Angeln ohne Schein

dany1980

Neuer Petrijünger
hallo zusammen,

mich und mein freund hat vor kurzer zeit das angelfieber gepackt. leider ist es erst im september 2009 wieder möglich den fischereischein zu machen. hat irgendjemand informationen, wo man auch ohne schein angeln kann, bzw. den schein schon vorher machen kann???????? am besten irgendwo im postleitzahlengebiet 7.

mfg und danke schon mal im voraus
 
Moin,
frag doch mal bei örtlichen Angelvereinen nach! Bei uns ist es so, das du in
einen Verein eintreten kannst und an dem nächsten Lehrgang teilnehmen
mußt. In der Zwischenzeit kannst du aber an Vereinsgewässern schon angeln,
als Vorbereitung sozusagen.

VG Sven

Wie gesagt, ist hier in der Gegend so, wie es bei dir ist, mußt du nachfragen :)
 
Sorry dany1980,

aber ich muss dem Barny da wiedersprechen.

Ohne den Bundesfischereischein machst du dich des §293 (StgB) schuldig, sprich der Fischwilder (gilt ebenso für Vereinsgewässer). Dies ist und bleibt ein Staftatbestand. Es mag Bundesländer geben in denen du einen Touri-Schein kaufen kannst und dies somit umgehen kannst. Für Baden-Würrtemberg trifft dies meiner Kenntnis nach jedoch nicht zu. Man möge mich von höherer Stelle gerne korrigieren.

Also, gedulde dich und warte bis du ihn hast, den Schein.

Kleiner Tipp: Siehe hier: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9557

Der Tipp von Barny vorher in einen Verein einzutreten finde ich jedoch gut. Hier erhälst du Schützenhilfe in allerlei Fragen. Bei uns im Gelderland bekommst du dann sogar eine Ermäßigung auf die Kursgebühr.

Viel Erfolg

Grüße
 
Derweil bleibt dir nur die Möglichkeit an sogenannten Forellenteichen zu angeln. An dennen benötigst du keinen Schein. Ich weiss nicht genau aus welcher Ecke du kommst, aber es gibt solche Anlagen in Plüderhausen, Adelberg, Spraitbach und dann gibts noch den Angelpark Letscher. Dort kannst du auch am besten Erfahrungen sammeln, für den Anfang jedenfalls.
 
Naja, das kommt auf den Forellenteich an! Einige wollen ihn sehen, andere wieder nicht. Ich glaube wenn ein Teich weniger als 0,5 ha hat braucht man auch offiziel keinen Schein.
 
OH..nein. Ich wollte hier keine Debbatte entfachen.
Ich selber hab nicht so viel Ahnung von den jeweiligen Gesetzgebenheiten, aber es ist nun mal so. Hier in BW in im Großteil der Forellenpuffs kein Schein gefordert. Ob das jetzt so legal ist weis ich nicht, aber dann würden es ja nicht hunderte von Teichbesitzern so machen...oder? Ich glaub das hat mit irgendeiner Gesetzeslücke zu tun, zwecks Größe und so.

Grüße
 
Wer mehr über die Gesetzeslage in Baden Würrtemberg wissen möchte schaut hier:

http://www.lfvbw.de/77.0.html

dieser Link ist auch noch sehr interessant

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=26057&ccheck=1


Zum Thema Forellenpuffs lässt sich folgendes sagen, da auch der Besitzer eines Gewässers einen Angelschein braucht wenn er mit der Angel angeln möchte, brauchst Du als Gast ebenfalls einen Schein.
Es gibt Sonderregelungen für Kinder und Behinderte Menschen in Begleitung eines Scheinbesitzers und in Brandenburg die Möglichkeit auf Friedfisch. Aber in Baden Württemberg sehe ich Schwarz.

Gruss
moby
 
@ Mattes,
in dem Verein, der den Lehrgang ausgerichtet hat, wo ich meinen Schein
gemacht habe, war es so, das jeder Eintreten durfte und den Schein
nachmachen konnte bzw mußte. Es waren Leute dabei, die haben schon ein
paar Monate aktiv geangelt, dieses wurde als Vorbereitung auf die Prüfung
ausgelegt!

VG Sven

@ Georg(Fliegenpeitsche) ist das bei euch im Verein nicht auch so?
 
Hi Sven,

es ist so eine Sache wie Gesetzte ausgelegt werden. Siehe, die allgemeine Annahme, man dürfe in FoPus angeln ohne Schein, nur weil er dort nicht vom Betreiber verlangt wird.

Vereinsinternes Handeln scheint mir ähnlich gelagert. Wie du aber schon selber sagst: ... dieses wurde als Vorbereitung auf die Prüfung ausgelegt!

Rein rechtlich betrachtet ist dies meines Erachtens nicht erlaubt. Somit wird die Gesetzteslage aufgeweicht. Ich selber habe meine Karriere nicht anders gestartet und auch bevor ich meinem Führerschein für´s Auto hatte waren Spritzturen auf dem Acker angesagt. Es ist also nicht so, dass mir hier das Verständnis fehlt.

Nur wenn ein Fragesteller sich danach erkundigt, ob es koscher ist ohne Lappen ans Wasser zu gehen, muss die Antwort lauten: Nein, das darfst du nicht! Man stelle sich vor, er geht nun nach den Gutheißen der User hier in den FoPu und angelt los und wird erwischt (was unwahrscheinlich ist). Wer hat ihn dann ins offene Messer laufen lassen?

´nen Gruß
 
@ Mattes,
weißt ja, ich bin in keinem Verein, ehrlich gesagt hab ich mich auch nie damit befaßt,
kann nur wiedergeben wie es hier gehandhabt wird ;) Vor ca. 2 Monaten hab ich mich das
letztemal mit dem Vorsitzenden eines Vereins darüber unterhalten.
Neben den Vereinspapieren muß der "Scheinlose" Angler auch die Anmeldung zum Lehrgang mit sich führen.

VG Sven

In Herrhausen werden die Papiere kontrolliert ;) Fp ist nicht gleich FP, aber hast
schon recht, wird nicht überall gemacht
 
Hi Sven,

es ist so eine Sache wie Gesetzte ausgelegt werden. Siehe, die allgemeine Annahme, man dürfe in FoPus angeln ohne Schein, nur weil er dort nicht vom Betreiber verlangt wird.

Vereinsinternes Handeln scheint mir ähnlich gelagert. Wie du aber schon selber sagst: ... dieses wurde als Vorbereitung auf die Prüfung ausgelegt!

Rein rechtlich betrachtet ist dies meines Erachtens nicht erlaubt. Somit wird die Gesetzteslage aufgeweicht. Ich selber habe meine Karriere nicht anders gestartet und auch bevor ich meinem Führerschein für´s Auto hatte waren Spritzturen auf dem Acker angesagt. Es ist also nicht so, dass mir hier das Verständnis fehlt.

Nur wenn ein Fragesteller sich danach erkundigt, ob es koscher ist ohne Lappen ans Wasser zu gehen, muss die Antwort lauten: Nein, das darfst du nicht! Man stelle sich vor, er geht nun nach den Gutheißen der User hier in den FoPu und angelt los und wird erwischt (was unwahrscheinlich ist). Wer hat ihn dann ins offene Messer laufen lassen?

´nen Gruß

Hi Mattes was meinst du mit Schein, die abgelegte Prüfung oder den Fischereischein. Man braucht überall in Deutschland einen Fischereischein, bis auf Niedersachsen. Den Fischereischein bekomme ich nur mit abgelegter Prüfung ( Fischereiprüfungszeugnis ).In Niedersachsen reicht die abgelegte Prüfung zum Angeln überall.

Wenn man an Fopu`S Angeln geht braucht man überall den Fischereischein, bis auf Niedersachsen. Dort brauchst du keinen Fischereischein aber eine abgelegte Prüfung entgegen einiger Teichbesitzer die angeben ein Lehrgang bei ihnen zum Fische töten reicht aus. Es wird so gut wie gar nicht kontrolliert an Fopu`s aber manchmal doch und dann kommt das große Erwachen.


Hier mal eine Seite wo man Nachlesen kann. Hier:http://www.anglerblog.info/Angeln-ohne-Angelschein
Gruß

Gerald
 
Hi Mattes was meinst du mit Schein, die abgelegte Prüfung oder den Fischereischein.

Hi Gerald,

ich spreche vom Bundesfischereischein. Siehe meinen ersten Post.

Das Niedersächsische Modell entspricht quasi dem gleichen Voraussetzungen, nur hat man hier eine bürokratische Hürde weniger zu nehmen. Was ja in etwa auch dem Wunsch vieler entspricht: Dem Quasi-Schein auf Lebenszeit. Juristisch aber nahe zu das Gleiche. Ohne abgelegte Prüfung - keine Angelei.

Bei den FoPus frage ich mich, wer die denn überhaupt kontollieren kann? Auch amtliche Gewässerwarte haben doch ihre festgelegten Reviere, wenn ich mich nicht irre. Gibt es einen regionsfreien Aufseher? Und warum hat man noch nie davon gehört, dass ein FoPu "aufgeflogen" ist. Ich behaupte mal, dass min. 80% der dortigen Wurmtaucher ohne Schein zu gange sind. Alle geduldet?

@Sven .. In Herrhausen kümmert sich sicher der Betreiber der Anlage darum, oder. und .... ja, ich erinnere mich. :)


Ergänzung: Ja, prima Link, Danke Gerald.
 
Nicht Lehrgangsbescheinigung, sondern das Schriftstück welches man bei der Anmeldung
zum Lehrgang bekommt! Quasi die Quittung das man gezahlt hat und an dem nächsten Lehrgang teilnimmt.

VG Sven
 
Hi Dany 1980,
in Baden Württemberg darfst du an Forellenteichen ohne Fischereischein angeln( vom Gesetz her), es kann allerdings sein, dass der Besitzer nur Scheininhaber auf seine Anlage lässt. Hier kannst du mal genauer nachlesen:

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=42780&highlight=fischen+fischereischein


Na also, Zanderfan94, hat´s der Thorsten doch mal eben revidiert.

Also dany, so wie es aussieht, darf losgeangelt werden.

Was ich dabei nicht verstehe ... Hebt hier nicht Landesrecht, das Bundesrecht ausser Kraft? Oder hält das Bundesrecht einen entsprechenden passus offen? Muss ich mal nachlesen gehen.

Grüße
 
Hallo Mattes

Die Fopu`s werden wenig bis gar nicht kontrolliert bei uns in Niedersachsen ist mir einer bekannt bei dem es so war und da gab es mächtig Anzeigen, was zeigt das man auch dort nicht ohne Schein Angeln darf. Bei Mehrfachvergehen wird die Lizens des Betreibers eingezogen. Wie gesagt das passiert leider zu selten. Dort Tauchte die Polizei mit dem Tierschutz auf in welcher obliegenheit diese Kontrolle liegt weiß ich auch nicht. Veterinäramt, Tierschutz, Ordnungsamt als oberste Behörde?.

Vielleicht kann es ein Teichbetreiber mal aufklären, Uwe wie wär`s :)

Gruß

Gerald
 
Hi Madada,
gibt es beim Fischereigesetz überhaupt etwas vom Bund?
Die Fischereigesetze an sich sind ja Ländersache, und das einzige Bundesgesetz, das meines Wissens eine Rolle spielt ist das Tierschutzgesetz.
Das ist definitiv übergeordnet, wird aber von der Scheinthematik nicht berührt, oder?
 
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