Bundesgesetze -  Fischverkauf an der Haustür

nepomuk

Super-Profi-Petrijünger
Gesperrte(r) User(in)
Hi Leute, mal'ne Frage,
Darf man wie im Osten Gemüse, Räucherfisch am Strassenrand abieten?
 
Ganz nebenbei ist es für Sportangler verboten, Fische zu verkaufen. Schon abgeben gegen eine andere Sache (z. B. Tabakwaren) erfüllt den Tatbestand. Das kann den Erlaubnisschein u. in schweren oder Wiederholungsfällen den Bundesfischereischein kosten.
Gruß
Eberhard
 
hallo nepomuk,

hast du so etwas schon mal im "osten" gesehen?? ich nicht, nicht mal vor 1989. es sei denn, du meinst den osten jenseits vom ural, da darf man das bestimmt.

fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz nebenbei ist es für Sportangler verboten, Fische zu verkaufen. Schon abgeben gegen eine andere Sache (z. B. Tabakwaren) erfüllt den Tatbestand. Das kann den Erlaubnisschein u. in schweren oder Wiederholungsfällen den Bundesfischereischein kosten.
Gruß
Eberhard


Hallo Eberhard,

da stimme ich Dir grundsätzlich zu. Aber die Frage ist doch, wo fängt eigentlich "Verkaufen" an.

Wenn ich 2 Karpfen fange und die dem alten Ehepaar nebenan gebe und die sich eine Woche später mit einer Packung Schokolade dafür bedanken, würde doch eine "Bestrafung" irgendwie in keiner angemessenen Relation stehen. Und wenn ich von meinen 20 Forellen aus'm Forellenanlage 5 geräucherte denselben Nachbarn verkaufe, ist das schon Schädlich?

Irgendwo muss doch da eine Grenze sein zwischen dem, was sich aus dem Hobby ergibt und dem, was man dann als gewerblichen Handel bezeichnen muss.
 
Hi Leute ,


da sollte man schon unterscheiden können !

Da es verschiedene Varianten gibt :

Verkauf !
Damit veräussere ich eine Sache (hier Fisch) , die ich gegen Geld an eine andere Person weitergebe .
Sofern verboten , da es nicht erlaubt ist gefangene Fische zu verkaufen !
Außerdem werden diverse Lebensmittel-und Hygienegesetze umgangen , bzw liegt ein Verstoß dagegen vor .

Tausch!
Beim Tausch läßt sich dagegen streiten , sofern dabei kein Geld im Spiel ist .
Ich also Ware gegen Ware tausche , als Beispiel Äpfel gegen Forellen im Privaten Bereich .
Im Privaten Bereich ist dies erlaubt , hat derjenige mit dem ich den Tauschhandel eingehe ein Geschäft (Metzgerei , Hotel , etc) und selbiger diese Waren dann dort veräusern will ,
liegt ein Straftatbestand vor!
Fazit :Im Privatbereich oder zum Privatverzehr darf ich Ware gegen Ware tauschen !!!

Verschenken !

Wenn ich meinen Fang verschenke und ich von dieser Privatperson Ware oder Geld erhalte , bleibt dies unbestraft , da ich nicht zwingend Geld oder andere Materialien erwarte oder ausgehandelt habe !!!

mfg JAcky1
 
Hallöchen!
Im privaten Bereich sportlich gefangene Fische gegen eine andere Sache zu tauschen, erfüllt den Tatbestand. Ich habe schon erlebt, daß man deshalb jemandem den Erlaubnisschein entzog. Der hatte kein Geld, dagegen zu klagen
(er hatte nämlich nie Geld). Je nach Darstellung kann es sich um einen nicht mehr beweisbaren Grenzfall handeln, z. B. wenn einer Fische abgibt u. der Empfänger ihm einige Zeit später dafür eine andere Sache zukommen läßt. Sowie aber bewiesen werden kann, daß dieser Deal zwecks Umgehung der Vorschriften vorher vereinbart war, hat der Angler schon wieder die Gesäßkarte. Es reicht ja, wenn jemand diese Vereinbarung unbemerkt mitgehört hat und später als Zeuge auftritt. Also, mit derartigen Deals sollte man schön vorsichtig sein.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Dieb,
das ist tatsächlich irgendwie krass, aber bedenke, daß wir alle Sportfischer sind. Der sportliche Faktor sollte schon gewahrt bleiben und das ist nicht mehr der Fall, wenn jeder seine Fische verkaufen oder gegen andere Dinge eintauschen dürfte. Der Erlaubnisschein für einen Teilberufler ist wesentlich teurer, als der Erlaubnisschein für Sportfischer. Hinzu kommen noch die Auflagen, denen er unterliegt u. die auch alle Geld kosten. Diese Kosten hat ein Sportfischer alle nicht u. es wäre allein schon aus diesem Grund dem Teilberufler gegenüber nicht fair, wenn man den Verkauf auch den Sportfischern erlaubte. Natürlich gibt es, wie bei allen Gesetzen u. Vorschriften, auch hier sicher Möglichkeiten, die Verbote zu umgehen, aber ich kann da nur sehr zur Vorsicht raten.
Gruß
Eberhard
 
Da muß ich Eberhard recht geben. Zudem muß derjenige der das beruflich macht im Gegensatz zum Sportfischer damit seinen Lebensunterhalt verdienen.

Ausserdem stell ich mir das schlimm vor wenn die gefangenen Fische auch noch veräußert werden dürfen. Dann wären glaub ich nur noch "Kampffischer" am Wasser.

Nicht auszudenken! :schreck:
 
Hi,

klare Antwort: Kommt drauf an ... :) Das Ganze mal rein von der lebensmittelrechtlichen Seite betrachtet:

Fisch an sich ist ein sogenanntes Primärerzeugnis, welches ein Privatmann in "kleiner Menge" durchaus auch verkaufen darf. Der Gesetzgeber zieht die Grenze dort, wo es keine "kleine Menge" (haushaltsübliche Mengen) mehr sind und/oder der Fisch be- bzw. verarbeitet wurde. Lebender Fisch, getöteter Fisch mit Innereien und nur ausgenommener Fisch zählen noch zum Primärerzeugnis Fisch, das Hans Mustermann unter Einhaltung der hygienischen Grundforderungen an Tante Lottchen verkaufen darf. Macht sich Hans allerdings mit dem Filetiermesser am Fisch zu schaffen oder hängt ihn gar in die Räuchertonne, hat er die erste Grenze schon überschritten. Er müsste seinen Betrieb beim zuständigen Veterinäramt anzeigen und entsprechende Voraussetzungen in Sachen Qualifikation, persönlicher Hygiene und geeigneter Räumlichkeiten bieten können. Das kann am Ende kein Angler kostendeckend bieten ...

Also: Fische fangen und sie lebend, unausgenommen oder auch ausgenommen in einem den Grundforderungen der Lebensmittelhygiene entsprechenden Qualität in "kleiner Menge" zu verkaufen, geht aus lebensmittelrechtlicher Sicht noch völlig in Ordnung. Was Vereins-/Verbandssatzungen oder aber das Finanzamt am Ende dazu sagen, steht auf einem anderen Blatt. Was die Gesetzgebung angeht, macht es jedenfalls keinen Unterschied, ob der verkaufte Fisch mit der Angel oder dem Netz gefangen wurde. Es gibt lediglich die Schwellen der "kleinen Menge" und der Trennung zwischen Primärerzeugnis und ver- bzw. bearbeitetem Erzeugnis. Die entsprechenden Regelungen finden sich in folgenden Verordnungen, wobei die Letztere die für den fischverkaufenden Angler eigentlich Entscheidende ist:

(EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und die Tierische-Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)

Viele Grüsse

Lars
 
Das hatten wir schon mal hier:https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=49536

Meine Antwort dazu hier:
Ich habe beim Veterinäramt Hannover angerufen.
Die Veterinäramtsärztin sagte mir dass wenn ich in der Primärproduktion bleibe als privater Angler meinen Fang verkaufen darf. Primärproduktion heißt den Fisch im Ganzen verkaufen oder maximal ein Drittel als filetierten Fisch. Ich darf sogar an Gewerbetreibende Betriebe verkaufen.

Das Seuchenschutzgesetz kommt nach töten des Fisches auch nicht mehr in betracht. Finanzamtmeldung kommt auf die Menge an. Bei Mindermenge nicht notwendig man muss auf dem Finanzamt erfragen was Mindermenge in Zahlen bedeutet.

Das kritische bei der Sache ist jedoch die mangelnde Gesundheitsprüfung der gefangenen Fische. Sollte jemand vom Verzehr der Fische erkranken trägt der Verkäufer das alleinige Risiko und den anfallenden Kostenaufwand der Wiedergutmachung, den Schadensersatz.

Dieses bezieht sich auf Fische die nicht aus Vereinsteichen stammen wo der Verkauf vereinsintern verboten ist. Dann wäre es auch wieder Strafbar und könnte vom Verein geahndet werden.

Gruß

Gerald
 
Habt ihr nie die kleinen Strassenstände Im Osten der Republik gesehen?
Privatleute bieten im Sommer unter Sonnenschirmen Tomaten, Bohnen
und sonstige Feldfrüchte für kleines Geld an.

Ich meinte das eher freundschaftlich meiner unbekannten Nachbarschaft gegenüber, die regelmäßig mit dem Qualm belästigt weden.

Die Forellen kaufe ich im Großhandel (12Stk-15Euro),
verkauft werden sie für 2,50 Euro.

Die Idee kam mir beim Räuchern, den Fisch auf einerTafel anzupreisen:
"Heute ofenfrischer Räucherfisch"
Forelle 2,50
Heilbutt -?-

Reichtümer werde dadurch bestimmt keine anhäufen,
aber zufriedene Gesichter sehen.:)

Gruß Swen:prost
 
Habt ihr nie die kleinen Strassenstände Im Osten der Republik gesehen?
Privatleute bieten im Sommer unter Sonnenschirmen Tomaten, Bohnen
und sonstige Feldfrüchte für kleines Geld an.

Doch, die sehe ich jedes Jahr hier in Baden!
Sind Bauern die ihre Erzeugnisse (Erdbeeren, Kirschen, Zwetschgen, ‚Äpfel, Heidelbeeren usw.) am Straßenrand anbieten.
Die Kunden bekommen frische Ware meist etwa billiger als im Supermarkt,
der Bauer mehr Geld, weil einige Zwischenhändler in der Kette fehlen!

Auch gibs hier etliche die im einem oder auch mehreren Teichen Rebos züchten und frisch oder geräuchert verkaufen.

Ach so, der Bauer hat einen Gewerbeschein, ob aber alles was er an der Straße verkauft auf seiner Einkommensteuererklärung erscheint, ist eine andere Frage!

Mit Fischen währe ich da vorsichtig und ohne Gewerbeschein sowieso!
 
Moin,

selbst gefangene Fische verkaufen? Ich war immer der Meinung das sowas nicht legal ist.
Es gibt hier bei uns einige, die in Hornfischzeit und Zanderzeit Fische auf Bestellung fangen. Bei Hartz4 haben die auch keine andere Wahl. Die Käufer, auch meist Hartz4 oder Rentner mit wenig Rente, haben auch keine Wahl weil der Fischladen unbezahlbar ist. Und selbst mit Arbeit-bei Bruttoeinkommen von 1000€, was bleibt da netto? Also braucht´s Alternativen. Seit Hartz4 haben wir auch ein Problem mit Wilderei in unseren Wäldern (Schlingen). Auch die Wildentenbestände sind derbe geschrumpft und Fasane sind auch sehr rar geworden.
Die beschriebenen Stände habe ich bis jetzt noch nicht gesehen. Meistens gibt´s keine Genehmigung (um dem Handel keine Konkurrenz zu schaffen) oder es rechnet sich nicht. Gemüsehändler dürfen kein Gemüse von Privat ankaufen (seit etwa 1993 oder 1994).

Gruss Jörg
 
. . .
Bei Hartz4 haben die auch keine andere Wahl. Die Käufer, auch meist Hartz4 oder Rentner mit wenig Rente, haben auch keine Wahl weil der Fischladen unbezahlbar ist. Und selbst mit Arbeit-bei Bruttoeinkommen von 1000€, was bleibt da netto? Also braucht´s Alternativen.
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Schade dass es hier kein thanks gibt. Das hätt ich Dir für diesen Satz gegeben.
:klatsch
 
Eine Alternative: Fahrgemeinschaften bilden.
Ich kaufe abgelaufene Wurstwaren im Großhandel (zB.1Kg Teewurst von Rügenwalder oder reinerts Mettwurst) dann wird in der Fa. geteilt.
Meine Forellenverkäufe steigern sich auch.
Swen
 
Das jeder " mal " in der Familie,Freundeskreis nen Räucher oder Frischfisch verschenkt ist doch OK.
Wenn sich jemand Forellen kauft,Räuchert und weiterverkauft,ist mir das persönlich Schnuppe.
Es gibt hier bei uns einige, die in Hornfischzeit und Zanderzeit Fische auf Bestellung fangen. Bei Hartz4 haben die auch keine andere Wahl.
Das kann ich überhaupt nicht verstehen.:(
Nicht das einer denkt,ich verstehe die Nöte der Hartz Empfänger nicht.Die verstehe ich sehr gut.
Aber egal ob Hartz oder nicht.
Wenn deshalb wie hier geschrieben,Fischbestände geplündert werden um diese zu verticken und um seinen Geldbeutel aufzubessern,stinkt mich das an.:mad:
Warum ? Ganz einfach.
Die meisten Kämpfen um einen vernünftigen Fischbestand.Besatz wird von allen Anglern bezahlt.
Wenn dann aber andere,der Meinung sind,abzuschöpfen auf Kosten anderer,ist das daneben.
Solange der Angler,der einen schmalen Geldbeutel hat,aus welchem Grund auch immer,seine Fänge für sich verwertet,von mir aus jeden Tag,ist das i.O.
Aber nicht das verhökern.
 
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Nicht das einer denkt,ich verstehe die Nöte der Hartz Empfänger nicht.Die verstehe ich sehr gut.
Aber egal ob Hartz oder nicht.
Wenn deshalb wie hier geschrieben,Fischbestände geplündert werden um diese zu verticken und um seinen Geldbeutel aufzubessern,stinkt mich das an.:mad:
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Das glaub ich nicht dass Du das vertsehst!
Warum muss im Zusammenhang mit Hartz4 gleich von plündern geredet werden?
Das versteh jetzt ich nicht!
 
Ach Ralf
Das glaub ich nicht dass Du das vertsehst!
Das mit dem Glauben ist immer eine Sache.
Woher nimmst Du deine Erkenntnis,das ich das nicht verstehen kann ?
Ziemlich anmaßend.:confused:
Warum muss im Zusammenhang mit Hartz4 gleich von plündern geredet werden?
:confused:
Es gibt hier bei uns einige, die in Hornfischzeit und Zanderzeit Fische auf Bestellung fangen. Bei Hartz4 haben die auch keine andere Wahl.
Was soll ich darunter verstehen ?
Fangen nach Bestzellung ?:mad:
Zum Eigenverbrauch jeder Zeit.:)
 
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