Dachkeckerhardy
Wiedereinsteiger
Hallo Sportsfreunde.. Ich wohne in Kiel/S-H u. war bis 1983 im Angelverein hier. Ich hatte damals den Jahresfischereischein mit dem ich überall, einschliesslich N-O Kanal angeln durfte. Bis heute habe ich dann nicht mehr aktiv geangelt. Nun möchte ich wieder aktiv werden u. in meinen alten Verein eintreten. Muss ich nun eine Fischereischeinprüfung machen? Diese Gesetz trat erst Ende 1983 in Kraft, als meine aktive Zeit vorbei war. Mir wurde jetzt gesagt, ich bräuchte keine Prüfung machen, da ich den Jahresfischereischein vor 1983 besaß u. bräuchte diesen heute nur wieder beim Fischereiamt neu beantragen, auch ohne Prüfung dürfte ich dann überall in Europa angeln, mit den entsprechenden Tages- oder Monatskarten usw. Kennt sich jemand damit aus u. kann mir weiterhelfen o. sogar Klarheit verschaffen. Denn wenn ich nur mit Prüfung u. Schein angeln darf, muss ich mich nun schleunigst anmelden.. Was kostet eigentlich der "Spass" heute???