Fischereischein -  Bundesfischereischein

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Gast
Ich habe mal eine generelle Frage und zwar hier wird immer wieder vom "Angelschein" geredet, was genau ist der Angelschein.

Ist damit die Prüfung gemeint die man hier in Niedersachsen vor dem Landessportfischerverband abgelegt hat oder wird damit der Bundesfischereischein gemeint den man ja nur bekommt wenn man die Prüfung hat.

Braucht man den Bundesfischereischein auch an Forellenseen oder nur an Vereinsgewässern und in Nord und Ostsee also organisierte Gewässer. Da bekommt man ja die Erlaubniskarten nur in Verbindung mit der abgelegten Prüfung und Fischereischein.


Muß ich den Fischereischein (alt) umschreiben lassen in Bundesfischereischein (neu) damit dieser Lebenslang gültig ist und nicht alle 5 Jahre erneuert werden muß.


Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden und bei den Hannoverschen Vereinen auch keinen sprechen können.


Gruß


Gerald
 
Hi Gerald ,

da die Fischereigenehmigung (Angelschein , Fischereischein) immer Ländersache ist , gibt es in diesem Sinne keinen Bundesfischereischein .
Es wird jeder Schein eines Bundeslandes in einem anderen Bundesland gleichgesetzt , egal wo der Besitzer des Scheines wohnt oder gewohnt hat .
Auch ist es , was ich mitbekommen habe , von BL zu BL verschieden ob du einen 1Jahres-,5-Jahres oder lebenlangen Angelschein bekommen kannst .
Genauere Angaben erhälst du in der Gemeinde-oder Stadtverwaltung deines Wohnortes .

mfg Jacky1
 
Hallo Jacky1

Ja habe in unserem Bürgerbüro nachgefragt die "Spezialisten" dort haben mich an einen Angelverein verwiesen weil sie mir keine Antwort geben konnten.

Also es gibt sehr wohl einen Bundesfischereischein der hieß früher Jahresfischereischein und den braucht man um in Küsten-und freigewässern zu Angeln oder um bei Vereinsgewässern eine Gastkarte zu bekommen.

Gastkarten bei anderen Vereinen bekommt man nur dann wenn man selber im Verein ist und dadurch den Sportfischerpass hat ( nur gültig für das jeweilige Bundesland) oder mit Bundesfischereischein. Der zählt dann aber nur für das Bundesland in dem er ausgestellt wird. In anderen Bundesländern bekommt man nur eine Angelerlaubnis für die Gewässer mit dem Bundesfischereischein.

Hier in Niedersachsenn ist der Bundesfischereischein lebenslang gültig und kostet 30 Euro man muss ein Lichtbild mit einreichen.
 
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