Landesfischereiverordnungen -  Anzahl der Handangeln in Schleswig-Holsteins Binnengewässern

Hr_Holsten

Neuer Petrijünger
Hallo liebe Sportsfreunde,

trotz intensiver Suche auf dieser Seite sowie in der Fischereiverordnung für Schleswig-Holstein konnte ich nirgendwo eine Definition finden, wieviele Handangeln man bei sich führen und einsetzen kann.

In der Regel gehe ich mal davon aus, dass man natürlich nur soviele Ruten einsetzen sollte wie man bedienen kann (ca. 2-3). Gibt es hier eine verbindliche Regelung?
 
In der Regel bei fast jedem ansässigen Verein in Schleswig-Holstein, nur 2 Handangeln erlaubt!!!

PS: Wie Olli schon sagt, auf jedem Gastschein wird darauf hingewiesen, wieviel Handangeln, welche Köder erlaubt, welche verboten etc...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gaibt aber auch freie gewässer für die man keine Karte benötigt wie sieht es aus wenn ein gewässer frei ist.
 
Hallo

Soweit ich weiss sind in Schlesig die Küsten frei das heisst du muss keine extra Gastkarte kaufen da der Besitz eines Küstengrunds das Fischereirecht nicht einschliesst.
Hier gilt dann das Landesfischereirecht und die Bundesgesetze soweit für die Ausübung der Angelei notwendig.
Schau einfach mal im Landesfischereigesetz nach da müssste das geregelt sein.

Gruss
Olli
 
Ich habe schon in mehreren Bundesländern geangelt.
Nie durfte ich mehr wie 2 Handangeln benutzen.
Gibt es überhaupt Gewässer an denen man mit mehr als 2 Angeln
fischen darf?
 
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