Leider muss ich widersprechen. Auch in NRW gilt die zweifelhafte Regelung, dass man an privaten Gewässern und an Gewässern unter 0,5 ha die abgesperrt sind keinen staatlichen Fischereischein benötigt.
Es wird aber zusätzlich vorgeschrieben, dass man jemanden bei der Hand zu haben hat, der des waidgerechten Tötens wissend (geprüft) ist.
Also alleine ohne Schein losziehen ist sich nicht, mit Begleitung eines geprüften jedoch ja. So interpretiere ich die derzeitige Gesetzteslage. Unsere Anfragen die an das Regierungspräsidium ergangen sind, blieben bislang unbeantwortet.
Wer dies genaue Diskusion darun einmal einsehen möchte:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=50573
Grüße