VDSF -  Privatteich und dessen Besatz

theduke

Dackel Fischer
Hallo Petris
Da ich durch einen User hier darauf gekommen bin, dachte ich setze diesen Thread nicht in Gesetze sondern hier rein.
Manche haben vielleicht einen eigenen Teich oder Weiher, oder wollen sich einen zulegen.

Hier einmal eine Kopie der Mail die ich heute vom VDSF bekam.

Sehr geehrter Herr ...........
wenn Ihr Teich die Definition eines "geschlossenen Gewässers" im Sinne
des Bayerischen Fischereigesetzes erfüllt, also z.B. gegen den freien Zug
der Fische ständig abgesperrt ist, dann sind Sie von der Hegepflicht,
wie das Gesetz sie definiert, befreit. Es gelten weder Besatz-, noch gesetzliche
Fangbestimmungen.


Mit freundlichem Gruß
i. A. Wolfgang Blohm
 
Hi duke ,

dies gilt dann aber nicht , wenn das Gewässer einen Zu-und Abfluß hat .
Das heißt die Fische den Teich ungehindert durchwandern oder abwandern können , dann sieht es rechtlich wieder anders aus!!


mfg Jacky1
 
Jacky Hy
Ja stimmt. Also sprich man hätte einen Teich dessen Auslauf so etwa den eines See´s entspricht.
Doch ist es zwar ein Gesetz, doch es wird nie einer kontrollieren.
Denn siehe einmal die Tirschenreuther Teichplatte an, wo es hunderte von Teichen sind .
 
Hi ,

ich kenne es von der Verwandschaft meines Stiefvaters , er ist aus Franken (Aischgründer Karpfenzucht nicht weit weg ), da gibts viele, viele,Teiche oder kleine Seen die alle untereinander oder auch über Bäche verbunden sind .

mfg Jacky1
 
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