Salmonidengewässer?

MVogtlaender

Super-Profi-Petrijünger
Meines Wissens nach gibt es keine Salmonidenprüfung mehr, es gibt aber noch extra ausgewiesene Salmonidengewässer.
Ok, in einigen ist nur Fliegenangeln erlaubt, in andren normales angeln.
Meine Frage: Ist der einzige Unterschied, das ich dann noch extra ne Berechtigung für diese Gewässer kaufen muß? Oder gibt es doch noch extra für diese Gewässer ne Prüfung?
 
Hi ,

das einzige was du brauchst um dort fischen zu können , ist eine Tages-,Wochen-,Monats-oder Jahreskarte .
Ist dies Gewässer jedoch vom DAV oder so ist es normalerweise in deinem Jahresbeitrag dabei wenn du dort Mitglied bist .


mfg Jacky1
 
Mitglied des DAV bin ich ja....
wenn ich da eh angeln kann, warum wird es dann extra als Salmonidengewässer ausgewiesen?
 
Schau mal in deine Bestimmungen rein , ob da evtl drinsteht mit welchen Ködern dort gefischt werden darf und mit welchen nicht .
Es werden oft Seen oder Bäche extra so bezeichnet , da dort meist die Fischwaid nur mit Kunstködern (Spinn-oder Fliegenfischen) möglich ist , alles andere , wie Naturköder(Würmer, Maden, Mais usw) wären verboten .
Zur genaueren Klärung dieser Frage , würde ich dir raten , wende dich an den DAV oder an eine "Zweigstelle" wo du deinen Schein bzw. die Erlaubniskarten erhälst .

mfg Jacky1
 
Ich denke mal Salmonidengewässer sind nichts anderes als irgendwelche Gewässer mit Salmoniden. Wenn zum größten Teil Salmoniden vorkommen, heißt es Salmonidengewässer.
 
Hallo

An vielen Salmoniden Gewässern gelten Sonderbedingungen für den Fischfang.
Das reicht von Würmerverbot bis zu eigenen Schonzeiten und sogar Dry Fly only Strecken ( wenn der Pächter ein echter Purist und Snop ist :hahaha:).
Was letztendlich erlaubt ist muss man vor dem Angeln in Erfahrung bringen, wie sonst auch eben.

Gruss
Olli
 
Oje,Oje.
Jetzt muss ich mal posten.
In der Regel sind Salmonidengewässer besonders ausgewiesene Strecken die oftmals selbst besonderen Bestimmungen unterliegen.
Im LAVB benötigt man außerdem eine Extra Salmonidenkarte.Kostet 50€.
Hier mal die Bestimmungen dazu.

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5. Angeln in Salmonidengewässern
Für die Beangelung von Salmonidengewässern gelten besondere, von den Regelungen für allgemeine Angelgewässer abweichende Bestimmungen. Salmonidengewässer sind nach Anlage 1 dieser Ordnung zu kennzeichnen.

5.1. Fangstatistik

Angelberechtigungen für Salmonidengewässer werden in Verbindung mit einem Fangbuch bzw. einer Fangkarte erteilt, 1.6 gilt entsprechend. Entnimmt der Angler dem Gewässer einen maßigen Salmoniden, so hat er dessen Länge, das Datum sowie den Namen und die Kenn-Nummer des Gewässers unverzüglich in das Fangbuch bzw. die Fangkarte einzutragen. Nichtsalmoniden sind gesondert aufzuführen. Hat ein Angler am Salmonidengewässer einen Fisch im Besitz, der nicht im Fangbuch bzw. in der Fangkarte vermerkt ist, so gilt seine Angelberechtigung als ungültig.

5.2. Zulässige Angelgeräte

In Salmonidengewässern ist nur die Verwendung der Spinn- und Flugangel mit künstlichen Ködern gestattet.

5.2.1. Spinnangel

Es dürfen Spinnköder mit einem Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) verwendet werden. Die Montage zusätzlicher Köder (Beifänger) ist nicht zulässig. Die Wasserkugel (Buldo) darf in Salmonidengewässern nicht benutzt werden.

5.2.2. Flugangel

Die Verwendung von Flugangelködern auf mehrschenkligen Haken oder mit mehreren einschenkligen Haken ist verboten. Flugangelköder auf Einfachhaken, größer als Hakengröße 6 der internationalen Skala, Röhrchenfliegen (Tubeflies) und Waddingtonshanks dürfen in Abschnitten von Salmonidengewässern, die zu Flugangelrevieren erklärt wurden, nicht verwendet werden. Dem Angler wird die Verwendung bartloser Haken empfohlen.

5.3. Waten und Bootsbenutzung

Bei der Ausübung des Angelns in Salmonidengewässern ist das Waten und die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig. Das Durchwaten des Gewässers auf kurzem Wege ist gestattet, wenn in dem jeweiligen Gewässerbereich keine Brücke oder ein anderer Übergang zur Verfügung steht. Gleiches gilt für das Hineinwaten in das Gewässer zum Zwecke der Landung eines Fisches oder zur Bergung von Gerät. Das Zurücklegen längerer Strecken im Wasserlauf ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn der Angler auf Grund extremer Geländebedingungen (Sumpf, Steilufer) oder auf Grund der Rechte Dritter (eingefriedete Grundstücke) keines der beiden Ufer betreten kann.

5.4. Angelzeit

Das Angeln ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

5.5. Hegevorschriften

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in Salmonidengewässern eine Entnahmepflicht für Hechte und Barsche jeder Größe. Der Fang und die Entnahme von Köderfischen und Krebsen, auch der nicht besonders geschützten Arten, sind nicht gestattet.

Das nur mal,weil leider viele Angler nicht die nötigen Kenntnisse haben,was Wir oft an unseren Strecken erleben.
 
@ Raubfischprofi
Fast richtig. Aber es muß noch weiter differenziert werden.
Erstmal nach dem Gewässer selbst. Grob eingeteilt werden Gewässer ja
schon mal von vornherein.
Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion, Brassenregion und Brackwasserregion.
Das hat ein jeder gelernt wenn er die Sportfischerprüfung absolviert hat.
Dann kann man ja mal das Gewässer an sich betrachten.
Einen Mittelgebirgsbach kann man wohl schlecht als Karpfengewässer bezeichnen.
Temperatur, Sichtigkeit, Sauerstoffgehalt etc.
Was schwimmt in ihm? Fischarten, Krebse, welche Nährtiere oder Pflanzen.
Nach diesen weiteren Gesichtspunkten werden Gewässer eingeteilt.
Jetzt zu den Vereinen oder anderen Bewirtschaftern von Gewässern.
Auch sie können unter Berücksichtigung der vorherigen Fakten eine Einteilung
vornehmen.
Indem sie beispielsweise darauf achten das in Gewässern die vorwiegend
für Salmoniden geeignet sind keine anderen Fischarten eingebracht werden.
Das sind u.a. junge Baggerseen oder Talsperren im Gebirge.
Auch können Vereine, Pächter oder andere Fischereiberechtigte Sonderbestimmungen
zum Beangeln von Salmoniden für ihre Gewässer einsetzen.
Um sie vor nicht Sachkundigen zu schützen.
Das heißt z.B. nur Fliegenfischen, nur Kunstköder mit einfachem Haken, keine
Wurmfischerei etc.
Darum, wenn man an ausgewiesenen Salmonidengewässern fischen will, immer
erst die Bestimmungen genau durchlesen.
Gruss Armin
 
Danke Armin, so meinte ich es ja. Sobald ein Gewässer einen Salmoniden bestand hat, also ein Salmonidengewässer ist wird es häufig noch zusätzliche bestimmungen geben. Das man Flüße in Strecken einteilt ist auch üblich:
-Fliegenstrecke, Fliegenfischen
-Blinkerstrecke, Blinker und Fliegenfischen
-Wurmstrecke, Natürliche Köder, Blinker, Fliegenfischen
So ist es an unserem Gewässer und trotzdem ist in der Wurmstrecke weniger mit Salmoniden zu rechnen, in der Fliegenstrecke hat es hingegen viele Salmoniden.
Man versucht durch ausgewiesene Salmonidengewässer die Salmoniden zu schützen, dass sie nur durch bestimmte Techniken gefangen werden. Wie z.B. nur Fliegenfischen, oder sogar nur Trockenfliegen. Aber mal erlich, an Gewässern an denen nur Trockenfliegen erlaubt sind hat es auch ein größeres Fischaukommen.
 
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