Landesfischereigesetze -  Fischereischeingebühren nachentrichten

josef5530

Petrijünger
hallo. eine wichtige frage,ein freund von mir hat für seinen sohn einen jugendfischereischein gelöst.er kommt aus zornheim bei mainz. da der kleine letztes jahr pausiert hatte meinte der sachbearbeiter angelscheine müssten lückenlos vergeben werden sonst ist die doppelte gebühr fällig . mein freund fragte was wäre wenn er fünf jahre nicht angeln ginge . die antwort dann wären bei neulösung des scheines die letzten fünf jahre nachzuentrichten. konkret sind dies knapp hundert euro. bei dieser nachricht wurde mir übel, aber wir wären nicht in deutschland wenn dies nicht so geregelt ist. weiss jemand ob dies so rechtlich in ordnung ist, oder hat der sachbearbeiter eigenmächtig entschieden. dies betrifft uns alle, daher wäre eine beantwortung schon wichtig. danke mfg. josef
 
Hallo,
was meinst Du mit Angelschein? Die Sportfischerprüfung ? oder die Erlaubnis an einem Gewässer zu angeln?
Wie alt ist denn der Junge und wie alt seid Ihr?
Ich weiß sicher das ich für meine Sportfischerprüfung nur einmalig 130,00 € gezahlt habe und mein Sohn (14) 75,00€! Wir zahlen nichts jährlich oder so?
Liebe Grüße Bianca
 
hallo. eine wichtige frage,ein freund von mir hat für seinen sohn einen jugendfischereischein gelöst.er kommt aus zornheim bei mainz. da der kleine letztes jahr pausiert hatte meinte der sachbearbeiter angelscheine müssten lückenlos vergeben werden sonst ist die doppelte gebühr fällig . mein freund fragte was wäre wenn er fünf jahre nicht angeln ginge . die antwort dann wären bei neulösung des scheines die letzten fünf jahre nachzuentrichten. konkret sind dies knapp hundert euro. bei dieser nachricht wurde mir übel, aber wir wären nicht in deutschland wenn dies nicht so geregelt ist. weiss jemand ob dies so rechtlich in ordnung ist, oder hat der sachbearbeiter eigenmächtig entschieden. dies betrifft uns alle, daher wäre eine beantwortung schon wichtig. danke mfg. josef

Was ist das für ein Schmarn, ich habe für meine Tochter 12 Euro bezahlt als ich ihren jugendfischerreischein holte. Wenn sie jetzt ein jahr nicht zum Fischen geht woher will der Sachbearbeiter das wissen.Ach ja meine Tochter fischt auch nur mit einer Tageskarte.
Gruß Michael
 
Ich habe auch keien Ahnung wie das in Eurem Bundesland geregelt ist. Speziell beim Jugendfischereischein.

Lass Dir einfach mal von dem Beamten die entsprechende Verordnung nennen und dann schau mal da rein. Wenn das, was der beamte Dir gesagt hat, so da steht, dann kommt Dein Freund nicht um die Zahlung herum. Wenn nicht dann einfach auf seinen Fehler hinweisen. Wenn er dann nicht einlenkt, würde ich den üblichen Widerspruchsweg einschlagen.
 
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