Wettfischen -  10. Weltmeisterschaft für Angler mit Behinderung

Bollmann

Super-Profi-Petrijünger
Kleiner Tipp für die Berliner und Brandenburger hier im Forum

WM-Logo.bmp


Am 09. und 10.08. findet in Potsdam die 10. Weltmeisterschaft im Süsswasserfischen für Angler mit Behinderung statt. Austragungsort ist die Alte Fahrt nördlich der Freundschaftsinsel in Potsdam. Wer Lust hat, kann sich die öffentlichen Wettkämpfe am Samstag von 9:30 bis 12:30 Uhr und am Sonntag von 10:30 bis 13:30 Uhr ansehen. Ich habe gestern beim Training mal geschaut ... Ist in jedem Falle sehenswert!

Die Alte Fahrt liegt ca. 5 Minuten Fussweg vom Potsdamer Hauptbahnhof entfernt. Die besten Parkmöglichkeiten dürfte der grosse Parkplatz nördlich des Hauptbahnhofs bieten. Wenn man von dort aus über die Lange Brücke auf die Freundschaftsinsel geht, steht/sitzt man praktisch in der ersten Reihe, wenn am gegenüberliegenden Ufer die Post abgeht.

Viele Grüsse

Lars
 
Hier ein paar Eindrücke vom ersten Wettkampftag ...

Volles Haus an der Alten Fahrt
WM-Totale.jpg


Anfüttern vor dem Startsignal ... unwahrscheinlich, dass das ein Fisch nicht mitbekommen haben könnte ... :)
Anfüttern.jpg


Und dann ging's zur Sache. Der wohl jüngste Starter im Feld mit einem Blei.
Kroatien-Junior.jpg


Sein Nachbar mit 'ner Güster.
Güster.jpg


Aber auch schöne Plötzen waren geboten. Der Bursche ist in meinen Augen einer der grossen Favoriten auf den Titel. Mal sehen, wie er sich morgen schlägt.
Plötze.jpg


Viele Grüsse

Lars
 
Wäre gern hingefahren um das zu sehen,aber dieses WE nicht zu machen.:(
Prima das Du das hier reinstellst,Lars.
Müsste mehr von solchen Veranstaltungen geben.
 
Ich habe in der letzten Ausgabe des Märkischen Anglers (3-2008, Juli-September) bereits viel im Voraus über die Veranstaltung gelesen ... gutheißen mag ich sie aber auch heute noch nicht.

Als Fischereiaufseher frage ich mich, welche Genehmigungshürden u. -instanzen die Veranstaltung wie und durch wen absolviert hat, heißt es doch in der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) unmissverständlich:

~~~
§ 9
Genehmigungsverfahren

(1) Veranstaltungen nach § 8 sind der Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ablehnt.


(2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Veranstalter nicht nachweist, daß die Angelveranstaltung aus einem vernünftigen Grund stattfindet, oder wenn die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorschriften nicht gewährleistet ist.


(3) Ein vernünftiger Grund nach Absatz 2 ist insbesondere nicht gegeben, wenn

1. die Veranstaltung nach dem Gesamtbild vorwiegend aus Wettbewerbsgründen, zur Erzielung von Geld-, Sach- oder sonstigen Preisen oder zur Ermittlung von Siegern oder Plazierten durchgeführt wird,
2. Fische der zu fangenden Arten innerhalb der letzten drei Monate vor Beginn der Veranstaltung in das Gewässer eingesetzt wurden,
3. keine sinnvolle Verwertung des Fanges erfolgt.
~~~

Ich frage mich nun durchaus irritiert, wie man einen Weltmeister / eine Weltmeisterin küren will, wenn, wie hier, nachweislich Wettbewerbsgründe im Vordergrund stehen und der Hauptgrund der Veranstaltung in der Ermittlung von Siegern und Plazierten besteht.

Ich zweifle durchaus nicht an der sinnvollen Verwertung der Fänge, somit einem Charakter eines gemeinschaftlichen Hegefischens, aber: wer genehmigt so eine Veranstaltung gegen die Bestimmungen der BbgFischO unter welcher Begründung?



Meine gegenwärtige Hauptsorge nach der nun formulierten Kritik ist die Befürchtung, man könne mir nun allen Ernstes unterstellen wollen, ich hätte etwas gegen Behinderte.

Dem ist ganz sicher nicht so, ich bitte bei der austehenden Erklärung also um gänzlichen Verzicht auf solcherlei Polemik ...

Meine Frage steht nun aber offen im Raum und wartet auf die Beantwortung dazu fähiger Personen ... denn in der BbgFischO wird nicht zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten getrennt, es gibt nur die eine, die für uns alle gilt ... die für alle angelnden Menschen in Brandenburg.
 
denn in der BbgFischO wird nicht zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten getrennt,
Dem stimme ich zu.
Zeigt mir aber auch,das es da an feinfühliger Ausarbeitung mangelt.
Denn welche Fischarten werden dort hauptsächlich gefangen?
Jene die beim nächsten " Hegefischen " ohnehin entnommen werden.
Außerdem bin ich der Meinung,das alles was Behinderten Leuten eine bessere Integration in der Gesellschaft erlaubt,einen Gewissen Sonderstatus haben sollte.
Und wann hat ein behinderter Angler mal die Möglichkeit sich mit " seines Gleichen " zu messen.
Wir Angler können das indirekt jeden Tag am Gewässer.
In dem Falle ist es mir persönlich Wurst,ob es Welt,Europa,oder Landesvergleiche sind.
In meinen Augen eh Schwachsinn,wenn es sich in solchen Fällen um Fische handelt,die bei nächster Gelegenheit eh durch Überpopulation ,abgefischt werden(Hegefischen).
Die Fische sollten dann trotzdem einen Zweck erfüllen,in der Verwertung,von mir aus im Tierpark.War jetzt mal Off Topic.:)
Das gehörte zwar nicht hier her,zeigt aber das der Passus Wettkampfangeln zu pauschalisiert wurde.
Denn solch eine Art der Veranstaltung unterscheidet sich doch.
Egal wie ein Gesetz aussieht.Überall gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen.
Dann hier,in der Art erst Recht.
Vielleicht lässt es ja mal die Verfasser dieser Verordnung darüber nachdenken,ob es eine glückliche Verordnung ist.
In einem stimme ich Dir aber zu.
Gesetz oder Verordnung ist halt für alle gültig.
In dem Fall,Leider.:(
Hoffe nur das Veranstalter von professionellen Wettkampfveranstaltungen dieses nicht als Aufhänger nehmen um Ihre Interessen Begründen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dem stimme ich zu.
Zeigt mir aber auch,das es da an feinfühliger Ausarbeitung mangelt.
Denn welche Fischarten werden dort hauptsächlich gefangen?
Jene die beim nächsten " Hegefischen " ohnehin entnommen werden.
Außerdem bin ich der Meinung,das alles was Behinderten Leuten eine bessere Integration in der Gesellschaft erlaubt,einen Gewissen Sonderstatus haben sollte.
Und wann hat ein behinderter Angler mal die Möglichkeit sich mit " seines Gleichen " zu messen.
Wir Angler können das indirekt jeden Tag am Gewässer.

Sorry, Torsten ... ich weiß ja, was Du meinst (und wie Du fühlst, ich empfinde ja ganz ähnlich), aber das ist keine Begründung für die Genehmigung der Veranstaltung.

Hegefischen sind unter angelnden Behinderten wie Nicht-Behinderten erlaubt, wenn dem kritischen § 9 2) und 3), bes. Abs. 1, genüge getan wird.

Ich sehe bei der vorliegend genehmigten Veranstaltung weiterhin keinerlei Gesetzesgrundlage für die erfolgte Genehmigung ... allenfalls Willen zur Publicity.
 
Hallo Thomas
Ich sehe bei der vorliegend genehmigten Veranstaltung weiterhin keinerlei Gesetzesgrundlage für die erfolgte Genehmigung ... allenfalls Willen zur Publicity.
Rein Rechtlich gibt es da nichts dran zu deuteln.
Ganz klar.
Publicity ist sicher ein Grund.
Zeigt aber deutlich die Zwickmühle auf,in die man sich selbst manövriert hat.
Gibt doch " Veranstaltungen " auf Landesebene,wo Mannschaften sich Qualifizieren um dann an den Weltmeisterschaften teilnehmen.
Wäre man ganz konsequent,müsste man dieses auch Unterbinden und keine Deutsche Mannschaft abstellen.
Wettkampf ist in meinen Augen OK.
Im gewissen Sinne wird es doch in jedem Anglerbord gemacht,durch Führung von Ranglisten.
Die Frage ist für mich immer die Art und Ausführung der Veranstaltung.
 
Im gewissen Sinne wird es doch in jedem Anglerbord gemacht,durch Führung von Ranglisten.
Die Frage ist für mich immer die Art und Ausführung der Veranstaltung.

Ist das archivarische Sammeln von Einzelfängen zu gänzlich verschiedener Zeit, an immer wechselndem Ort und unter stets unterschiedlicher Beteiligung eine Veranstaltung nach Fischereiverordnung?

Wohl kaum ... übrigens offensichtlich zurecht.


Rein Rechtlich gibt es da nichts dran zu deuteln.
Ganz klar.
Publicity ist sicher ein Grund.

Sehe ich auch so ... immer wieder einmal einer Meinung, Torsten, in letzter Zeit sogar häufiger ... ;)

Lars?
 
Ist das archivarische Sammeln von Einzelfängen zu gänzlich verschiedener Zeit, an immer wechselndem Ort und unter stets unterschiedlicher Beteiligung eine Veranstaltung nach Fischereiverordnung?
Nöö,das meinte ich auch nicht.
Schürt aber das Gegenseitige Wettkampf Fieber,im stillen,nicht bei jedem,aber oftmals.
Hab nichts dagegen und gönne es jedem.
Nicht das hier ein Missverständnis aufkommt.
Vielleicht trägt das auch dazu bei,sich Auge im Auge mal gegenüber zu stehen.
Finde ich aber auch mal reizvoll,wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
immer wieder einmal einer Meinung, Torsten, in letzter Zeit sogar häufiger
Warum nicht,wenn der Standpunkt übereinstimmt.
 
Zunächst sollte einmal geprüft werden, ob die BbgFischOrdnung zum tragen kommt und keine Ausnahme nach § 41 des Brandenburgischen Fischereigesetzes vorliegt.

Ich hake diesen Punkt mal fiktiv ab, da die Wahrscheinlichkeit nicht wirklich groß ist und will kurz auf § 8 Abs. 2 der BbgFischO eingehen. Dort finde ich eine schöne Legaldefinition, in der es heißt:

"Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen sind alle Veranstaltungen, bei denen Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind."

Es ist also nicht verboten in Brandenburg Gemeinschaftsfischen durchzuführen - sogar mit anschließendem Vergleichen (=Ranking). § 9 Abs. 2 regelt nun die AUSNAHMEN, unter welchen Bedingungen solche Veranstaltungen zu versagen sind. Ich zitiere noch mal § 9 Abs. 3 Nr. 1 mit der Hervorhebung eines unbestimmten Rechtsbegriffes...

(3) Ein vernünftiger Grund nach Absatz 2 ist insbesondere nicht gegeben, wenn

1. die Veranstaltung nach dem Gesamtbild vorwiegend aus Wettbewerbsgründen, zur Erzielung von Geld-, Sach- oder sonstigen Preisen oder zur Ermittlung von Siegern oder Platzierten durchgeführt wird,


Die scheinbar glasklare Regelung, wird hier getrübt - nicht auf der Rechtsfolgeseite sondern auf der Tatbestandseite. Das heißt, die Behörde muss die Rechtsbegriffe ("Gesamtbild"/"vorwiegend") auslegen. Eventuell besteht auch eine Verwaltungsvorschrift dazu, die Genaueres regelt. Falls nicht, erfolgt die Bewertung aller Umstände des Einzelfalles. Und genau an diesem Punkt spielt es doch eine Rolle, dass die Jungs und Mädels im Rolli und Co. angetreten sind.

Vermutlich wurde abgewägt; zwischen Wettkampfcharakter und sozialen Aspekten (Stichwort: Integration). Und da Deutschland ein Sozialstaat (siehe Art. 20 Art. 1 GG) ist, sollte die Entscheidung der Behörde nachvollziehbar sein! Da eine Behörde immer auf Nummer sicher geht, wurden vermutlich auch weitere Aspekte ins Verhältnis gesetzt. So könnte ein unabhängiger Gutachter die absolute Dringlichkeit der Hegemaßnahmen festgestellt haben und und und.

Ich stelle jetzt mal eine rhetorische Frage:

Was seht Ihr in der Veranstaltung?
Ein Wettkampffischen oder eine Veranstaltung für Behinderter - dazu noch international?
Damit sollte auch der unbestimmte Rechtsbegriff des Gesamtbildes geklärt sein!

Gruß
Bono
 
Bono:respekt
Ein Wettkampffischen oder eine Veranstaltung für Behinderter - dazu noch international?
Für mich eine Veranstaltung für Behinderte.:)
Deshalb meine erste Ansicht,müsste mehr davon geben.:)
 
Eindeutig Wettkampffischen - nach § 9 (3) 1. ist der Tatbestand hinlänglich erfüllt ...

Eine Gemeinschaftsveranstaltung nach § 8 (2) mag zwar eine Gesamtstatistik ziehen dürfen (bonobo 50 kg, Torsten 25 kg, Thomsen 0,275kg = 75,275kg), sie darf aber lt. § 9 keine Plazierung und preisliche Belobung nach sich ziehen.
Nur das Gesamtergebnis ist für die Untere Fischereibehörde interessant ... als Endergebnis des Hege-/Gemeinschaftsfischens.

Wer wird demnach Weltmeister, Ihr Guten? Ist das nicht gar prinzipiell eine Auslobung, mit der sich herrlich wuchern und Geld verdienen lässt ... ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass einige Beiträge die rechtliche Dimension einer solchen Veranstaltung hinterfragen. Bei manchen Beiträgen frage ich mich allerdings, ob ich in einem Forum für Angler angemeldet bin oder Jura studiert haben muss? (Ich habe ein paar Semester Rechtswissenschaften hinter mir und mancher Beitrag könnte der Auszug aus einer entsprechenden Klausur sein.:schnarch)

Was mich persönlich weit mehr betrifft, sind andere Fragen:

Stichwort "Integration": Trägt eine derartige Veranstaltung tatsächlich zu einer Integration von Menschen mit einer Behinderung in unsere Gesellschaft bei oder separiert sie zwischen Personen mit oder ohne eine Behinderung? Wäre nicht das gemeinsame Angeln, unabhängig von einem gesundheitlichen Zustand die wesentlich integrativere Form unserer Lieblingsbeschäftigung?
Gerade bei ganz unterschiedlichen Behinderungen der Teilnehmenden, die offensichtlich bei dieser Veranstaltung "auf einen Nenner" gebracht werden konnten, wäre die Einbeziehung von Menschen ohne eine Behinderung in diese Veranstaltung sicher machbar.
Hierdurch erledigt sich auch die Frage nach den besonderen Rechten, die sich möglicherweise dadurch ergeben, dass eine Veranstaltung ausschließlich für die aufgeführte Personengruppe gilt. Insbesondere das unleidliche Aufwiegen der Rechte von Menschen mit einer Behinderung und des Tier-/Naturschutzes.:nein

Ganz abgesehen von diesen Gedanke habe ich meine eigene Meinung von Veranstaltungen, bei denen Angelnde wie die Hühner auf der Stange sitzen, egal ob sie Wettkampfcharakter haben. Vor allem aber egal, ob der Nachbar im Rollstuhl, auf einer Sitzkiepe oder in einem Carpchair sitzt.;)


Tacklebrother
der die einsamen Angelmomente genießt
 
Moin,

es ist wieder wie in vielen Berichten gekommen.

Bollmann stellt einen informativen Beitrag ins Forum.

Und prompt wird dieser Bericht spätestens bei der 4. Meinung umgedreht und eine Rechtsdiskussion angezettelt.

Was soll das? Kann man nicht einfach einmal einen Bericht so wie er ist zur Kenntnis nehmen?
Nein es wird ein vollkommen anderes Thema daraus gemacht.

Hilsen
 
Liebe Kollegen,

es ist ein von uns nicht abänderbarer Begleitumstand, dass Angeln mit so manchen Rechtsfragen einhergeht.
Ganz besonders bei einer grenzwertigen Gemeinschaftsveranstaltung ...

Wer nicht diskutieren will, muss es nicht, sollte sich in einem Diskussionsforum wie dem unseren jedoch auch nicht öffentlich dagegen sträuben.

Ich habe eine Verständnisfrage gestellt, nämlich: wer diese Veranstaltung unter welcher Begründung genehmigt hat.

Als Fischereiaufseher bin ich nämlich am Wasser mit solchen Fragestellungen konfrontiert und muss Gesetze und Verordnungen zwangsläufig auslegen und gewichten, um das Verhalten von Kollegen irrtumssicher einordnen zu können.

Ich warte weiter auf eine Stellungnahme von offizieller Seite.

Insofern haben die letzten beiden Beiträge, die ich als unsachlich und unqualifiziert empfinde, den von mir erhofften Erkenntnisgewinn nicht gerade befördert ...
 
Hallo Thomsen,

ich kann mich daran erinnern, daß ich vor aller Welt hier im Forum dafür gemaßregelt wurde, bei der Diskussion um den gefangenen Rekorddorsch in eine Diskussion um den Fang von Laichdorsch abgeglitten zu sein. Ich hatte das zur Kenntnis genommen und weitere Kommentare zu diesem Thema unterlassen.

Warum kannst Du in diesem ganz anders lautenden Tread Dich nicht auch darauf beschränken etwas zum ursprünglichen Thema zu sagen, sondern die Themenstellung immer wieder in Deine Richtung zu lenken.
Ganz einfach: Mach doch eine eigene Diskussion in einem neuen Thema auf und laß diese Veranstaltung und nur um diese geht es hier, doch für sich stehen..
Man(n) muß sich nicht immer wieder durch kontroverse Themenverschiebungen ins Gespräch bringen.
Meine Meinung

Hilsen
 
Ich Dummchen, der Märkische Angler hat ja auch ein (meist sehr dröges und langweiliges) Vorwort, selten aufmerksam von mir gelesen.

Daraus, nachdem heute bei einer Besprechung in der Porzellanabteilung vollständig gelesen, lassen sich folgende Fakten ableiten:

- Veranstalter: DAV für den Träger C.I.P.S. (DAV ist seit 1957 Mitglied)
- Ausschreibung: Hegefischen zur Minderung des Weißfischbestandes (wie vermutet)
- Fangverwertung: Wiedereinsetzen zur Stabilisierung der Bestände in Sachsen-Anhalt :augen
- genehmigt durch: "Oberseten Fischeribehörde" Brandenburg (sic!) :augen

- begleitende "Studien" durch IfB Potsdam-Sacrow und ehem. IGB Berlin, Studienziel: Bedeutung des Angeln für Menschen mit Behinderung (mein vorweggenommenes, unwissenschaftliches Ergebnis: mindestens genauso wertvoll wie für Menschen ohne Behinderung)

~~~

Da bemüht sich die gesamte Republik gerade an der Überprüfung, ob der Koi-Herpes-Virus (KHV) generell von Cypriniden übertragen werden kann, die Fänge der Weltmeisterschaft sollen aber zur "Stützung der Bestände in Sachsen-Anhalt" beitragen.

Manche Funktionäre haben wohl noch nie irgendeinen Schuss gehört ... nicht einmal einen Startschuss für Olympia, das artikelgemäß "im Geiste" gern wie häufig herangezogen wird.
 
Das Fischen wurde als Hegefischen gemeldet und die gefangenen Fische wurden in einen benachbarten Teich umgesetzt.
Desweiteren erhielt dieses Fischen Unterstützung von der Politik , wie Bundespräsident Horst Köhler und Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Firma SPRO Deutschland..
 
... und die gefangenen Fische wurden in einen benachbarten Teich umgesetzt.

Der 'benachbarte Teich' war eine Kiesgrube in Sachsen-Anhalt (*), Potsdam ist die Landeshauptstadt von Brandenburg.

Hat jemand eine der genannten Persönlichkeiten aus der bundesdeutschen Politik schon einmal mit einer Angel in der Hand gesehen?
Ich jedenfalls nicht ...


(*) Nachbesprechung der WM, Märkischer Angler 4/2008, S. 14
 
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