Landesfischereigesetze -  Fischereischein auf Lebenszeit

Fischereiaufsicht

Petrijünger
Hallo Genossen,
und zwar ist mir zu Ohren gekommen, dass man darüber debattiert, den Fischereischein jetzt auf Lebenszeit auszustellen.
Da ich meinen jetzt verlängern lassen muss, wollte ich euch mal fragen ob da was dran ist?
Zur Info: Ich werde ihn in Thüringen verlängern lassen.
Petri Heil...
 
Hallo!

In Brandenburg wird der Fischereischein generell auf Lebenszeit ausgestellt! Es bedarf keiner Verlängerung etc.!
 
Welchen Schein meinst du?
Ich konnte meinen Schein (Fischereischein A ) für ein Jahr "kaufen" oder auch gleich für 5 Jahre und muss danach wieder was bezahlen damit er gültig ist.


MfG
Ted
 
Totaler Schwachsinn !
War schon immer so,kenne keinen der in regelmäßigen Abständen seine Prüfung wiederholen mußte ;)
Fischereiabgabe muß trotzdem immer gezahlt werden,ist glaub wie so nen neuer Werbeslogan !

MfG Nico
 
In Brandenburg ist der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt ich denke doch überall anders auch. Lediglich die Fischereiabgabe Marke muss alle 5 Jahre neu gekauft werden.
 
@Fischereiaufsicht
In Thüringen,wenn ich nicht daneben liege entweder 1,5, oder 10 Jahre Laufzeit.
Aber als Fischereiaufsicht müsstest Du es doch Wissen.:)War nen Scherz.
 
Ghostrider:

Du hast dann noch den alten blauen Fischereischein A, der musste damals verlängert werden. Wenn Deiner das nächste Mal (laut Eintrag) verlängert werden müsste, kriegst Du einen neuen, der ist dann weiß. Der ist einheitlich für Angler und Berufsfischer.

Beim Berufsfischer (früher Fischereischein B) ist dann das Kreuz bei: "mit allen zugelassenen Fischfanggeräten"

Und beim Angler (früher Fischereischein A) ist das Kreuz bei: "mit Angelgeräten"


Ted-Striker:

Das "Kaufen" wie Du schreibst, war nichts anderes, als die Eintragung der Fischereiabgabe in den Fischereischein. Künftig muss man drei Ausweise mitnehmen, einmal den Fischereischein und die Fischereiabgabe sowie das DAV-Mitgliedsdokument oder die Zeitkarte für ein Gewässer.


Freejay:

Nein, es ist nicht überall so!!! Brandenburg ist das einzige Bundesland, das kompromisslos alle Scheine auf Lebenszeit austellt, in Bayern kann man wählen zwischen 5 Jahre und Lebenslang...das kostet natürlich auch extra.


Barschfreak:

Das ist kein Schwachsinn. Es geht auch nicht darum, die Prüfung erneut abzulegen. In vielen Bundesländern wird der Schein nur befristet erteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit muss derjenige einen neuen Fischereischein holen, kann dafür aber das Prüfungszeugnis seiner Prüfung vorlegen.
 
@ aalklaus
So siehts aus, 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre... ;)
Aber mein Kollege meinte, bevor ich ihn jetzt wieder verlängere solle ich warten, da sie Thüringen jetzt auch auf Lebenszeit erteilen will.
Aber wenn das nicht innerhalb der nächsten 2 - 3 Wochen geschieht, werde ich erstmal wieder 10 Jahre machen...
Bin ja auch nicht hauptamtlich in der Aufsicht, sondern nur sporadisch :)
 
Hi Leute ,

hier in Bayern gibt es keine Jahresmarken oä. , man kann den Schein nur auf % Jahre lösen (60€ incl Fischereiabgabe ) oder auf Lebenszeit , die aber altersabhängig ist .
D.h. je jünger man ist , desto teurer der Schein und je älter desto billiger das Ganze.
Ab 14 kann man ihn bei bestandener Prüfung für ca 360 EUROS erwerben , dann wird er immer billiger , steht auch im Forum im Gesetzestext der Bayr. Fischereiverordnung drin.
Ich finde es allerdings nicht so toll , daß jedes Bundesland seine eigenen Preise für den Schein verlangen darf , es sollte bundeseinheitlich geregelt werden , denn es kann nicht sein , daß der Schein im Bundesland A 25 € kostet und in Bundesland B 360€ .
Das sit in meinen Augen reine Abzocke der Bundesbürger .

mfg Jacky1
mfg Jacky
 
Bei uns in Rheinland-Pfalz gibt es nur 1 oder 5 Jahresverlängerungen..
So hats mir zumindest der Beamte gesagt , wo ich meinen Schein verlänger..
 
Ja Jacky, das kommt daher, weil Fischereiangelegenheiten Ländersache sind...jedes Bundesland erlässt - wie in vielen anderen Dingen auch - hier seine eigenen Vorschriften.

Ein Beispiel:

Jedes Bundesland hat sein eigenes Naturschutzgesetz. Dieses Naturschutzgesetz ist zum Beispiel auf die Artenvielfalt des jeweiligen Bundeslandes ausgerichtet (in Bayern gibt es Luchse - in Schleswig-Holstein nicht). Dieses Naturschutzgesetz muss sich lediglich an der Bundesvorschrift (Bundesnaturschutzgesetz) orientieren, um die Grundsätz einzuhalten. Die Länder haben aber viele Möglichkeiten der Ausgestaltung ihrer Gesetze.

Und da es keine bundeseinheitliche Verordnung über den zu entrichtenden Betrag eines Fischereischeins gibt, kann es jedes Land selbst bestimmen. Selbst wenn Du von Deinem Petitionsrecht an das Bundesumweltministerium (als Länderübergeordnete Behörde) Gebrauch machen würdest, um Dich über die hohen Kosten zu beschweren, könnte das Ministerium nichts dagegen tun, da es hier nicht weisungsbefugt ist.

Du hast aber die Möglichkeit, Dir nicht nur eine Quittung über den gezahlten Betrag ausstellen zu lassen. Du hast das Recht, das Deine zuständige Behörde Dir einen Gebührenbescheid erteilt, in dem die Kosten festgesetzt werden. Gegen diesen Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Dann erhältst Du einen Widerspruchsbescheid, den Du dann auch rechtlich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten kannst. Es wäre nicht das erste Mal, dass staatliche Gebühren durch ein Gericht reduziert werden...aber niemand traut sich, diesen Schritt zu gehen. Ich würde es sofort machen, aber ich bin ja nicht betroffen! :)
 
Also bei uns in Niedersachsen ist das wieder einmal ganz anders geregelt.:confused:
Ich habe bei der Prüfung meine "Grüne Karte" bekommen als Beweis das ich die Fischerprüfung bestanden habe.
Mit dieser bin ich zu unserer Gemeinde gegangen und habe meinen Fischereischein gekauft. Dort mußte ich 35 Euro´s und 2 Passbilder auf den Tisch legen und schon hatte ich meine "Blaue Karte".
Dieser ist Lebenslang gültig. Also nichts mit Fischereiabgabe oder Jahresmarken kaufen. :nein
Der Günni

Ganz genau so isses in Niedersachsen. Einmal bezahlen (wenn ich mir
die Bayern anschau sogar billig) und für immer gültig.
Prima Lösung im schönsten Bundesland.
 
Ich Habe meinen auch schon ein Paar jahre.Komme aus NDS

Ich musste damals 27€ Ausstellungsgebühr bezahlen und halt passbilder mitbringen

Und das schöne ist: Gültig auf Lebebszeit:)

Obwohl ich es auch blöd finde das es in jedem Bundesland anders ist.
 
So sieht unser Fischereischein aus...hab natürlich meine Daten entfernt :)

Kosten: Einmalig 25,00 EUR
 

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Noch mal zum Fischereischein in Brandenburg:

Die Anglerprüfung kostet 25,56 €, die Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit 25,--€ und die Fischereiabgabemarke 12,--€ für ein Jahr oder 40,--€ für 5 Jahre.

Petri HeiL!

stecs
 
Noch mal zum Fischereischein in Brandenburg:

Die Anglerprüfung kostet 25,56 €, die Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit 25,--€ und die Fischereiabgabemarke 12,--€ für ein Jahr oder 40,--€ für 5 Jahre.

Petri HeiL!

stecs


Es ging ja nicht um die Prüfung, sondern um den Fischereischein als solchen und die Fischereiabgabe muss jeder entrichten, egal ob mit oder ohne Fischereischein!

Die Kosten der Anglerprüfung werden demnächst auch nur noch glatt 25,00 EUR betragen!
 
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