Schlafen und beaufsichtigen der Ruten...

Ich finde Nachtangeln gehört zu eins der schönsten Methoden um sich zu entspannen. Wenn dann noch ein guter Kolege dabei ist wird es bestimmt dazu auch noch Lustig:prost
da gebe ich dir vollkommen recht
auch wenn keiner dabei ist ! ist es echt toll !

ich höre hier nämlich ständig das ich mit freunden ein paar tage gesessen habe

aber glaubt mir es ist auch echt entspannent ein paar tage vollkommen allein zu sitzen (auch zu schlafen )

und nach dem zweiten tag ist man so entspannt das man auch den geringsten ton vom bissanzeiger hört das könnt ihr mir glauben

Ps.man muss allerdings jemanden haben der ein mit nahrung versorgt (da ich gerne warm esse (meine freundin ))
 
Zuletzt bearbeitet:
blackpike schrieb:
ich glaube das es nichts bringen würde wenn es ein gericht entscheidet wie mann das mit der nachtruhe halten sollte

Ja so ist das aber in der Regel.
Die meisten Gesetze sind so schwammig formuliert, das es immer eine Auslegungssache ist. Der Angler interpretiert das Gesetz so und der Aufseher interpretiert das Gesetz so. Also kommt es zu einer Anzeige, welche dann vor Gericht landet (natürlich nicht zwangsläufig) und das Gericht legt dann genau fest, wie zu verfahren ist.
Gerichtsurteile helfen den rechtsfreien Raum zu schließen und sind bindend.

Ich wollte damit ja eigentlich auch nur zum Ausdruck bringen, das es keine genauen Definitionen gibt für diesen Passus um den es hier in den letzten Beiträgen ging.
Alles was bisher gesagt wurde, waren persönliche Meinungen und Mutmaßungen.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wenn ich für mehrere Tage ans Wasser fahre, dann versuch ich ja auch immer so lang wie möglich wach zu bleiben, aber gerade wenn man allein am Wasser ist, dann wird es verdammt schwer die Nacht zu überstehen.
Zu zweit geht es dann schon etwas leichter (vorausgesetzt man musste tagsüber nicht arbeiten :schnarch ).
Und wenn ich meine Notdurft verrichten muss, dann muss ich sie eben verrichten. Da hole ich natürlich nicht erst die Ruten raus, um sie dann wenige Minuten später wieder im Wasser zu versenken. So was macht doch keiner.
 
Also wenn ich die Post durch lese,Kann ich mir ein Lächeln nicht verkneifen,was so alles interpretiert wird,nur zum Wohle des Anglers.Keiner hat bisher auf Gesetzesformilierungen der Bundesländer hingewiesen,welch ja so unterschiedlich sind.Ich bin der Meinung,wenn ich in eine Diskussikon einsteige,muß ich erst mal wissen,was sagt mein Bundesland zu dieser Situation.Und wie schon richtig erwähnt sind alles Meinungen,der einzelnen Poster,aber ob sie Gesetzesfreudig ist? lg W.S.
 
Also wenn ich die Post durch lese,Kann ich mir ein Lächeln nicht verkneifen,was so alles interpretiert wird,nur zum Wohle des Anglers.Keiner hat bisher auf Gesetzesformilierungen der Bundesländer hingewiesen,welch ja so unterschiedlich sind.Ich bin der Meinung,wenn ich in eine Diskussikon einsteige,muß ich erst mal wissen,was sagt mein Bundesland zu dieser Situation.Und wie schon richtig erwähnt sind alles Meinungen,der einzelnen Poster,aber ob sie Gesetzesfreudig ist? lg W.S.

Nun die Gesetzeslage ist ja recht eindeutig: Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt im Wasser belassen werden.

Worum es hier vielmehr geht sind die Meinungen wann denn unbeaufsichtigt anfängt und eine Rute mit elektronischem Bissanzeiger denn als beaufsichtigt gilt sollte der Angler nebenher schlafen. Genau DIESE Details spart das Gesetz natürlich aus und es gibt meines Wissens nach auch keine Grundsatzurteile (oder weiss einer eins?).

Die Gesetzeslage brauchen wir also meiner Ansicht nach nicht klären nur die AUSLEGUNG des Gesetzes und da finde ich auch Erfahrungen mit Fischereiaufsehern oder ähnlichem sehr hilfreich.
 
@MastaLu,

genauso ist es. Du hast es auf den Punkt gebracht.

Und nein, ich kenne ebenfalls kein Grundsatzurteil (habe im I-Net und bei mir auf Arbeit nichts gefunden).
 
Was machen denn die Feuerwehrleute nachts in der Wache? Die werden sicherlich auch schlafen, es gibt dort ja auch nen Arlam der im Notfall ausgelöst wird, und die Kameraden aus dem Schlaf reißt, und jeder weiß gleich was zu tun ist.

MfG Micha

:klatsch :klatsch :klatsch super Vergleich :respekt
nur kommt auf der Feuerwache kein Fischereiaufseher,der den Zeigefinger hebt ;)

mfG Lazlo
 
Hallo Leute-
Muss denn alles vom Gesetz geregelt sein,muss für alles ein Grundsatz Urteil her-könnte sich eventuell jemand vorstellen das sich die Leute die für eben diese Probleme die gar keine sind,sich von Leuten beraten lassen, die Ahnung von der Materie haben und darum solche Dinge eben nicht niedergeschrieben werden, weil bekannt ist das der eine oder andere neben seinen Ruten mal einnickt oder einschläft.Weil man weis das bestimmte Dinge einfach nur Menschlich sind solang keine Gefährdung vorliegt!
Ich würde mich nicht wohlfühlen bei dem Gedanken jagt machen zu müssen auf schlafende oder den mal weggedämmerten Anglern(wo ist da die Grenze,auch noch ein Streitthema),nein so kanns nicht sein.Jeder Entscheidet im Moment für sich wie er es handhaben will und das es ein sehr bewusstes und dem Verhalten am Wasser angepasstes Denken gibt zeigen mir fast alle Post`s(bis auf den einen od. anderen).Würde mir Wünschen das es dieses Bewustsein auch in Bezug auf zuviel ausgelegte Ruten gäbe, den das ist Fischwilderrei und da gibt es eben keinen "Ermessens Spielraum"-nur mal nebenbei-.
Wenn draussen jemand neben seinen Ruten liegt/sitzt und ist nicht gerad "20 ode 100 m weg oder liegt im Auto dann wird der ganz normal kontroliert und fertig.Und wenn es mehr Leute sind wo einer oder zwei wach sind dann gibts gar keinen Grund zu Beanstandungen.
Was wollen wir den, ein Gestz schaffen wo wir rein schreiben,"Wenn jemand am Wasser sitz macht er sich strafbar wenn er die Augen (mal) schliesst.Ich denk das die Vielzahl der Regelungen schon ausreichend sind,nicht genug das es genügend Zivilisten gibt, die das eine oder ander eh schon manchmal auslegen wie sie grad grosszügig drauf sind.
Jedenfalls wird bisher keinem ein Ordnungsgeld angeboten der mal eingepennt ist, seid froh darüber und freut euch der Fischwaid. Iven
 
Ich bin ja auch der Meinung das schon mehr als genug geregelt ist in Deutschland. Nur sollte es einmal zu nem Streitfall kommen, dann muss es eben von einem Gericht entschieden werden.

Ansonsten finde ich deine Einstellung sehr lobenswert und richtig.
 
Ich gebe Masta Lu völlig recht,mit seiner Meinung,wir sollten jetzt nicht in einzelne Wort-Definationen übergehen,jeder bInerpretiert anders. Gruß W:S:
 
Nun die Gesetzeslage ist ja recht eindeutig: Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt im Wasser belassen werden.

Worum es hier vielmehr geht sind die Meinungen wann denn unbeaufsichtigt anfängt und eine Rute mit elektronischem Bissanzeiger denn als beaufsichtigt gilt sollte der Angler nebenher schlafen.

Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das der Angler das Beaufsichtigen jemanden andres überläßt, hätte er es sicher anders formuliert. Es steht "der Angler beaufsicht" ...nicht "läßt beaufsichtigen"
 
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das der Angler das Beaufsichtigen jemanden andres überläßt, hätte er es sicher anders formuliert. Es steht "der Angler beaufsicht" ...nicht "läßt beaufsichtigen"

Bleibt doch mal auf dem Boden .
Hört sich ja an, als wenn viele User die Gestze bis auf den letzten Punkt und Komma strickt nach Anweißung befolgen.
Beispiel:
Im Gesetz steht, daß die Lichthupe vom Fahrzeug nur als Zeichen bei Gefahr oder als Zeichen beim überholen gedacht ist. Hat noch nie jemand andere Autofahrer vor einem Blitzer gewarnt?

Im Fischereigesetz ( bzw in manche Vereine so geregelt ) steht, daß das Angeln nur von 1 Std vor Sonnenaufgang , bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang. Schaut jeder dabei genau auf die Uhr, wann es genau Punkt 4.30 Uhr ist ? Und wehe jemand wirft hier um 4.25 Uhr seine Montage ins Gewässer. MVogtlaender ich bitte dich.:spass
Wir wollen doch alle nicht heiliger sein als der Papst:engel

Wir können doch froh sein, das es noch Gesetze gibt, die uns Anglern noch einen gewissen Freiheits - Handlungsspielraum lassen.
Und ich denke, das es keinen Aufseher oder Polizisten gibt der einen dabei an den Pranger stellt.
 
2-3 Minuten finde ich auch absolut undiskutabel :mad:
Also in 10 bis max.30 Sekunden sollte man die Rute schon in der Hand haben.

erster Piep = wach ~1 Sekunde
zweiter Piep = Schlafsack oder Decke weg ~2 Sekunden
dritter Piep = Schuhe an ~3-5 Sekunden (je nach Schuhwerk)
vierter Piep = unterwegs zur Rute

Was macht man 2-3 Minuten lang?
Wer so lange brauch,sollte darüber nachdenken ob er wirklich Nachts angeln geht :eek:

mfG Lazlo
 
Wie ich schon mal geschrieben hatte, steht meine Funkbox (Delkim RX6 Receiver) direkt neben meinem Kopf. Sobald die Kleine mich anpiept (und sei es nur ein einzelner Pieps) bin ich sofort wach. Gut ich stehe nicht bei einem Pieper sofort auf, aber wenn es sich in kurzen Abständen wiederholt, dann geh ich raus um zu schauen was los ist.
Ansonsten bei nem Vollrun brauch ich nicht länger als 1 - 1 1/2 Minuten, selbst wenn ich mir noch die Wathosen anziehen muss (das ja auch nur im Herbst und Winter).
 
.....stimmt...ich will auch nicht päpstlicher sein als der Papst.....aber wie ist es denn heutzutage (leider)....das legen wir großzügig aus...dann das nächste...dann noch was.....und irgendwann macht jeder was er will.....das ist die Gefahr dabei
 
MVogtlaender schrieb:
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das der Angler das Beaufsichtigen jemanden andres überläßt, hätte er es sicher anders formuliert. Es steht "der Angler beaufsicht" ...nicht "läßt beaufsichtigen"

Ich meine, beaufsichtigen können nur natürliche Personen, dazu zählt meines Erachtens der Pieper nicht. Der Knackpunkt ist wohl eher, gilt der Pieper als Hilfsmittel der Beaufsichtigung oder nicht? Gibt es dazu Gerichtsurteile?

@theduke: erwischt man dich bei der Warnung mittels Lichthupe, zahlst du dafür. Ich glaube, das heisst dann wegen mißbräuchlicher Verwendung von Warn- und Signaleinrichtungen. (irgendein Buzzelist oder Rechtsverdreher anwesend, der es richtiger weiss?) Das Autofahrer deswegen zur Kasse gebeten werden ist relativ selten, aber kommt ab und an mal vor.

Gruß Dirk
 
.....stimmt...ich will auch nicht päpstlicher sein als der Papst.....aber wie ist es denn heutzutage (leider)....das legen wir großzügig aus...dann das nächste...dann noch was.....und irgendwann macht jeder was er will.....das ist die Gefahr dabei

Machen uns das die "Großen" aus Politik und Wirtschaft nicht jeden Tag im alltäglichen Leben vor?
Und jetzt,wo wir kleinen Angler auch mal die Möglichkeit haben eine kleine Gesetzeslücke oder einen "Spielraum" auszunutzen,sollen wir das nicht nutzen?

Warum nicht?

Ich bekomme manchmal den Eindruck,daß sich einige hier mehr mit den Gesetzen beschäftigen als mit dem Angeln selber :)

mfG Lazlo
 
Lazlo schrieb:
Und jetzt,wo wir kleinen Angler auch mal die Möglichkeit haben eine kleine Gesetzeslücke oder einen "Spielraum" auszunutzen,sollen wir das nicht nutzen? mfG Lazlo

Welchen Spielraum in Sachen Angeln und Schlafen? Darum geht es hier doch. Der DAV läßt da keinen. Er sagt eindeutig, dass Angelgeräte zu beaufsichtigen sind. Und so lange es kein Gerichtsurteil gibt, welches einen Pieper als Hilfsmittel zur Beaufsichtigung anerkennt, gilt die Auslegung des DAV und nicht die persönliche des Anglers. Leider. ;)
 
Und so lange es kein Gerichtsurteil gibt, welches einen Pieper als Hilfsmittel zur Beaufsichtigung anerkennt, gilt die Auslegung des DAV und nicht die persönliche des Anglers. Leider. ;)

So und nun deffiniere bitte Beaufsichtigung!
Ich bin doch bei meinen Angeln und habe ständigen Zugriff darauf, egal ob ich nun durch nen Pieper oder durch die Bremse der Rolle oder durch was auch immer auf den Biss aufmerksam gemacht werde.
 
Zurück
Oben