theduke
Dackel Fischer
Hallo Petris
Da ich durch einen User hier darauf gekommen bin, dachte ich setze diesen Thread nicht in Gesetze sondern hier rein.
Manche haben vielleicht einen eigenen Teich oder Weiher, oder wollen sich einen zulegen.
Hier einmal eine Kopie der Mail die ich heute vom VDSF bekam.
Sehr geehrter Herr ...........
wenn Ihr Teich die Definition eines "geschlossenen Gewässers" im Sinne
des Bayerischen Fischereigesetzes erfüllt, also z.B. gegen den freien Zug
der Fische ständig abgesperrt ist, dann sind Sie von der Hegepflicht,
wie das Gesetz sie definiert, befreit. Es gelten weder Besatz-, noch gesetzliche
Fangbestimmungen.
Mit freundlichem Gruß
i. A. Wolfgang Blohm
Da ich durch einen User hier darauf gekommen bin, dachte ich setze diesen Thread nicht in Gesetze sondern hier rein.
Manche haben vielleicht einen eigenen Teich oder Weiher, oder wollen sich einen zulegen.
Hier einmal eine Kopie der Mail die ich heute vom VDSF bekam.
Sehr geehrter Herr ...........
wenn Ihr Teich die Definition eines "geschlossenen Gewässers" im Sinne
des Bayerischen Fischereigesetzes erfüllt, also z.B. gegen den freien Zug
der Fische ständig abgesperrt ist, dann sind Sie von der Hegepflicht,
wie das Gesetz sie definiert, befreit. Es gelten weder Besatz-, noch gesetzliche
Fangbestimmungen.
Mit freundlichem Gruß
i. A. Wolfgang Blohm