Landesfischereiverordnungen -  Nachtangelverbot - Wem nützt es ?

Hallo zusammen,

ich denke die Gründe für ein Nachtangelverbot liegen in grauer Vorzeit verboten u. a. dass man die Natur "zur Ruhe kommen" lassen will, oder mit den erschwerten Bedingungen
der Herren Kontrolleure, das fernhalten von Gesindel usw.
Ich finde so ein Verbot überzogen.
Das Nachtangelverbot an Bundeswasserstraßen umgehe ich imdem ich mich an ein Vereinsgewässer setze und die Nacht dort verbringe.
 
Hallo,

hab den Thread nur überflogen und wollte mal die Situation hier in meinem Verein (warscheinlich in ganz Baden so) beschreiben...Wir dürfen im Sommer bis 1 Uhr nachts und im Winter bis 24 Uhr angeln. Am anderen Rheinufer (Pfalz) dürfen se die ganze Nacht durchangeln...

Erklärt mir mal hier den Sinn?

Gruß
 
Hallo,

hab den Thread nur überflogen und wollte mal die Situation hier in meinem Verein (warscheinlich in ganz Baden so) beschreiben...Wir dürfen im Sommer bis 1 Uhr nachts und im Winter bis 24 Uhr angeln. Am anderen Rheinufer (Pfalz) dürfen se die ganze Nacht durchangeln...

Erklärt mir mal hier den Sinn?

Gruß

Hallo Burney
Genau das war meine Frage. Erklärungsversuche gibt es bisher, aber keinen mit "Aha-Effekt".
Ist schon seltsam die ganze Sache....

Gruß Herbert
 
Hi Herbert ,

solange die "Ämter" in Vereinen und anderen Kameradschaften mit Senioren besetzt sind , werden sich die Gesetzen auch nicht modernisieren lassen , so nach dem Motto "Wenn ich(Vorstand/Rentner) im Bett liege , braucht die Jugend auch nicht zum Angeln gehen!"

Bei manchen Gastkarten finde ich komisch , gerade im Allgäu , daß man als Gastangler um 22Uhr das Angeln einstellen muß , während dies für Vereins-oder Kameradschaftsmitglieder nicht gilt , die dürfen die ganze Nacht angeln , ganz nach dem bayrischen Gesetz eben .

Trotz einiger Telefonate heute , konnte mir diese sonderbaren Regelungen keiner genau erklären , selbst die Vorstandschaft nicht(?!?) .
Die Gewässer liegen in keinem Schon-oder Schutzgebiet , es kommen keine Tiere und Pflanzen vor , die selten oder geschützt sind .
So ganz nach dem Motto , das war schon immer so , und solange "ich" hier Vorstand bin ändert sich das auch nicht .
Selbst bei Schonzeiten und Mindestmaßen konnten wir Differenzen feststellen , leider wieder nur als Gastangler .

In meinen Augen Willkür und reine Abzocken , sonst nichts , diverse Gewässer werde ich in Zukunft meiden oder kaum noch aufsuchen .

mfg Jacky1
 
Ich meine das der Verein einfach verhindern will das "Nichtmitglieder" die teuren Aale und Zander rausfangen
So einen Verein hab ich auch in der Nähe
 
Nachtangelverbot wird meist in Gegenden ausgesprochen, in denen besonders viele Ehen in die Brüche gehen. So soll sicher gestellt werde, dass Vati irgendwann auch mal wieder nach Hause kommt.

Ausserdem soll es die Stellnetz und Reissleinen Angler schützen, die ihre Ruhe von den Spinnanglern haben wollen, muss ja auch mal sein.
 
Naja ein richtiges Argument für ein Verbot des Nachtangelns erschließt sich mir auch nicht.
Gut in sensiblen Gebieten mit bedeutender Ufervegetation könnte man ja noch sagen,im Dunkeln wird alles breitgelatscht,weil wenig zu sehen.Im hellen würde man einen Schritt drum rum machen.
Aber der im hellen Aufmerksam drum rum geht,verkneift sich vielleicht im Dunkel eh,solche Gebiete aufzusuchen.
Im Hafen,betoniert,wäre es eh Quatsch,es sei die seltene Betonblume kommt dort vor.
Zum Waidmännischen Umgang.
Da muss ich Lachen.
Ich kann es genauso gut im Dunkeln wie im hellen.
In unserem Zeitalter mit der Technik(z.B. Kopflampe) hat man ja teilweise bessere Lichtverhältnisse Nachts,wie am Tag,wenn es bewölkt ist.
Zum Aal,nur Anfänger Glauben,Nachts mehr und besser Aal zu fangen.:hahaha:
Das geht zu bestimmten Zeiten und Gewässern tagsüber besser wie nachts.
Zu den Verkrustungen in den Vereinen (Alter Vorstand),naja kann schon sein,aber da fällt mir ein,die Jüngeren können ja nachrücken,wenn Sie wollen und dann es ändern.
Unterm Strich,ich weiß es auch nicht.
Warte wie Herbert auf ne logisch nachvollziehbare Erklärung.:confused:
 
Aal und Zander lassen sich auch am Tage fangen.

Uferbewohner,
reagieren durch Anwesenheit belustigter Gesellschaften,
innerhalb ihrer eh schon beschräkten Gebiete,
durch Abwesenheit:confused:

Swen:)
 
Nachtangelverbot; ein eher relativ zu sehender Begriff.
Wie heisst es so schön: "Eine Std. nach- eine Std. vor Sonnenauf, bzw. Untergang.
Ist doch völlig ausreichend:)
Swen:prost
 
Nachtangelverbot; ein eher relativ zu sehender Begriff.
Wie heisst es so schön: "Eine Std. nach- eine Std. vor Sonnenauf, bzw. Untergang.
Ist doch völlig ausreichend:)
Swen:prost

mukilein,dann scheinst du aber einer der wenigen zu sein,die es völlig ausreichend finden:) bei uns in Neuss geht die sonne erst um drei Uhr nachts unter und läßt sich um viertel nach drei mit einem herrlichen Sonnenaufgang wieder blicken:) mit 15min nachtangelverbot könnte ich mich durchaus anfreunden:hahaha:
 
...der einzige Grund der mir mal eben so schnell einfällt ist die Geschichte mit Zelten, Lagerfeuer usw, sprich , die Schäden die dann manche Angler am Ufer hinterlassen.
Das es Gewässer gibt, wo ein Nachtangelverbot nur für Gastangler gibt...na ja...wenn schon ein Nachtangelverbot schwer zu verstehen ist, dann ist diese Regelung erst recht nicht zu verstehen.

Wobei...wenn es immer gelten würde, gäbe es diese Diskussion ums schlafen beim Angeln auch nicht...lol.....
Mir pers. reicht eine Stunde nach Sonnenuntergang , bzw eine Stunde vor Sonnenaufgang....grad imm Sommer, da geht die Sonne eh erst gegen 22.00 unter und 05.00 wieder auf
 
Ich denke mal,das am Tage die Überwachung des Gewässers für die zuständigen Behörden einfacher ist,
vllt soll es auch den Tieren ausserhalb des Wassers nützen und quasi als Ruhezeit für die Tiere fungieren..(Hat man mir auf Anfrage bei der Ausgabestelle mitgeteilt:frage)
Also der Hengstey-/Hakortsee in der nähe von Dortmund sind ebenfalls solche Gewässer...:frusty:
Ist meiner Meinung nach aber Schwachsinn, da wir Angler ja eh am Gewässer ruhig sind..^^:prost
 
mir würde spontan folgendes zum nachtangelverbot einfallen:idee:.
1. der angler könnte dem berufsfischer ja die aale wegfangen.
2. nachtangelverbot erleichtert den kontrolleuren die überwachung der gewässer.
wobei die wirklichen schwarzangler dann ja glück hätten zum räubern... wenn kein mensch am gewässer ist, der sie beobachten könnte:confused:.
denn wenn nachtangeln erlaubt wäre, dann hätten die schwarzangler es wesentlich schwerer ungesehen fische zu fangen.
 
Wie Jack schon die bayr. Gesetze anfangs postete, füge ich noch etwas dazu.
Früher war es in Bay so :
Winterzeit : 1 vor Sonnenaufgang, bis 1,1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Sommerzeit : 1 Std vor Sonnenaufgang , bis 1 Uhr ( auf Aal u. Waller )
Dies wurde gesetzlich aufgehoben, so daß man durchgehend Angeln darf.
Aber dies kann jeder Verein regeln wie er selber möchte.:heulend:

Hier ein kleiner Auszug von der Frühjahrsversammlung 2009 unseres Vereines.
Ein Angler meldete sich und fragte den Vorstand, warum in unseren Verein eigentlich immer noch Nachtangelverbot ( ab 1 Uhr Nachts ) herrscht und wer das so festgelegt hat.
Darauf der Vorstand: " Das hat unsere Vorstandschaft und Gremium vor Jahren so beschlossen ! " ( super Grund :hahaha: )
Der Angler : " Ich habe Anglerfreunde, die mich hier gerne mal besuchen wollen, aber durch das Nachtangelverbot, sie diesen Urlaub nicht antreten . Und warum unsere Vorstandschaft eigene Verordnungen beschließt, ohne seine Mitglieder zu fragen ? "
Vorstand : " Ok ich nehme den Einwand an, und im Herbst stimmen wir mit unseren Mitgliedern bei der Versammlung darüber gemeinsam ab. "

Dann meldete sich ein Aufseher unseres Vereines.
" Es ist in der Nacht nicht zu überwachen, wieviel ein Angler fängt und ob er sich an alle Vorschriften hält. Dazu kommen bei Nachtanglern sicher auch bald die Anfragen wegen Zelte und Lagerfeuer. "
------------------------------------------------------------------------------------------

Mit solchen Argumenten fahren Vereine auf, um das Nachtangelverbot zu rechtfertigen. Seltsam nur das am Tage auch fast keine Kontrollen gemacht werden :schnarch. Grund: Kontroleure haben Familie, Beruf evtl durch Pendeljob wenig Zeit.
Aber wo liegt das Problem ? Da frage ich bei der nächsten Versammlung, die eigenen Mitglieder, wer bereit wäre den Lehrgang als Aufseher abzulegen.
 
Wie Jack schon die bayr. Gesetze anfangs postete, füge ich noch etwas dazu.
Früher war es in Bay so :
Winterzeit : 1 vor Sonnenaufgang, bis 1,1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Sommerzeit : 1 Std vor Sonnenaufgang , bis 1 Uhr ( auf Aal u. Waller )
Dies wurde gesetzlich aufgehoben, so daß man durchgehend Angeln darf.
Aber dies kann jeder Verein regeln wie er selber möchte.:heulend:

Hier ein kleiner Auszug von der Frühjahrsversammlung 2009 unseres Vereines.
Ein Angler meldete sich und fragte den Vorstand, warum in unseren Verein eigentlich immer noch Nachtangelverbot ( ab 1 Uhr Nachts ) herrscht und wer das so festgelegt hat.
Darauf der Vorstand: " Das hat unsere Vorstandschaft und Gremium vor Jahren so beschlossen ! " ( super Grund :hahaha: )
Der Angler : " Ich habe Anglerfreunde, die mich hier gerne mal besuchen wollen, aber durch das Nachtangelverbot, sie diesen Urlaub nicht antreten . Und warum unsere Vorstandschaft eigene Verordnungen beschließt, ohne seine Mitglieder zu fragen ? "
Vorstand : " Ok ich nehme den Einwand an, und im Herbst stimmen wir mit unseren Mitgliedern bei der Versammlung darüber gemeinsam ab. "

Dann meldete sich ein Aufseher unseres Vereines.
" Es ist in der Nacht nicht zu überwachen, wieviel ein Angler fängt und ob er sich an alle Vorschriften hält. Dazu kommen bei Nachtanglern sicher auch bald die Anfragen wegen Zelte und Lagerfeuer. "
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Mit solchen Argumenten fahren Vereine auf, um das Nachtangelverbot zu rechtfertigen. Seltsam nur das am Tage auch fast keine Kontrollen gemacht werden :schnarch. Grund: Kontroleure haben Familie, Beruf evtl durch Pendeljob wenig Zeit.
Aber wo liegt das Problem ? Da frage ich bei der nächsten Versammlung, die eigenen Mitglieder, wer bereit wäre den Lehrgang als Aufseher abzulegen.




also wenn der verein seinen mitgliedern so wenig über den weg traut,ist das sehr bedenklich...:shockalso ich persöhnlich hätte da keine lust drauf mich so kontrollieren zu lassen..also wenn das vertrauen so weit abgeschwächt ist und der verein die interessen seiner mitglieder nicht mehr ermöglicht und fördert sondern durch solche maßnahmen versucht die mitglieder in ihrem tun einzuschränken, kann das doch eigentlich keine basis für ein intaktes vereinsleben und miteinander sein...:nein
aber jezt mal erlich,macht sich euer verein uber zelte und lagerfeuer ernsthafte gedanken?
lg Basti
 
basti278 schrieb:
aber jezt mal erlich,macht sich euer verein uber zelte und lagerfeuer ernsthafte gedanken?
lg Basti

Sicher nicht, und wird bestimmt nur als Vorwand aufgeführt.
OK Lagerfeuer ist ein anderes Thema, denn sicher kommt jeder Angler auch ohne aus. Ist halt sicher eine Ausrede, da man Nachtanglen mit Zelt und Lagerfeuer verbindet. Das übliche Klischee :heulend:

Ich denke auch , daß es weniger die eigenen Mitglieder sind, denen man über den Weg traut, sondern eher es die Gastangler sind, den man wenig vertrauen schenkt. Daher viele Vereine gennerelles Nachtangelverbot aussprechen. :frusty: Manche denken wohl, daß " Sie " Nachts ihre Gewässer nicht unter Kontrolle haben...warum auch immer.

Somit die Frage..." Liegt es an die Angler, oder an dem jeweiligen Verein , warum oft das Nachtfischen verboten ist :confused:
 
Hast schon Recht!:)
Trozdem denk ich das es dann wohl eher an beiden liegt...man könnte aber entsprechende vorkehrungen treffen,wie zum beispiel für gastangler nur eine leicht zu "überwachende" strecke abzustecken.Klar,dass geht nur bei best Flüssen aber es wär auf jeden fall eine Maßnahme.oder Gastangler müssen für das Nachtangeln ein Vereinsmitglied dabeihaben..
basti:angler:
 
Ein Nachtangelverbot an den DAV-Gewässern in Berlin gibt es NICHT, d.h. die Berliner DAV-Gewässer können täglich 24 Stunden, 365 Tage im Jahr beangelt werden. Dabei sind die entsprechenden Schonzeiten natürlich zu beachten (vom 01.01. bis einschließlich 30.04 gilt ein Verbot für das Angeln mit der Spinnrute).

Ein Nachtangelverbot besteht auf allen Gewässern der Fischervereinigungen....., also den "Produktionsgewässern", welche durch die Fischer bewirtschaftet werden. Hier ist das Angeln erlaubt in der Zeit 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
Es gibt hier auch so weit mir bekannt ist, eine Ausnahme im Bereich Berlin-Spandau. Hier wurde vor einigen Jahren vor Gericht die Aufhebung des Nachtangelverbotes durchgesetzt.

Die gleichen Angelzeiten (Nachtangelverbot) gelten für Gewässer, auf denen eine "Koppelfischerei" vorliegt. Koppelfischerei liegt z. B. im Bereich der Spree vom Britzer Zweigkanal bis zur Oberbaumbrücke vor. Das ist ein Gewässerabschnitt, auf dem private Fischereirechte bestehen und parallel dazu vom DAV gepachtet wurde. Daher kann dieser Bereich auch mit dem Fischereierlaubnisvertrag (Angelberechtigung des DAV) beangelt werden, ohne das eine Zusatzkarte erforderlich ist.
Damit dieses hier bestehende Nachtangelverbot nicht in Vergessenheit gerät, hat (eigentlich) jeder Angler in seinem Fischereierlaubnisvertrag einen Aufkleber, wo auf dieses Nachtangelverbot hingewiesen wird. Treffen wir mal auf einen Sportfreund, der diesen Aufkleber nicht hat, kein Problem, wir haben genug davon bei uns und kleben den kleinen Zettel gern persönlich rein.

Das Nachtangelverbot hat also ursächlich mit den Fischereirechten zu tun. Und da ist halt das Nachtangelverbot für Sportfischer, also Angler festgeschrieben. Aus welchem Jahr diese Bestimmungen sind, kann ich nicht sagen, aber es muß schon einige Monde und viele, sehr viele Winter her sein, als dies so festgeschrieben wurde.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
mir würde spontan folgendes zum nachtangelverbot einfallen:idee:.
1. der angler könnte dem berufsfischer ja die aale wegfangen.
2. nachtangelverbot erleichtert den kontrolleuren die überwachung der gewässer.
wobei die wirklichen schwarzangler dann ja glück hätten zum räubern... wenn kein mensch am gewässer ist, der sie beobachten könnte:confused:.
denn wenn nachtangeln erlaubt wäre, dann hätten die schwarzangler es wesentlich schwerer ungesehen fische zu fangen.

Zu Deiner Beruhigung sei gesagt, dass die Berliner Fischereiaufsicht auch in der Nacht unterwegs ist, nicht so oft wie am Tage (denn auch wir müssen mal schlafen), aber es kommt doch schon vor, dass wir mal um 03.00 Uhr oder auch 2 bis 3 mal in der Nacht an den Gewässern "auflaufen". Und dies nicht nur in den Bereichen, in denen ein Nachtangelverbot besteht, aber dort immer öfter. Denn wir wissen, wo dieses Nachtangelverbot gern umgangen wird, um z.B. Zander und Co. zu fangen.
Aber auch hier werden die Kontrollen noch verstärkt, denn in der Wasserschutzpolizei haben wir bei uns einen guten Partner.

Kurz und gut, das Nachtangelverbot hat nix mit den Schwarzanglern oder einer nicht gegebenen Kontrollmöglichkeit zu tun.

Gruß

Detlef
 
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