Freizeit Angeln mit SBA

Alexa-Maus

Petrijünger
Hallo


ja ich muss doch wiel ich nirgendwo eine Lösung fürs Problem gefunden hab :(

also folgendes ich hab ein Forum für Autisten nun kam da in einem Chat die Frage auf ob man wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat ( also wegen Autismus) auch einen Angelschein braucht oder nur eine Erlaubniskarte von der Gemeinde also was ist denn nun richtig ?
Muss man den Schein machen oder kann man sich über den SBA befreien lassen und naja dann ohne Schein angeln ?
ich weiß zum Angelschein gehört auch das weidgerechte töten und so aber uns interessiert nur der Kern der sache, also geht mit oder ohne Schein ?


Gruß
Alexa
 
Da bekommst Du gleich mal ne Gegenfrage, Alexa.
Kann ein Autist keinen Angelschein machen?
Ist der Autist nicht in der Lage diesen Lehrgang erfolgreich abzuschließen?
Kläre uns doch bitte, wenigstens die Unwissenden wie mich, auf, was
ein Autist kann oder nicht kann.
Gruss Armin
 
In Sachsen ist so eine Ausnahme mgl. - § 22 Abs. 2 SächsFischG als KANN-Bestimmung, wobei aber nirgend steht (oder ich habs auf die Schnelle übersehen), unter welchen VOraussetzungen das "Kann" erfolgt.

Ob das in deinem Bundesland möglich ist, sollte im dortigen Fischereigesetz stehen. Eine Anfrage an die Fischereibehörde sollte das klären.

AWebber
 
Zuletzt bearbeitet:
Also es gibt verschieden Formen des Autismus

es gibt den Asperger Autisten, die in den meisten Fällen eine Inselbegabung haben und auch oft Hochintelligent sind, aber dann andere Defiziete haben, wie zum Beispiel können viele Asperger nicht mit anderen Menschen komunizieren weil sich im Inneren etwas sträubt und naja schon das zusammen sein mit Anderen zum Problem werden kann. Da findet eine Reizüberflutung statt und naja das geht dann eben nicht!

dann gibt es die Kanner-Autisten, die bewegen sich oft in einer Minderinteligenz, da wird es schon schwer das lesen und schreiben zu erlernen und naja wie bei den Asperger kann es schwer werden mit anderen Menschen sich zu umgeben.

Bei Autismus ist zum Beispiel auch KörperKontakt oft nicht möglich das ertragen viel Autisten nur nach Vorankündigung oder eben gar nicht. Ok beim Angeln eher selten, aber naja wie gesagt es gibt soviele Seiten beim Autismus,die würden an dieser Stelle sicher den Rahmen mehr als sprengen!

dann haben wir noch den atypischen Autismus, der allerdings naja beide formen zusammen mischt und naja sich die Probleme der einen Form nimmt und dafür ein anderes nicht hat, also eine bunte Mischung.

Autismus ist so eine Sache, es kann leichte Formen geben und schwere Formen, dann mit Intelligenzminderung oder eben mit Hochbegabung wobei die Inselbegabung glaube ich in allen Fällen sein kann/nicht muss!
 
Also schwierig unter einen Hut zu bringen. Das wird mit dem Lehrgang dann nicht
hinhauen. Auf jeden Fall nicht in der Gruppe.
Kann mir jedoch vorstellen das es im Einzellunterricht durch eine Vertraute
Person schon gehen würde.
Nichts desdo Trotz ob es eine Regelung für uns in Niedersachsen gibt, das müßte
man erstmal recherchieren.
Gruss Armin
 
Danke :)

@ Harzer
und den Einzeluntericht ist einfach so zu bekommen ?

@ AWebber
also ich hab das gelesen steht unter dem Jugendfischereischein gilt das dann auch so für rwachsene ? müssen dann Erwachsene einen anderen Angler dabei haben oder können diese dann auch alleine los ?

in Baden Württenberg hab ich nichts gefunden kennt sich da vielleicht jemand aus mit ?
 
in Baden Württenberg hab ich nichts gefunden kennt sich da vielleicht jemand aus mit ?[/QUOTE]

Hallo, ich würde da mal bei der dafür verantwortlichen Behörde, oder dem verantwortlichen Amt nachfragen, oder in einem Verein bei dir in der Nähe, weil hier wirst du wahrscheinlich viele Vorschläge hören, und keiner davon wird dir weiterhelfen.

MfG Micha
 
in Baden Württenberg hab ich nichts gefunden kennt sich da vielleicht jemand aus mit ?

Hallo, ich würde da mal bei der dafür verantwortlichen Behörde, oder dem verantwortlichen Amt nachfragen, oder in einem Verein bei dir in der Nähe, weil hier wirst du wahrscheinlich viele Vorschläge hören, und keiner davon wird dir weiterhelfen.

MfG Micha[/QUOTE]

Genau so isses. Eine Anfrage bei den jeweiligen Landesverbänden wäre
warscheinlich die allebeste Lösung.
Denn da muß eine Stellungnahme aus erster Hand kommen.
Die Integration von Behinderten sollte in einer Gesellschaft wie der
unsrigen im Vordergrund stehen.
Auch im Angelsport.
Gruss Armin
 
Hi Alexa ,

wenn es sich in BW auch gesetzlich so verhält , wie in Bayern , dann braucht der oder die Betroffene nur den Schein , den er/sie ohne Prüfung erhält , allerdings darf diese Person dann nur unter aufsicht eines Erwachsenen angeln , der den offiziellen Schein besitzt .
Beide brauchen dann nur noch einen gültigen Jahres-, Tages-,Monats-oder Wochenschein
und es kann losgehen .
Soweit ich die Einschränkung in Bayern kenne , dürfen jene Personen nicht ohne Aufsicht angeln , da es sich genauso verhält wie bei einem Jugendlichen der nur den Jugendfischereischein besitzt , auch soll das Töten und Ausnehmen des Fanges nur dem betreuenden Angler erlaubt sein .

Wende dich aber vorsichtshalber an einen Zuständigen deiner Stadt/Gemeinde , die sollten es evtl wissen .

mfg Jacky1
 
Hm

also Danke für die Infos

die Seite von diesem Verein sagt ja nun leider so gar nichts aus :(
und es sollte eine Info für meine User sein, da wie ich festgestellt habe sehr viele meiner Autis fürs angeln und so interessieren.
wenn ich denen nun sage Sie müssen mit anderen in Kontakt kommen um an Infos zu kommen...hm sehr schwer !

aber dann werd ich wohl mal die einzelnen Bundesländer anrufen .....

achso noch eine Frage:
wenn einer diesen Schein hat wie beim Jugendangeln, dann darf der echt nur in Begleitung eines Erwachsenen gehen ? aber wie sieht das aus wenn einer der Autisten bereits erwachsen ist und trotzdem diesen Schein hat, dann darf er nicht alleine angeln wenn ich das richtig verstehe ?

ganz schön verwirrden das ganze oder ?

LG
und dickes Danke
Alexa
 
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