DAFV - Fangbuch Bestandteil der Angelpapiere

Sportexrute

Profi-Petrijünger
Hallo,

weiß jemand in welcher Ausgabe des "Märkischen Anglers" stand dass das Fangbuch in Brandenburg Bestandteil der Angelpapiere ist und bei dem Angeln mitgeführt werden muss? Ich meine nicht das Fangbuch für Salmonidengewässer.

Hat schon einmal jemand deswegen Ärger mit einem Fischeiaufseher bekommen?

Kenn jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?

Schönes WE und Petri wünscht

Sportexrute
 
Hatte es nie dabei da ich viel C&R betreibe. Bei den wenigen Kontrollen habe ich nichts von C&R erwähnt und es blieb bei der "Ermahnung" es künftig mitzuführen.

Ist in meinen Augen Quatsch es mitzuführen, was man entnimmt landet zu Hause. Da kann man genau wiegen und in Ruhe und sauber!!! ausfüllen.
 
Sportexrute schrieb:
Hallo,

weiß jemand in welcher Ausgabe des "Märkischen Anglers" stand dass das Fangbuch in Brandenburg Bestandteil der Angelpapiere ist und bei dem Angeln mitgeführt werden muss? Ich meine nicht das Fangbuch für Salmonidengewässer.

Hat schon einmal jemand deswegen Ärger mit einem Fischeiaufseher bekommen?

Kenn jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?

Schönes WE und Petri wünscht

Sportexrute


Hallo Sportexrute!

In Berlin ist das Führen einer Fangstatistik im Berliner Landesfischereigesetz
(LFischG) im §30 Abs. 1 Pkt.12 festgeschrieben. So wird es vermutlich auch in Brandenburg im Landesfischereigesetz geregelt sein.

Das Mitführen eines Fangbuches ist auch in den Gewässerordnungen geregelt.

Wenn wir bei Kontrollen Angler antreffen, die kein Fangbuch (eigentlich sind es ja nur Zettel) dabei haben, reißen wir ihnen auch nicht gleich den Kopf ab.
Für diese Fälle habe ich immer noch reichlich Fangmeldungen dabei, um dem Sportfreund über den Tag zu helfen. Natürlich fordern wir diese Sportfreunde auf, sich diese Fangmeldungen zu besorgen.
Also wir machen deshalb keinen Stress, es sei denn, der Sportfreund bittet darum, in dem er sich arg im Ton vergreift.

Gruß

Detlef
 
Die gesetzliche Grundlage ist nicht eimal notwendig.

Beim Kauf einer Angelkarte gehst Du vertragliche Verpflichtungen ein. Und wenn darin steht, dass Du eine Fangstatistik mitführen und ausfüllen musst, hast Du Dich daran zu halten. Das dient ja auch nicht zuletzt dem Wohl des Gewässers und seiner Angler. Von daher seh ich keinen Grund sich dagegen zu sträuben.

Hast Du denn ein Problem damit gehabt? Wenn ja dann sags ruhig. Kann Dir und uns allen nur nützen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal in welchem Bundesland ich bin, dass jeweilige wird immer mitgeführt.
So vermeidet man am besten Ärger :)
 
Hallo Dr. Esox,

wiegen brauchts Du in Brandenburg die gefangenen Fische nicht, nur die Länge ist ins Fangbuch einzutragen. Mit einem speziellen Multiplikator für jede Fischart stellt die auswertende Kommission das Gewicht fest.

Petri

Sportexrute
 
Hallo Steffen,

ich wurde beauftragt genau das herauszufinden. Meine Wenigkeit angelt seit 29 Jahren und das ohne jeden Ärger bei den viel zu seltenen Kontrollen. Ich halte mich an die Gesetzeslage und darüber hinaus auch ein mein eigenes Naturgespür. Es geht nur darum in wie weit Verstöße geahndet werden können & müssen.

Petri

Wolfgang
 
Zur Diskussion Fangbuch: Ich finde die Einführung des Fangbuches eine tolle Sache,nur habe ich etwas gegen die Auswertung.was nützt das Fangbuch wenn die eingetragenen Meldungen nicht an die richtige Stelle kommen,( Dieses Thema wurde schon in früheren Threads behandelt).Nun frage ich die Angler,wo gebt ihr eure Meldungen ab,wenn es richtig ist,beim Verein.Nur welcher Verein gibt diese Meldungen weiter?Es ist schon gut gedacht,mit dieser Statistik kann das zuständige Gewässer,nach der geführten Entnahme,mit Besatz gearbeitet werden.Um das 100% ig
durch zu führen,bedarf es eine gewisse Anzahl an Arbeitskräften um die Statistik der Fangmeldungen aus zu werten.Also die Einführung des Fangbuches ist sehr gut gedacht,nur wer kann mir sagen,wo ist die 100% ige Auswertung?
 
Ja Walter, bei uns im Verein (kein DAV) ist es klar geregelt. Ohne Fangbuch kein
Fischen.
Gefangene Fische die entnommen werden sind nach dem Fang zu vermessen und
mit Datum einzutragen.
Verschiedene Arten haben ein Tages und Jahreslimit.
Beispiel Forelle 3 pro Tag, 12 Woche, 50 Jahr.
Die Fangkarten werden Vereinsintern nach Saisonende von unseren Gewässerwarten
ausgewertet.
Nach diesen Auswertungen setzen die Gewässerwarte die Besatzmengen der
einzelnen Fischarten pro Angelstrecke fest.
Der Vorstand gibt dann die entprechenden Gelder frei und die Gewässerwarte
kaufen dann möglichst bei lokalen Fischwirtschaften ein.
Darum finde ich das Führen einer Fangkarte enorm wichtig.
Gruß Armin
 
Das bestimmte Fischarten ein Tages, Wochen oder Jahreslimit haben ist
nicht als Gängelei aufzufassen.
In stark räumlich begrenzten Gewässern wie beispielsweise Forellenbächen
oder kleinen Bergseen ist es einfach notwendig zu begrenzen um die
Bestände zu erhalten.
 
Sportexrute schrieb:
Hallo,
weiß jemand in welcher Ausgabe des "Märkischen Anglers" stand dass das Fangbuch in Brandenburg Bestandteil der Angelpapiere ist und bei dem Angeln mitgeführt werden muss? Ich meine nicht das Fangbuch für Salmonidengewässer.Hat schon einmal jemand deswegen Ärger mit einem Fischeiaufseher bekommen?Kenn jemand eine gesetzliche Grundlage dafür?
Schönes WE und Petri wünscht
Sportexrute

Hallo Sporti,
ich bin jetzt nicht an meinem Rechner und muesste umstændlich nach dem Fischereigesetz vom Land Brandenburg suchen, um dir sagen zu kønnen, ob es darin festgehalten ist. Aber du kannst auch selber suchen, es gibt hier im Forum eine Rubrik Gesetze oder so, da ist auch das Fischereigesetz vom Land mit enthalten. Bist du im DAV Brandenburg, steht es zudem in der Satzung vom DAV.
Gruss Dirk
PS: Danke Spezi!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Sehe das wie harzer, aus Rücksicht auf die bestehenden Bestände bin ich gerne bereit mich diesen Regelungnen zu beugen und sie zu aktzeptieren.
Ich führe ein Fangbuch auch privat um immer mal wiedr sehen zu können was wo, wie und unter welchen Umständen möglich ist.
Für die Gewässerwarte sind sie ja noch wichtiger.
Und wo es vorgeschrieben ist sollte man es auch dabeihaben, wer angeln will muss sich nun einmal an die jeweiligen Bestimmungen halten.

Euch allen an diesem schönen WE ein Petri Heil

Olli
 
Andere Länder andere Sitten.

Ich kenne viele Gewässer, wo die Fische sofort in die Fangliste eingetragen werden müssen.
Das geht soweit, dass die Kontrolleure auch angewiesen sind zu überprüfen ob man einen Stift dabei hat, denn nur dann kann ich davon ausgehen, dass der Kontrollierte die (vertragl. abgeschlossene) Verpflichtung auch einhalten möchte.

Dabei sind das Datum, die Fischart und Länge zu vermerken, Gewicht darf auch zu Hause werden nachgetragen werden.

Ich spreche auch von Jahreskarten.

Wer sein "Fangbuch" nicht termingerecht abgibt zahlt z.B. 15,- € oder macht es nur ein mal und bekommt keine Karte mehr.

Wer bei einer Kontrolle seinen Fisch nicht eingetragen hat, dem wird die Karte entzogen.

Dadurch hat der Verein (Gewässerpächter und -bewirtschafter) eine sehr genaue Übersicht. Veröffentlicht werden die Zahlen des Vorjahres in jedem Folgejahr auf der Hauptversammlung.

Daraus resultiert auch der "Pflichtbesatz zur Bestandserhaltung und die Rechtfertigung der Besatzkosten.

Da wir ja nun nicht mehr im Zeitalter von Block und Bleistift sind, benötigt man dazu lediglich eine Person (die diese Daten in den Computer eingibt). Ist man schon ein bisschen moderner, dann hat man ein kleines Netzwerk für den Kartenverkauf, so dass auch verschiedene Ausgabestellen über die gleichen Informationen verfügen und die Daten des Anglers schon bei der Kartenausgabe erhoben werden bis zur Rückgabe der Fangliste.

Ich denke man braucht auch keine weitere Kontrolle oder wie Walter sagt "sie müssen an die richtige Stelle kommen", wo soll es denn hin? Der Pächter gehört zur Erhaltung und Wahrung verpflichtet und wenn er dem nicht nachkommt, hat er kein Recht auf ein Gewässer.

Die Zustände der Gewässer sind den Verpächtern bzw. Eigentümern (Länder/Vereine/Privat) ja bekannt und in der Regel liegen entsprechende Zahlen über den Zustand und Ertrag vor an welchen man sich orientieren kann.

Wie gewissenhaft ein Landesverband oder Verein versucht seine Gewässerdaten zu pflegen und zu aktualisieren, das ist auch von der Mitarbeit der Mitglieder und deren Verständnis dafür abhängig.

Was ist denn eine 100%ige Auswertung bitte?

Klar, man kann alles nochmal zusammen fassen, die Streckenabschnitte, den ganzen Fluß, die Seenplatte, die jeweiligen Gemeindeabschnitte, für Landkreise....... das ist dann die klassische "Wasserkopfkiste" in meinen Augen, aufwändig und überflüssig.

Gruß
Stephan
 
Holtenser schrieb:
Hallo

Sehe das wie harzer, aus Rücksicht auf die bestehenden Bestände bin ich gerne bereit mich diesen Regelungnen zu beugen und sie zu aktzeptieren.
Ich führe ein Fangbuch auch privat um immer mal wiedr sehen zu können was wo, wie und unter welchen Umständen möglich ist.
Für die Gewässerwarte sind sie ja noch wichtiger.
Und wo es vorgeschrieben ist sollte man es auch dabeihaben, wer angeln will muss sich nun einmal an die jeweiligen Bestimmungen halten.

Euch allen an diesem schönen WE ein Petri Heil

Olli

Ein privates Fangbuch, das genau geführt und auch ausgewertet wird, ist ein deutliches Indiz für einen Angler der sich tatsächlich Gedanken macht.

Stephan
 
Genau so funktioniert das bei uns im Verein Stephan. Ich habs nur nicht weiter
ausgeführt, da erstmal das Grundsätzliche für mich wichtiger war.
Gruß Armin
 
Zu den angeführten Beiträgen,gebe ich allen Recht,was ich meine,sind nicht die Privaten Gewässer,denn daran ist schon der Eigentümer bzw.Gewässerwart interessiert,sondern ich meine die Verbandsgewässer des DAV,mal ehrlich,welcher Verein arbeitet hier nach den Rechtsvorschriften? Ich kenne Vereine,die verlangen die Eintragungen gar nicht,da sie selbst nicht wissen,wo sie die Fanglisten abgeben sollen.
 
Hallo an alle,

Die Fangbücher im Land Brandenburg (einzelne Fangbelege) geben die Vereinsmitglieder (in DAV-Vereinen) bei Ihrem Schatzmeister jährlich ab, Dieser leitet die Fangbelege weiter an die Kreisanglerverbände und von dort weiter zum LAV nach Potsdam. Dort werden (sollen) die Mengen erfasst werden die aus den einzelnen Gewässern entnommen wurden. Diese Zahlen werden mit dem Besatz abgeglichen und daraus der Ertrag berechnet. Leider schreiben Kormorane, Schwarzangler, Mink, Fischotter usw. keine Fangbelege und so hinkt die Statistik deutlich. Dazu kommt das Tages- und Wochenkartenbesitzer wohl eher selten die beigefügte Fangmeldung frankieren und einsenden. Keine guten Vorraussetzungen zur optimalen Gewässerbewirtschaftung.

Petri

Sportexrute
 
Sportexrute schrieb:
Hallo an alle,

Die Fangbücher im Land Brandenburg (einzelne Fangbelege) geben die Vereinsmitglieder (in DAV-Vereinen) bei Ihrem Schatzmeister jährlich ab, Dieser leitet die Fangbelege weiter an die Kreisanglerverbände und von dort weiter zum LAV nach Potsdam. Dort werden (sollen) die Mengen erfasst werden die aus den einzelnen Gewässern entnommen wurden. Diese Zahlen werden mit dem Besatz abgeglichen und daraus der Ertrag berechnet. Leider schreiben Kormorane, Schwarzangler, Mink, Fischotter usw. keine Fangbelege und so hinkt die Statistik deutlich. Dazu kommt das Tages- und Wochenkartenbesitzer wohl eher selten die beigefügte Fangmeldung frankieren und einsenden. Keine guten Vorraussetzungen zur optimalen Gewässerbewirtschaftung.

Petri

Sportexrute

Die Kilomacher hast Du noch vergessen.
Aber an allem sieht man wie unzulänglich der DAV in diesem Bereich
tätig ist.
Im allgemeinen hat man den Eindruck das man an DAV Gewässern
machen kann was man will.
 
Wer sollst denn machen? Wer soll sich hinstellen und die Haut riskieren? Alleine solche Kontrollen in der Nacht etc... ich würd nur mit Waffe Streife laufen.

Die Vollständigkeit der mitzuführenden Unterlagen sollte bei der Ausgabe der MArken fürs Jahr angewiesen / kontrolliert werden.

Fangbuch ist für alle von Vorteil. Wer das nicht tut schadet langfristig dem Bestand.
 
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