oder aber Schirm mit Überwurf, was für manche Kontrolleure bereits als Zelt gewertet wird.
Was meinen die anderen?




Matze, bei TWS sind die Auflagen/Beschränkungen eh höher.
Aber da alles drauf steht, kann man auch nichts falsch machen....kann :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Matze, bei TWS sind die Auflagen/Beschränkungen eh höher.

Aber da alles drauf steht, kann man auch nichts falsch machen....kann :)

Man kann schon mit einem Nubrolly-Schirm ins berühmte Fettnäpfchen treten.
Ist mir vor Jahren schon mal passiert. Bei Behörden-Nachfrage kriegste ne 0815-Antwort.
Zudem wurde mir unterstellt, ich würde sicher auch Nachtangeln wg. den Delkims.:augen
 
Torsten, lassen wir mal abspannen des Sees weg. Ich bleibe in meinem Wurfradius. Da mch ich doch nichts falsch :confused:
Auch lassen wir mal anfüttern weg, ich möchte meine Montage nur lautlos versenken


Wenn Du in deinem Wurfradius bleibst und ein Boot nicht verboten ist,so darfst du es sehr wohl zum ablegen deiner Montagen verwenden.
Diese Auskunft bekam ich vor zwei Jahren von zwei Kontrolleuren der Fischereiaufsicht,und die müssen es ja wissen.(Bundesland abhängig)

Wenn ich mir alleine meinen Wurfradius ansehe dann kommt da schon ganz schön was zusammen.:)

mfG Nash
 
Hallo Jungs - jetzt mal meinen Kommentar
also was die Bootsbenutzung betrifft steht in jedem Gewässerverzeichnis (für jedes Bundesland verschieden ) dieser Passus drin wo erlaubt und wo nicht. Was die Zelte bertrifft gilt folgendes zumindest bei uns in Sachsen Zelte ohne Boden gelten als Wetterschutz. An TWT`s ist darauf zu achten das der Uferbereich nicht zerstört wird - deswegen auch kein Zelt bzw. Schirmzelt. bei uns darf man sogar teilweise keine Karpfenliege aufstellen , anfüttern verboten. Und wenn es Angler gibt die diese Einschränkungen bewußt mißachten DANKE SCHÖN denn durch solche HIRNIS haben es die Angler die sich an die Bestimmungen halten immer schwerer - weil immer mehr Verbote oder sogar der Verlust des Pachtgewässers drohen
 
Hallo ich bin`es nochmal ich hab was vergessen
Bei uns ist es so gergelt das an allen Gewässern wo nichts steht auch keine Bootsbenutzung erlaubt ist - betrifft auch Futterboote. Bitte bevor an einem fremden Gewässer geangelt wird vorher immer informieren - man erspart sich eine Menge Ärger.
Wir haben seit diesem Jahr auch eine Erhöhung der Bußgelder für Vergehen.
Jetzt wünsch ich allen ein erfolgreiches Jahr
 
Ich habe hier mal 2 Auszüge.
Muss zugeben, dass ich da ein wenig verwirrt bin.
Ist ja alles beschrieben, soweit jedenfalls.
Da steht aber das ich den Platz beanspruchen kann, soweit ich meine Montage selbst werfen kann.
Es steht dort auch das Bojen nicht gestattet sind
Es steht aber nirgends, dass ich meine Montage nicht in Wurfweite mit dem Boot ausbringen darf :confused:
Ist dies nun Auslegungssache ?
Normal verstosse ich doch gegen nichts, vorausgesetzt, ich benutze keine Boje.


Hallo Spaik!

Auslegungssache ist das nicht. Du darfst nur soviel Wasserfläche beanspruchen, wie Du mit der gewählten Montage werfen kannst. Wie Du sie innerhalb dieses Gebietes raus bringst, ist egal. Zum Beispiel kann man "Wurfempfindliche" Montagen (wo zum Beispiel der Köder leicht abfällt) mit einem Boot raus bringen. Nur falls eine Kontrolle kommt, muss man unter Umständen nachweisen, dass man auch so weit werfen kann. Die meisten Kontrolleure sind da nicht (mehr) so kleinlich.

Diese Vorschrift soll in erster Linie für diejenigen Angler gelten, die Montagen zum anderen Seeufer ausbringen, um ggf. in Schonbereichen zu angeln.
Diese Vorschrift gilt auch für Welsangler, die Steine als Gewicht und Bojen verwenden. In Brandenburg ist das verboten. In einschlägigen Berichten ist ja immer wieder zu lesen, dass 10 kg - Steine bei starker Strömung verwendet werden sollen. Man kann sich lebhaft vorstellen, dass man eine solche Montage überhaupt nicht werfen kann - und schon gar nicht in die Entfernungen, in denen sie (meistens) platziert werden. All sowas ist verboten.

Wer wiederholt erwischt wird, riskiert den Verlust des Fischereischeins und den Rauswurf beim Angelverein.

Dazu sei gesagt, dass diese Vorschriften ausschließlich für DAV-Gewässer gelten. In von Fischern bewirtschafteten Seen und Anlagen kann der Fischer eigene Vorschriften bestimmen.

Gruß, Alex
 
So um es nochmals ganz deutlich auszudrücken.
Die Ausbringung von Montagen unter zur Hilfenahme von Booten,Luftmatratzen oder sonst dergleichen ist in den Gewässern des LAVB verboten !
Das Ausbringen von Montagen von Land ist nur mittels meines könnens beim Auswerfen erlaubt !
Das gleiche gilt für das Angeln vom Boot aus !
Ich war mir schon absolut sicher,hatte aber heut deshalb noch einmal ein Gespräch mit dem Präsidenten des LAVB.
Dieser bestätigte meine Aussage.
Also kein Spielraum für Deutungen oder Auslegungen.
Sollte Euch ein Fischereiaufseher etwas anderes erzählen,stimmt es nicht.
@AlexB
Auslegungssache ist das nicht. Du darfst nur soviel Wasserfläche beanspruchen, wie Du mit der gewählten Montage werfen kannst. Wie Du sie innerhalb dieses Gebietes raus bringst, ist egal.
Ebend nicht.
Da steht werfen und nichts anderes ist gestattet.:)
Wurde mir ja heut noch einmal bestätigt.
So ich hoffe damit sind für Gewässer des LAVB,die Fragen geklärt.
 
bin echt froh,das es bei uns in der Gegend nicht verboten ist(wo boote erlaubt) weil ich meine Posenmontage immer mit dem Boot ca.2-3000 meter raus bringe,das mit der Muskelkraft meiner Wurfarme wohl kaum möglich wäre!!! das ich dabei meine Pose mit dem Fernglas beobachten muß,stört mich nicht im geringsten,weil,da draußen warten die ganz großen!!!:):hahaha:
 
bin echt froh,das es bei uns in der Gegend nicht verboten ist(wo boote erlaubt) weil ich meine Posenmontage immer mit dem Boot ca.2-3000 meter raus bringe,das mit der Muskelkraft meiner Wurfarme wohl kaum möglich wäre!!! das ich dabei meine Pose mit dem Fernglas beobachten muß,stört mich nicht im geringsten,weil,da draußen warten die ganz großen!!!:):hahaha:

:super: :lachtot::lachtot::lachtot::lachtot: :gaehn::gaehn::gaehn::gaehn:
 
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