Landesfischereiverordnungen -  Wieviele Handangeln sind erlaubt?

Carsten73

Petrijünger
Hallo!

War heute mit meinem Sohn (9 Jahre) Spinnangeln. Wir sind von einem Fischereiaufsehrer kontrolliert worden. Dieser wies mich zuerst darauf hin, dass mein Sohn noch nicht angeln darf (hat ja recht!!!). Ich habe mich doof gestellt und diesem freundlich darauf hingewiesen, dass es doch besser sei, dass ein Kind mit seinem Vater angelt als dass es auf der Straße rumhängt.
Damit hat sich der Fischreiaufseher mehr oder weniger zufriedengegeben, wies mich aber sofort darauf hin, dass das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten sei (mein Sohn dürfe ja nicht angeln, also gehören seiner Meinung nach die beiden Ruten zu mir). Ich habe dem Aufseher mitgeteilt, dass ich in der Fischeischulung gelernt habe, dass dies zumindest in NRW nicht gesetzlich geregelt ist. Der Aufseher liess sich darauf nicht ein und hat mir das Angeln am See untersagt.

Trifft es zu, dass in NRW das Angeln mit zwei Raubfischruten verboten ist?

Interessant ist auch folgende Aussage des Aufseher:

Am See waren zwei Karfpenangler die ihren Rod Pod mit jeweils drei Ruten bestückt hatten. Ich habe den Aufseher interessenhalber gefragt, ob dies denn erlaubt sei. Daraufin teilte mir der Aufseher mit, dass es nur in folgender Konstellation erlaubt ist: 2 Handangeln pro Person für die Friedfischangelei und eine Rute pro Person für die Raubfischangelei. Ergo: Zwei Angeln dürfen für Karpfen und eine Angel am Rod Pod MUSS für die Raubfischangelei verwandt werden. Hat der Aufseher Recht?

Zur Info: Habe einen Angelschein und bin Mitglied in dem Verein, zu dem auf der besagte See gehört.

Danke für die Antwort(en).

Gruß
Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Carsten,

es trifft zu, dass die max. Anzahl der Handangeln in NRW weder durch Fischereigesetz noch -verordnung geregelt ist, somit muss sie durch den Fischereierlaubnisvertrag geregelt sein.

Es trifft nicht zu, dass ein Kind unter 10 Jahren nicht angeln darf (ab 10 kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, ab 14 die Fischereiprüfung abgelegt werden: § 32 LFischG NRW) ... die Heranführung setzt aber die Anleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers sowie Angelkarteninhabers voraus.

Zahl der Handangeln
Der erwachsene Fischereiausübende darf gleichzeitig höchstens mit so vielen Handangeln fischen, wie es dem Fischereierlaubnisvertrag des Erwachsenen entspricht. Er kann daher maximal soviele Kinder in die Ausübung des Fischfangs einbeziehen, wie es der erlaubten Anzahl von Angeln des Erlaubnisvertrages entspricht.

Wenn die Angelkarte (der Fischereierlaubnisvertrag) bspw. aussagt, dass mit 3 Ruten oder 1 Spinnangel (bzw. 1 Raubfischrute von den dreien) am Gewässer geangelt werden darf ... hättet ihr 2 Spinnruten (somit Raubfischruten) im Einsatz gehabt.

Ist eine solche Regelung nicht getroffen, sollte der Fischereiaufseher nochmal die Bestimmungen der Angelkarte durchlesen und dann auch verinnerlichen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

eine ähnliche Diskussion hatten wir erst letzte Woche mal:

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=47940

Ist demnach wohl in jedem Bundesland anders.

Nicht nur das jeder Verein kann die Anzahl der Raubfischruten etc an seinem Gewässer festlegen solang er die gesetzliche Höchstzahl nicht übersteigt ( Ausnahmeregelungen für Hegemassnahmen sind möglich).
Gleiches gilt für Schonzeiten etc., deshalb allen Anfängern sei geraten lest euch eure Erlaubnisscheine genau durch, wenn dort auf eine Gewässerordnung verwiesen wird besorgt sie euch bei der Kartenausgabestelle, man kann sich sonst ohne bösen Willen einen ganzen Tag verderben.

Gruss
Olli
 
Gewässerordnung

...wenn dort auf eine Gewässerordnung verwiesen wird besorgt sie euch bei der Kartenausgabestelle, man kann sich sonst ohne bösen Willen einen ganzen Tag verderben.

Jepp!

Bei uns im ASV Braunschweig sind 2 Handangeln erlaubt, oder 1 Spinnrute, oder 1 Fliegenrute!
Ab dem Sonnenuntergang ist eine dritte Rute für den Aalfang erlaubt,
aber ab wann ist Sonnenuntergang?
Hatte schon etliche Diskusionen mit der Fischereiaufsicht!

Seit dem hab ich immer einen Ausdruck von http://wetter.rtl.de/deutschland/vorhersage.php?id=10454&id2=10348&ort=vienenburg&near=&tag=0 dabei,
da steht ganz genau drauf, wann Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ist.
Seit dieser Zusatzinfo gibts keine Diskusionen mehr!
 
Ja so ist das halt mit den Gesetzen. Also bei uns ist das angeln mit 2 Handangeln erlaubt. Es wird nicht gesagt das man nur eine Raubfischrute benutzen darf desswegen kann ich 2 benutzen. Normaler weise steht das aber auch auf den jeweiligen erlaubnisskarten drauf. Musst du einfach mal nachlesen
 
Zurück
Oben