Wie Jack schon die bayr. Gesetze anfangs postete, füge ich noch etwas dazu.
Früher war es in Bay so :
Winterzeit : 1 vor Sonnenaufgang, bis 1,1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Sommerzeit : 1 Std vor Sonnenaufgang , bis 1 Uhr ( auf Aal u. Waller )
Dies wurde gesetzlich aufgehoben, so daß man durchgehend Angeln darf.
Aber dies kann jeder Verein regeln wie er selber möchte.
Hier ein kleiner Auszug von der Frühjahrsversammlung 2009 unseres Vereines.
Ein Angler meldete sich und fragte den Vorstand, warum in unseren Verein eigentlich immer noch Nachtangelverbot ( ab 1 Uhr Nachts ) herrscht und wer das so festgelegt hat.
Darauf der Vorstand: " Das hat unsere Vorstandschaft und Gremium vor Jahren so beschlossen ! " ( super Grund
)
Der Angler : " Ich habe Anglerfreunde, die mich hier gerne mal besuchen wollen, aber durch das Nachtangelverbot, sie diesen Urlaub nicht antreten . Und warum unsere Vorstandschaft eigene Verordnungen beschließt, ohne seine Mitglieder zu fragen ? "
Vorstand : " Ok ich nehme den Einwand an, und im Herbst stimmen wir mit unseren Mitgliedern bei der Versammlung darüber gemeinsam ab. "
Dann meldete sich ein Aufseher unseres Vereines.
" Es ist in der Nacht nicht zu überwachen, wieviel ein Angler fängt und ob er sich an alle Vorschriften hält. Dazu kommen bei Nachtanglern sicher auch bald die Anfragen wegen Zelte und Lagerfeuer. "
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Mit solchen Argumenten fahren Vereine auf, um das Nachtangelverbot zu rechtfertigen. Seltsam nur das am Tage auch fast keine Kontrollen gemacht werden
. Grund: Kontroleure haben Familie, Beruf evtl durch Pendeljob wenig Zeit.
Aber wo liegt das Problem ? Da frage ich bei der nächsten Versammlung, die eigenen Mitglieder, wer bereit wäre den Lehrgang als Aufseher abzulegen.