Landesfischereiverordnungen -  Nachtangelverbot - Wem nützt es ?

Herbert303

Nachtangler
Hallo Leute
Es gibt ja jede Menge Gewässer wo ein Nachtangelverbot besteht.
Allerdings erschliesst sich mir der Sinn dieser Auflage nicht.
Was steckt dahinter?
Wem soll es nützen ?
Ich kann da einfach kein System erkennen zwischen Gewässer wo es erlaubt ist und wo nicht.
Weiss da jemand mehr??

Liebe Grüße Herbert
 
Hallo Leute
Es gibt ja jede Menge Gewässer wo ein Nachtangelverbot besteht.
Allerdings erschliesst sich mir der Sinn dieser Auflage nicht.
Was steckt dahinter?
Wem soll es nützen ?
Ich kann da einfach kein System erkennen zwischen Gewässer wo es erlaubt ist und wo nicht.
Weiss da jemand mehr??

Liebe Grüße Herbert

hallo Herbert,an welchen Gewässern in NRW gibt es denn ein nachtangelverbot? sporadisch fällt mir in unserer Gegend kein Gewässer ein!
 
an unserem 4 vereinseen (also fällt das mit den geschützten tieren schonmal aus) darf man bis 9 (!!) uhr angeln
absolute frechheit, es gibt 2 mal im Jahr nachtangeln, aber das reicht ja net :(
 
Bei uns in der Nähe kenne ich auch kein Gewässer das in NRW Nachtangelverbot hat.
(ausgenommen ein Vereinsgewässer).
Ich denke mal auch, weil dort in der Nacht evt.das kontrollieren schwerer fällt als bei Tag und die angler nicht mehr so überblickbar sind in ihren Tätigkeiten (fischgerechter Umgang )
Nachtangel Verbot bezieht sich ja meißt auf die Zeit ab 00:00 Uhr oder bis 02:00 Uhr.
Das finde ich persönlich nicht so schlimm, da man ja auch bis dato seine Fische fangen kann, die Nachtaktiv sind.
Unsinnig dagegen finde ich, wenn ein Gewässer nur z.B.
von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zu beangeln ist. Also im Winter dann von
~9Uhr - 16:30Uhr. Echt klasse und wie ich finde unsinnig.
lg Tobi
 
Grundsätzlich muß man vom allgemeinen Nachtangelverbot zum speziellen
unterscheiden.
Erstere sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten für alle Gewässer.
Die anderen können aus besonderen Gründen erteilt sein.
Neusser Rheinhafen könnte ich mir aus Gründen der allgemeinen Sicherheit
und Ordnung vorstellen.
Unfallgefahr und Haftung, nur als Beispiel angeführt.
Auch haben viel Vereine ein Nachtangelverbot für Gastangler.
Oder das Gastangler nur in Begleituing eines Vereinsmitgliedes fischen
dürfen.
Aus welchen Gründen auch immer.
Gruss Armin
 
Allrounder NRW

Zum Beispiel der Neusser Rheinhafen

In den Monaten Oktober bis März in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und in den Monaten April bis September in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr darf nicht geangelt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Angeln im Hafenbecken 1 nicht gestattet.

ehrlich gesagt hab ich den Hafenschein schon ne Ewigkeit nicht mehr geholt,weil das Anzsitzen mitten in der Industrie nicht wirklich mein Ding ist:) sind die von der Stadt nicht ganz richtig in der Birne? oder warum ist das Nachtangeln in den Häfen verboten???
 
habe mal was rausgesucht!da hat schonmal einer oben nachgefragt


Frage 4: Dient das in § 18 Abs. 2 Landesfischerei-ordnung festgeschriebene Nachtangelverbot für Koppel-fischerei dem Schutz des Bestandes bestimmter Fisch-arten?
Antwort zu 4.: Ja.
Frage 4 a: Wenn ja: Der Bestand welcher Fischarten wäre durch eine Aufhebung des Nachtangelverbotes ge-fährdet? Warum werden gefährdete Fischarten nicht durch eine Ausdehnung der in § 8 Abs. 1 der Landesfischerei-ordnung festgeschriebenen Schonzeiten geschützt? Sind die Fische in Brandenburg gefährdeter als ihre Berliner Artgenossen, da dort kein Nachtangelverbot besteht?
Antwort zu 4 a: Der seit dem Jahre 1996 deutlich rück-läufige Aalbestand wäre durch die Aufhebung des Nachtangelverbots stark gefährdet, weil dieser wegen seiner Lebensart zur Nachtzeit in größeren Mengen mit Angeln gefangen wird. Das Nachtangeln stellt daher
insbesondere auf den Aalfang ab.
ist zwar für berlin brandenburg vill. hilft es
 
In der Landesfischereiverordnung des Landes Brandenburg steht unter §7 Abs. 3 folgendes:

"Bei Vorliegen von Koppelfischerei ist die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel nur eine Stunde vor dem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem Sonnenuntergang gestattet. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dadurch keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind. Die Fischereibehörde kann die Zulassung von einer Zustimmung der Fischereiberechtigten und der Fischereiausübungsberechtigten abhängig machen."

Wieviel Sinn das ganze macht verstehe ich auch nicht.

Besonders schade finde ich persönlich das dadurch das Nächtliche Ansitzangeln an mehreren zusammenhängenden Seen (Plauersee, Quenzsee, Breitlingsee, Mösersche See und Wendsee) bei mir um die Ecke (Brandenburg/Havel) nicht legal ist. :heulend:

EDIT: Sry. Da war ich wohl zu langsam.
 
Hi Leute ,

in Bayern gibt es das Nachtangelverbot seit fast mehr als 10Jahren nicht mehr .

Allerdings haben einige Regionen ihre alten Gesetze beibehalten , welches das Nachtangeln einschränkt , aber nicht verbietet .

Ganz schlimm steht es dagegen an den meisten Seen im Allgäu , wo man als Gastangler die A.-Karte gezogen hat , da ab 22Uhr das Angeln einzustellen ist .
Es kommen dort keine oder kaum geschützte Tiere/Pflanzen vor , denen ein Nachtangelverbot nützen kann oder könnte .
Ich denke es liegt an den "Kontrollorganen " , also der Faulheit der Aufseher , der unzugänglichen Angelstellen oder der unüberschaubaren Größe der Gewässer , ansonsten würde mir dazu auch nichts einfallen , was ein Nachtangelverbot rechtfertigen könnte.

Ansonsten sieht es eigentlich so aus , daß ich , wenn ich mir eine Gastkarte gekauft habe ab 24Uhr mit dem Angeln beginnen darf , dies gilt dann bis 24Uhr des darauffolgenden Tages .

mfg Jacky1
 
Ganz schlimm steht es dagegen an den meisten Seen im Allgäu , wo man als Gastangler die A.-Karte gezogen hat , da ab 22Uhr das Angeln einzustellen ist .
Es kommen dort keine oder kaum geschützte Tiere/Pflanzen vor , denen ein Nachtangelverbot nützen kann oder könnte .

Bei uns ist das Nachangelverbot tatsächlich der 'Standard'.
Es gibt hier aber einige geschützte und schützenswerte Tiere/Pflanzen, welche durchaus von diesem Verbot profitieren könnten.
Allerdings ist dies keine akzeptable Begründung für ein Nachtangelverbot, da diese Geschöpfe doch auch tagsüber den Schutz erhalten sollten.
Und der Straßen- oder Schienenverkehr wird nachts ja auch nicht eingestellt.


Ich denke es liegt an den "Kontrollorganen " , also der Faulheit der Aufseher , der unzugänglichen Angelstellen oder der unüberschaubaren Größe der Gewässer , ansonsten würde mir dazu auch nichts einfallen , was ein Nachtangelverbot rechtfertigen könnte.

Dies alles wird eine Rolle spielen.
Hinzu kommt wohl noch der klassische 'Anglerneid' (wenn ich nicht beim Angeln bin, braucht auch kein anderer was fangen)
und die 'Sorge' wegen der unbemerkten Schwarzangler.
Dann noch das allgemein nicht gern gesehene nächtliche Grillen, Feiern und Fortpflanzen am Gewässer.
Ein weiteres fragwürdiges Argument: Nachts ist eine waidmännisch korrekte Behandlung der Fische nicht möglich.

Meiner Meinung nach sollte bei den hiesigen Vereinen dringend mal über Sinn und Unsinn
der bestehenden Regelungen nachgedacht werden.
Es wird Zeit, daß innerhalb der Vereinshierarchien eine Verjüngung und somit eine Modernisierung stattfindet.
Vielleicht liege ich aber auch daneben und die wahre Ursache ist einfach die uns Allgäuern ureigene Provinzialität.
' Dös hamma scho immer so gmacht, dös blaibt so.' :)
 
Hallo, an unserem Gewässer ist das Nachtangeln für Mitglieder erlaubt. Andere Erlaubnisscheininhaber dürfen in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln. In Begleitung eines Mitglieds darf die Angelzeit aber von Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang des nächsten Tages verlängert werden, ohne das ein neuer Tageserlaubnisschein ausgestellt werden muß. Die Bezeichnung Sonnenaufgang, bzw, Untergang gefällt mir persönlich nicht. Zu den "Kontrollorganen". Je mehr Nachtangler, desto mehr Leute können etwas sehen, also mehr "Kontrolle" am Wasser. Das hat schon Erfolge bei der Ermittlung der schwarzen Schafe gebracht.
Wolfgang
 
moin Wolfgang,

ich nehme mal an, dass du als Vereinsmitglied an der Ausformulierung beteiligt warst, oder zumindest weißt, warum es dort die Einschränkung "von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang" gibt.
Ich finde die Frage ganz interessant und eine Erklärung habe ich bei den ersten Antworten auch noch nicht gefunden. Wenn ich deinen Ausführungen folge, dann wäre es ja sogar sinnvoller, es gäbe diese Einschränkung nicht (Je mehr Nachtangler, desto mehr Leute können etwas sehen, also mehr "Kontrolle" am Wasser.)
Die schönste Sammlung von Gründen, die gegen dieses Verbot sprechen, hat CasaGrande geliefert. Fehlt jetzt eigentlich nur noch ein paar Argumente dafür. Und bitte nicht mit dem Aalschutz kommen - das ist so offensichtlich vorgeschoben, dass man fast einen Lachanfall bekommen könnte. :roll

Gruß Thorsten
 
Hey Thorsten, die Einschränkung von Sonnenaufgang - Sonnenuntergang ist sicher ein Relikt aus vorheriger Zeit. Persönlich möchte ich Angeln ohne unnötige Einschränkungen, wer möchte das nicht. Den Aal zu schonen - Aalschonzeit -das wird sicher auf uns zukommen, ist zur Zeit wohl noch im Ministerium. Über die Fänge der Glasaale z. B. in Frankreich brauchen wir uns nicht unterhalten. Das hat aber nichts mit dem Nachtangelverbot zu tun. Die besten Zander haben wir in der Nacht gefangen. (Natürlich nicht in der Lenne) Deshalb gehe ich gerne in den Nachtstunden angeln. Vereinsmitglieder fragen allerdings nach Vorteilen gegenüber den Tagesscheininhabern am gleichen Wasser. Ich habe die Welt nicht gemacht, die Leute sind so.

Wolfgang
 
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