Landesfischereigesetze -  Fischbrut als Köderfisch verwenden

wallerseimen

Meefischlifischer
Hallo zusammen,

auf meiner Mainstrecke bei Wertheim gilt seit dieser Saison ein Schonmaß von 18 cm für alle Weißfische. Da wird es mit Köderfisch echt schwer.
Am Freitag konnte ich beim Stippen 3 kleine Fischchen mit ca. 5 cm Länge aus der Fischbrut, die reichlich an den Ufern vorhanden ist, fangen. Die Identifizierung war für mich bei dieser Größe nicht möglich.
Ich habe sie als Köderfisch verwendet.
Wie ist das nun rechtlich zu bewerten? Ist das OK, verwerflich oder ist das in der Grauzone?
 
Grundsätzlich darfst Du als Köfi nur Fische aus dem Gewässersystem benutzen. Und für die gilt dann das Mindestmaß, da Du sie sonst nicht entnehmen darfst.

Zum Thema Köfi müsste dann aber auch im Erlaubnisschein oder in den Gewässervorschriften etwas drinstehen. Im Zweifel einfach die Zuständigen fragen.
 
Zurück
Oben