Bundesgesetze -  Nachtangeln vom Boot auf der Oder ?

Uwe Schönenborn

Petrijünger
Hei Leute
Hat schon mal wer nachts vom verankerten Boot auf der Oder geangelt . Separat ist ja Beides laut Angelkarte erlaubt , aber zusammen ? Der Gedanke ist , irgendwo zu slippen und in eine gemütliche Buhne weitab von jedem Parkplatz zu fahren und 'ne schöne und hoffentlich erfolgreiche Nacht zu erleben .
Uwe :angler:
 

Anhänge

  • S1050502.JPG
    S1050502.JPG
    211,6 KB · Aufrufe: 146
  • S1050503.JPG
    S1050503.JPG
    183 KB · Aufrufe: 173
  • S1050497.JPG
    S1050497.JPG
    114,1 KB · Aufrufe: 132
Hm , scheinen alle angeln zu sein - oder es gibt 'ne heimliche Informationssperre ? Vielleicht sollte ich die Frage auf polnisch,russisch oder rumänisch oder so stellen ? :grins
Uwe will doch nur :angler:
 
Wenn man rankommt warum nicht.
Ich wüsste nicht wo man ein Boot in die Stromoder lassen könnte.
Da ja der Deich nicht befahren werden darf.Man müsste das Boot ne weile schleppen.
Glaube vom Ufer ist das Angeln einfacher.
Solange man auf die Buhne kommt brauch man doch kein Boot.
Habe Hohensaaten bis Zollbrücke noch kein Bootsangler gesehen.
Na dan Petri Heil
mfg Olli
 
Ja, da hat der Olli Recht. Das Problem ist tatsächlich der Deich, der teilweise zwar befahren werden darf (Bleyen,Genschmar) aber der Bereich dahinter darf nicht befahren werden. Das heißt, du kommst zum Slippen nicht mal in die Nähe der Oder und müßtest den Trailer per Hand zum Wasser schieben, da die Strafen sehr empfindlich sind.

Gruß Jörg
 
Man findet mit Sicherheit eine Stelle zum Slippen (ich glaube in Hohenwutzen ist es möglich).
Zum Angeln vom Boot aus. Auf Grund dessen das die Polen dem Schengen beigetreten sind, darfst du ja die Grenze jetzt zu jeder Tages- und Nachtzeit, an jeder beliebigen Stelle überschreiten. D.h., du darfst also dein Boot ins Wasser bringen und die Oder befahren.
Zum Angeln (vor Allem Nachtangeln) musst du das Boot beleuchten (Positionslichter), zumindest soweit ich weiß. Das Beleuchten muss wohl sein, da es sich um eine befahrene Wasserstraße handelt.
Ich denke auch das eigentlich nur auf der deutschen Seite der Oder angeln darfst, da ja die Grenze als Solche noch besteht. Solltest du also auf polnischer Seite der Oder angeln, unterliegst du dem polnischen Fischereirecht.
 
Habe mich nochmal schlau gemacht!

Gem. der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist das Befahren der Oder Nachts verboten.
Du darfst an dafür vorgesehenen Plätzen ankern und das aber auch nur mit Positionslichtern.
Das Angeln am Tage vom boot aus, ist über die gesamte Strombreite erlaubt.



@Mod, Admin,
bevor jetzt wieder kommt "Doppelposting", ich kann von meinem Arbeitsrechner aus meine Posts nicht bearbeiten.
 
Erst einmal Danke an alle die wohl doch nicht angeln waren.
Es gibt schon einige Stellen , an denen man mit dem Auto legal bis an das Wasser fahren darf . Der Sinn , der darin steckt ,je weiter entfernt , von den mit dem Auto zu erreichenden Plätzen , ist der Angeldruck geringer . Aber wie Carp-Patrick es geschildert hat , ist es tatsächlich vorgeschrieben. Allerdings will ich ja nicht nachts fahren , sondern vor Anker (natürlich im Buhnenfeld mit Ankerlicht ) liegen und da ich angle , raste ich nicht und bin demzufolge im rein rechtlichen Sinn nicht dazu verpflichtet , die festgeschriebenen Rastplätze zu benutzen . Ich weiß , daß ist etwas Wortklauberei , aber manchmal hat man damit Recht . Beispiel: Bei uns gibt es Ecken mit Ankerverbot - wir haben aber statt Anker Gewichte dran , also "wichten" wir . Auf die Idee kam ein älterer Sportfreund von uns und nach einigen Erklärungen gegenüber der "Entenpolizei" sind wir bisher damit durchgekommen :grins.
Wegen der Sache oben , hatte ich dem Zoll geschrieben , aber leider is immer noch keine Antwort gekommen . Vielleicht sind sie ja angeln ... ?
Machts gut ; Uwe
 
Na Uwe, wenn es dann soweit ist, wünsch ich dir viel Erfolg!
Lass dann mal was von dir hören, ob alles geklappt hat und ob du erfolgreich warst!
 
Zurück
Oben