Tierschutzgesetze -  Tierschutzgesetz der Schweiz

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Torsten1

Gast
Hoffe das Thema liegt hier richtig,wenn nicht bitte verschieben.:)
In der Schweiz gibt es ja nun seit dem 01.09.08 einige Änderungen im Tierschutzgesetz.
Einige Gute,andere die jeder Mensch eigentlich für selbstverständlich halten sollte.
Was haltet Ihr davon?
Setz mal die Links rein.
Ein paar Presseartikel dazu.
In Ruhe lesen und dann ein Statement,wäre interessant.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/455/

http://www.focus.de/panorama/welt/s...dfischen-in-toilette-verboten_aid_329982.html

http://www.augsburger-allgemeine.de..._arid,1228364_regid,2_puid,2_pageid,4293.html
 
Hi

Naja also wer einen Zierfiscch lebend das Klo runterspült ist eh psychotisch veranlagt, da gibt es andere Wege den Fisch zuvor schnell und gnädiger zu töten als ihn auf ne Tischkante zu kloppen.
Verbot des lebenden Köfi geht für mich in Ordnung ein absolutes C&R Verbot halte ich dagegen für falsch. Es müssen endlich Regelungen her die auf die individuellen Bedürfnisse der Gewässer angepasst werden können.
Toll finde ich die detailierten Vorgaben und das Kupierverbot bei Hunden.

Gruss
Olli
 
Hallo,
wer Aquariums - oder Teichfische lebend durch die Toilette spült, weil er sie nicht mehr haben will, ist für meinen Geschmack schon ziemlich krank im Kopf.
Daß dergleichen unter Strafe gestellt wird, ist völlig ok. Als Pferdebesitzer finde ich es auch richtig, daß Huftiere zumindest Sichtkontakt haben müssen, da die meisten Huftiere Herdentiere sind und Einzelhaltung daher nicht artgerecht ist.
Auch wenn nun einige überzeugte C&R-Gegner Zeter und Mordio schreien, bin ich der Meinung, daß ein generelles C&R-Verbot nicht richtig ist. In anderen Staaten ist C&R sogar Pflicht und soweit ich von Anglern, die dort gefischt haben, hörte, haben diese Staaten gesunde und reichhaltige Fischbestände.
Außerdem sehe ich nicht ein, daß ich - nur als Beispiel - einen beim Barschfischen erbeuteten Döbel mitnehmen muß, obwohl ich ihn gar nicht mag und deshalb auch nicht essen würde. Fische, welche das Mindestmaß nicht erreichen, haben die gleiche Hakenverletzung wie ein Fisch, den ich mitnehmen will. Diesem Gesetz zufolge muß ich dann auch einen solchen Winzling entnehmen. Das ist für mich Schwachsinn.
Meiner Meinung nach hat das neue Gesetz aber durchaus gute Passagen, die wirklich notwendig waren, auch wenn einige Bauern nun dadurch mehr Arbeit und/oder höhere Kosten bei ihrer Tierhaltung haben-
Gruß
Eberhard
 
@Olli, Eberhard, Herbert ...

Wo wird denn dort, also in welchem Paragraphen, C&R besprochen?

Das von Dir vorgebrachte Beispiel, Eberhard, beinhaltet zwar ein Zurücksetzen eines Fisches, entspricht aber durchaus nicht dem Begriff C&R nach Rechtsauslegung ...

Liest sich ganz vernünftig, das Schweizer Tierschutzgesetz ... und ähnelt dem unseren, geht nur in Detailvorschriften etwas weiter bzw. regelt Verstöße genauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomas hat bei dem Punkt C&R schon Recht.
Es gibt diese wörtliche Regelung nicht.
Allerdings einen Punkt der es deutlich macht,was gemeint ist unter anderem beim Umgang mit dem Fisch.
Und das schließt das reine C&R aus.
Nur den Fisch fangen des Spaßes wegen.
§ 4 sagt aus...
unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Und geh ich mit der Absicht an`s Wasser eh keinen Fisch verwerten zu wollen,habe ich nicht das Recht,auf Fische zu Angeln.
Ein generelles Verbot welches das zurücksetzen verbietet gibt es nicht.
Allerdings konkrete Regelungen.
Hier mal noch einen Link,der das Beamten Deutsch etwas aufbröselt.:)
http://www.fischundfang.de/r30/vc_content/bilder/firma456/tierschutzverordnung_erlaeuterungen.pdf
Artikel 23 ist für uns besonders wichtig.
Der Rest allgemein natürlich auch.
 
@Thomsen
Hi Thomas, im Text des neuen Gesetzes wurde diese Differenzierung nicht gemacht. Da hieß es, jeder Fisch, der durch den Fangvorgang verletzt ist, muß entnommen werden (nicht wörtlich zitiert). Da selbst ein widerhakenloser Haken eine, wenn auch noch so geringe, Verletzung hervorruft, konnte man den Text, so wie ich, mißverstehen, obwohl der Begriff C&R nicht wörtlich darin auftaucht.
@Torsten,
Durch den von Dir eingestellten Link wird die Sache nun etwas deutlicher, weil detaillierter dargestellt.
Gruß
Eberhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Eberhard
Durch den von Dir eingestellten Link wird die Sache nun etwas deutlicher, weil detaillierter dargestellt.
Leider ist es im allgemeinen so,das Gesetze und Verordnungen oftmals schwer zu verstehen sind oder der Interpretation zuviel Raum lassen.
Sollte sich des Gesetzgeber auch bei uns mal Gedanken drüber machen.
Mich wundert es nicht,wenn gerade Jungangler mit 8,10,12 Jahren einfach nicht alles verstehen und dadurch oftmals unabsichtlich einen Verstoß begehen.:(
Zumindest ist so meine Erfahrung in der Jugendgruppe.
Man sieht doch selbst,bei uns Älteren,wie schwer das ist.:)
 
Über diese Gesetzesänderung...

bei den Eidgenossen hab ich schon vor längerer Zeit geschmunzelt!

Bei uns geht man dazu über, die Vorschriften in Bezug auf den Fischereischein etc.
zu lockern, und in der Schweiz wird die ganze Sache noch forciert!

Aber mal ganz ehrlich, jeden gefangenen Fisch zu entnehmen, ist aus meiner Sicht kompletter Schwachsinn,
das macht noch nicht einmal ein Berufsfischer, der seine Reusen leert!

Man sollte dem Fischer, Angler und den Angelvereinen zumindest einen gewissen Spielraum lassen, um ein Gewässer vernünftig zu bewirtschaften!

Wenn eine Fischart in ihrem Bestand gefährdet ist, sollte es auch nur regional sein, sollte sie nicht entnommen werden!
Also muß sie zurückgesetzt werden, was in der Schweiz (nach diesem Gesetzt) verboten ist!

Wo fängt Arterhaltung an und wo hört Tierschutz auf? :confused:
 
Vielleicht hab ich ja,bei der erklärenden Fassung,etwas vollkommen falsch verstanden.:confused:
Das wiederum würde übereinstimmen,zu der Vermutung,die ich Eberhard im Forellen Thema gepostet hab.
@Fliegenpeitsche
Mal dieses aufnehmend.
Man sollte dem Fischer, Angler und den Angelvereinen zumindest einen gewissen Spielraum lassen, um ein Gewässer vernünftig zu bewirtschaften!

Wenn eine Fischart in ihrem Bestand gefährdet ist, sollte es auch nur regional sein, sollte sie nicht entnommen werden!
Also muss sie zurückgesetzt werden, was in der Schweiz (nach diesem Gesetzt) verboten ist!

Dem gegenüber steht ein Absatz aus dem in´s " normal verstehende " übersetzte.
Das
gezielte Angeln auf Fische, deren Entnahme bei einem eventuellen Fang verboten oder vom Angler nicht vorgesehen
ist, ist deshalb als tierschutzwidrig zu beurteilen. Generell untersagt ist das Angeln in Gewässern, aus welchen keine
Fische entnommen werden dürfen. Verboten ist aber auch das gezielte Beangeln von Fischen, deren Entnahme aus dem
Gewässer bei einem eventuellen Fang nicht möglich ist, z.B. Fische, die das Schonmass nicht erreichen oder die sich in
der Schonzeit befinden. Die Kantone treffen die erforderlichen Massnahmen, um zufällige Fänge geschonter Fischarten
so weit wie möglich zu reduzieren. In Einzelfällen kann das Zurücksetzen von lebensfähigen Fischen aber aus
ökologischen Gründen (z.B. für die Bestandeserhaltung) sinnvoll sein, selbst wenn die erbeuteten Fische grundsätzlich
den Schonbestimmungen entsprechen würden (z.B. wertvolle Laichfische einheimischer Arten gemäss Anhang 1
VBGF). Zufällig erbeutete Fische, welche durch den Angelvorgang nur gering beeinträchtigt wurden, können deshalb
in begründeten Fällen weiterhin zurückgesetzt werden. Nicht zur Entnahme vorgesehene Fische sind aber unmittelbar
nach dem Fang mit der grösstmöglichen Sorgfalt zurückzusetzen. Hälterung oder belastende Manipulationen wie etwa
Fotografieren, wiederholtes Messen, Wägen etc. sind als tierschutzwidrig anzusehen.

Meiner Meinung nach,wurde deutlich differenziert," welche Fische wann und wo,unter welchen Bedingungen, ich " fangen darf ".
Zeiträume eingegrenzend, es durchaus Regional ( Kantone ) ,anhand der besonderen Umstände eines Gewässers , Unterschiede geben kann in der Handlungsweise.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Angeln ja, aber bitte keine Fische fangen!

Ich denke die derzeit vorgestellte Fassung wird wohl in nächster Zeit überarbeitet werden. :hops

Das gezielte Angeln auf Fische, deren Entnahme bei einem eventuellen Fang verboten oder vom Angler nicht vorgesehen
ist, ist deshalb als tierschutzwidrig zu beurteilen.

Mal angenommen, ich hab ein Fly-only-Gewässer, in dem Äschen geschützt sind, Bafos aber nicht, was dann?

Eine Fliege ist nicht selektiv, ein Spinner übrigens auch nicht, vom Wurm will ich gar nicht reden!

Verboten ist aber auch das gezielte Beangeln von Fischen, deren Entnahme aus dem
Gewässer bei einem eventuellen Fang nicht möglich ist, z.B. Fische, die das Schonmass nicht erreichen ...

Hä? Also ab an den Fopu, da werden die Fische maßig eingesetzt!

Die Kantone treffen die erforderlichen Massnahmen, um zufällige Fänge geschonter Fischarten
so weit wie möglich zu reduzieren.

Wie soll das in einem guten Gewässer mit allen Altersstufen und einer breiten Artenvielfalt gehen?

Zufällig erbeutete Fische, welche durch den Angelvorgang nur gering beeinträchtigt wurden, können deshalb
in begründeten Fällen weiterhin zurückgesetzt werden.

In begründeten Fällen? :confused:

Nicht zur Entnahme vorgesehene Fische sind aber unmittelbar
nach dem Fang mit der grösstmöglichen Sorgfalt zurückzusetzen.

Na das will ich doch hoffen!

Diesen Gesetzesabschnitt kann eigentlich nur jemand entworfen haben, der vom Angeln keine Ahnung hat!
Ich bin absolut für Schonmaße, Schonzeiten und Regularien der Köder oder Angelart betreffend.

Nächste Woche kommt da jemand auf die Idee, das der gezielte Hechtfang nur noch mit Mais erlaubt ist
und das Mindestmaß 50 cm, das Maximalmaß 51 cm ist, oder was?

Wenn man in der Schweiz eine detailierte Regelung für den Fischfang haben will,
sollte man sich vorher Gedanken machen, was Umsetzbar ist und was nicht.
Letztlich wird die Umsetztung dieses Gesetzes auf die einzelnen Kantone abgewälzt,
die haben dann den "schwarzen Peter" und müssen sehen, was sie daraus machen!

Liebe schweizerische Angelkollegen!

Ich hoffe das die Ausübung der schönsten Passion nicht durch einen "bockigen Amtsschimmel" zerstört wird
und die kantonalen Regelungen etwas näher an der Realität gebaut sind!

In diesem Sinne: Petri Heil!
 
Fliegenpeitsche
Eigentlich schon zu Müde,aber versuche es aus meinem Gesichtspunkt zu äußern.:)
Durchaus keine gültige Aussage.
Verboten ist aber auch das gezielte Beangeln von Fischen, deren Entnahme aus dem
Gewässer bei einem eventuellen Fang nicht möglich ist, z.B. Fische, die das Schonmass nicht erreichen oder die sich in
der Schonzeit befinden.
Ich verstehe es so,das an Gewässern wo der größte Teil der Fische noch keine Mindestgröße erreicht hat,oder sich in Schonzeit befindet,das Angeln auf diese Fischart zu unterbleiben hat,und nicht die Jagd auf den geringen Prozentsatz der vielleicht in Frage kommenden Fische,als Begründung für das wiederholte Fangen von zu kleinen oder geschützten Arten gilt.
Die Kantone treffen die erforderlichen Massnahmen, um zufällige Fänge geschonter Fischarten
so weit wie möglich zu reduzieren.
Damit sind bestimmt nicht Gewässer gemeint,welche eine breite Artenvielfalt mit allen Alterstufen haben,sondern jene wo ein Bestand bedrohter Arten im Aufbau ist.
In begründeten Fällen?
Denk mal diese sind gemeint.
(z.B. wertvolle Laichfische einheimischer Arten gemäss Anhang 1
VBGF).
Letztlich wird die Umsetztung dieses Gesetzes auf die einzelnen Kantone abgewälzt,
die haben dann den "schwarzen Peter" und müssen sehen, was sie daraus machen!
Das seh ich anders.:)
Prima das die Kantone,entsprechend ihren Gewässern und den jeweiligen Bedingungen dort,reagieren können.
Allemal flexibler wie eine starre übergeordnete Regelung die Landesweit bezogen ist,ohne auch nur den Hauch von örtlichen Gegebenheiten mit einzubeziehen.:)
Im übrigen währe ich persönlich mehr wie froh,wenn die Angler,Fischer,Vereine bei uns so aufgeschlossen und Auskunftsfreudig währen ,wie es bei den Schweizern normal ist.Selbst öffentlich.
Dort ist es kein Geheimnis was Fischer und Angler im Jahr an Land ziehen.
Selbst präzise zu einzelnen Gewässern gibt es diese Infos.
Zu allen anderen wichtigen Gewässererkenntnissen ( Fischtreppen,Schadstoffe,Kormorane usw.) auch.
Und wegen dieser Daten,kann auch flexibel auf die Fischwelt im Gewässer reagiert werden.
Und wird auch dort.:)
In dieser und vieler anderer Hinsicht,sind Sie uns um Längen voraus.:)
 
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