Hr_Holsten
Neuer Petrijünger
Hallo liebe Sportsfreunde,
trotz intensiver Suche auf dieser Seite sowie in der Fischereiverordnung für Schleswig-Holstein konnte ich nirgendwo eine Definition finden, wieviele Handangeln man bei sich führen und einsetzen kann.
In der Regel gehe ich mal davon aus, dass man natürlich nur soviele Ruten einsetzen sollte wie man bedienen kann (ca. 2-3). Gibt es hier eine verbindliche Regelung?
trotz intensiver Suche auf dieser Seite sowie in der Fischereiverordnung für Schleswig-Holstein konnte ich nirgendwo eine Definition finden, wieviele Handangeln man bei sich führen und einsetzen kann.
In der Regel gehe ich mal davon aus, dass man natürlich nur soviele Ruten einsetzen sollte wie man bedienen kann (ca. 2-3). Gibt es hier eine verbindliche Regelung?