Angeln oder Naturschutz, ein Widerspruch?
War gestern mit einer Freundin am Kräppelweiher bei Frankenthal. Wir sind um den Weiher spaziert und haben uns an einer sonnigen Stelle mal eben hingesetzt um die idyllische Ruhe am See zu geniessen. Ging leider nicht lange gut, denn ein Herr der sich als Angestellter des Ordnungsamts vorstellte ermahnte uns doch den Platz zu verlassen, dies sei ein Naturschutzgebiet und "Lagern" sei nicht erlaubt. Was bedeutet nun "Lagern"? In meinen Augen doch eher sowas wie Grillen mit Flaschenbier und Party, jedoch niemals ne kleine Pause am Weiher, ohne grosses Gerede. Sollte in einem Naturschutzgebiet nicht auch Angeln untersagt sein? Oder haben Mitglieder des Angelvereins "Sonderrechte"? Mir scheint es so, denn nebenan saß ein Angler mit extra mitgebrachtem Stuhl, diversem anderem Equipment und gekühltem Flaschenbier.. Wer greift denn da mehr in die Natur ein? Der Angler der unter dem Deckmantel "Naturschützer" den Fischbestand dezimiert oder der Besucher der mal eben für ein paar minuten die Ruhe und Idylle am Weiher geniessen will? Scho ne seltsame Art von Naturschutz. Wir werden künftig einen großen Bogen um den Kräppelweiher machen, schon allein aus Furcht vor einer Anzeige wegen "wilder Lagerei". Möchte hier noch Theo Lingen zitieren mit den Worten "traurig traurig traurig...."