Forellengewässer in Willich

kenne den See selber nicht,da fam.Gerlach ziemlich neu im Geschäft sind mit ihrem Teich,aber was die da vom Stapel lassen,schreckt mich schon ein wenig ab!!! erstens die aussage,das jeder auch ohne angelschein dort angeln darf und nur ein bisschen Grundkenntnisse mitbringen muß. das ich nicht lache!!! jeder weiß(außer fam gerlach)das man in Deutschland bei einem gewerblich genutzten Teich auch einen Angelschein haben muß,um der Fischerei nach zu gehen:aber Hauptsache,man hat einen kescher dabei!!! so was machen die auch noch öffentlich! TZ TZ. und die aussage,pro Angler werden 2-3 kg Fisch eingesetzt. warum sagen die nicht gleich 2 kg und fertig!!! hätten auch schreiben können,zwischen 0,5 & 20 kg Lach...
 
JA aber nach der Artikel wissen die jetzt bestimmt bescheid. Werde erstma nicht dort angeln da die Osteuropa fraktion bestimmt an den ersten Tagen stark vertreten sein wird.

Petri
 
Ich denke man darf nicht Angeln ohne schein in Deutschland, möchte mir mal den Teich ansehen, hat einer die Adresse.
 
hat jemand noch mehr infos was ich im internet in anderen foren hörte war nicht so gut aber vllt hat sich das ja geändert weiß einer was neues???
 
bin da mal vorbei gefahren!
da lachst dich kaputt wenn du das siehst!mehr sage ich dazu nicht.
Mich wird man da nie sehen!!!!!!!!
Aber das muss jeder für sich entscheiden.

mfg

Chriss
 
Hallo Leute
War heute mal da, na ja da sieht es aus wie eine Baustelle, von der Größe würde ich sagen geht es ja, kenne kleinere Gewässer.
War leider kein Angler da, habe aber gehört von Angelgeschäfte in Krefeld, das die Leute zufrieden sind mit dem Fang. Mehr kann ich auch nicht sagen drüber, aber wer weis was es für Leute sind, vielleicht die kein Schein haben ich weis es nicht.
Aber vielleicht wird es ja noch ein schönes Gewässer, man weis es nicht warten wir mal ab.
 
AM Kuhbusch ?
47877 Willich

das ist direkt das erste Haus rechts wenn du die Strasse reinfährst.

mfg

Chriss
 
erstens die aussage,das jeder auch ohne angelschein dort angeln darf und nur ein bisschen Grundkenntnisse mitbringen muß. das ich nicht lache!!! jeder weiß(außer fam gerlach)das man in Deutschland bei einem gewerblich genutzten Teich auch einen Angelschein haben muß,um der Fischerei nach zu gehen:aber Hauptsache,man hat einen kescher dabei!!!

Leider muss ich widersprechen. Auch in NRW gilt die zweifelhafte Regelung, dass man an privaten Gewässern und an Gewässern unter 0,5 ha die abgesperrt sind keinen staatlichen Fischereischein benötigt.

Es wird aber zusätzlich vorgeschrieben, dass man jemanden bei der Hand zu haben hat, der des waidgerechten Tötens wissend (geprüft) ist.

Also alleine ohne Schein losziehen ist sich nicht, mit Begleitung eines geprüften jedoch ja. So interpretiere ich die derzeitige Gesetzteslage. Unsere Anfragen die an das Regierungspräsidium ergangen sind, blieben bislang unbeantwortet.

Wer dies genaue Diskusion darun einmal einsehen möchte:

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=50573

Grüße
 
Leider muss ich widersprechen. Auch in NRW gilt die zweifelhafte Regelung, dass man an privaten Gewässern und an Gewässern unter 0,5 ha die abgesperrt sind keinen staatlichen Fischereischein benötigt.

Es wird aber zusätzlich vorgeschrieben, dass man jemanden bei der Hand zu haben hat, der des waidgerechten Tötens wissend (geprüft) ist.

Also alleine ohne Schein losziehen ist sich nicht, mit Begleitung eines geprüften jedoch ja. So interpretiere ich die derzeitige Gesetzteslage. Unsere Anfragen die an das Regierungspräsidium ergangen sind, blieben bislang unbeantwortet.

Wer dies genaue Diskusion darun einmal einsehen möchte:

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=50573

Grüße
wiedersprechen tust du mir in keinster weise,steht es doch im landesfischereigesetz nrw unter §31 deutlich geschrieben,wer an einen privatteich angeln darf und wer nicht!!!

(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich

a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen
beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei derAusübung des Fischfangs unterstützen,
es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus,
b) für den Eigentümer von Privatgewässern.

(3) Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

also alleine ohne schein losziehen ist nicht,in begleitung eines geprüften jedoch ja!??? irtum .. falsch interpretiert. diese regelung bezieht sich nur auf jugendfischereischeininhaber!!! den werden die meisten erwachsenen am fopu wohl nicht mehr in der tasche haben!!! lieben gruß Frank
 
Hi Frank,

ich dachte die Diskusion wäre durch? :)

Ließ dir doch mal die drei Paragrahen durch:

Fischereischein ist nicht erforderlich:§ 31 Abs. 2b
Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich: § 37 Abs 2
Das Gesetz findet keine Anwendung: § 1 Abs. 4b

http://aqua-globe.net/content/angler/fischereigesetze/NRW/Fischereigesetz-NRW.pdf

und sag mir dann ob es immer noch nur mit Jugendfischei in Verbindung steht.

ich bin zu einem anderen Fazit gelangt. Erst recht nach der Diskusion in obrigen Link.

Lieben Gruß
 
Hallo Mattes,
irgendetwas interpretierst Du da verkehrt. Habe mir die Paragraphen angesehen. Es ist aber eindeutig, daß an solchen Teichen nicht geangelt werden darf, ohne im Besitz des Bundesfischereischeines zu sein. Der Betreiber eines Forellenpuffs ist verpflichtet, sich den Schein zeigen zu lassen, wenn er nicht weiß, daß der Betreffende einen solchen hat. Das tut natürlich keiner, denn dann müßte er mit Sicherheit mehr als die Hälfte seiner Kunden wegschicken, was dann eben auch nur die Hälfte an Talers bedeuten würde. Ehrenamtliche Fischereiaufseher dürfen an privaten Teichen auf umschlossenem Land nicht kontrollieren. Staatliche Fischereiaufseher sind nicht so häufig. Daher brauchen die Forellenpuff-Betreiber kaum mal eine Kontrolle zu befürchten.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

ich interpretiere wie folgt:

beginnend bei §31.2b (Fischeigesetzt NRW)
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
...
b) für den Eigentümer von Privatgewässern.


Ergo private Gewässer dürfen ohne beangelt werden. (Tierschutz mal aussen vor gelassen)

und weiter mit §1.4b

(4) Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt
sind,
an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht
und die
a) zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder
b) nicht größer als 0,5 Hektar sind.

nun sieh die noch die FoPus an. Nirgens ein Becken über 0,5 ha. Ergo ohne Fischereischein zu beangeln. Lediglich das Töten von Wirbeltieren ist nicht gestattet, da dies eine Prüfung voraussetzt.

Der Betreiber muss auch nicht kontrollieren. Er muß, wenn er denn legal handeln will, ständig zur Verfügung stehen um Fische abzuschlagen oder prüfen, ob der "Scheinlose" so jemanden mitgebracht hat. Ob und wie dies gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ich finde auch nach nochmaliger Durchsicht keine Passage, die ein Angeln am FoPu unter gegebenen Umständen untersagt. Ich habe zwar auch eine klare Meinung dazu, aber die lasse ich mal aus dem Spiel. :)

Aber wie gesagt, wurde meines Erachtens alles in oben verlinketem Tread geklärt. Nur die Aussage verschiedener Regierungspräsidien stehen noch aus, um das dort Thematisierte zu belegen.

Grüße
 
Hallo,
heisst aber dann auch, dass NUR DER EIGENTÜMER in einem Teich unter 0,5 ha ohne Schein angeln darf? Dh. ein Gast ist ja kein EIGENTÜMER. Also kann jmd, der den Teich besucht, diesen nur MIT Schein nutzen...
 
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Guten Morgen Matthias.. Da bin ich ja froh,das ich doch nicht ganz Unrecht hatte,mit meinem versuch,die deutschen Gesetze zu verstehen für mich persönlich war die Sache von vornherein klar und auch logisch. hast aber für alle,die keinen schein in der Tasche haben und die,die unsicher waren,super Aufklärungarbeit geleistet..:respekt:klatsch Gruß Frank
 
forellenhof willich.

hallo zusammen,wollte im april zum neuen hof .kennt schon jemand den hof? oder hat schon jemand von euch dort geangelt.wäre nett etwas von euch zu hören. wegen besatz etc...gruss mark
 
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