DAFV - Erlaubt oder Verboten ?

benn0-the-Rocket!

Petrijünger
moin moin zusammen :)

erstmal sry für den Topic, aber ich wusste nicht wie ich ihn anderst nennen sollte...

Ich blick einfach gar nicht mehr durch bei den ganzen Paragraphen und der Bürokratie...

Kommen wir nun zu meiner Frage, zuvor aber noch ein paar infos :p^^

Ich komme aus Brandenburg, auch Nähe von Brandenburg a.d Havel...
Ich habe eine dort zu bekommende Jahres Friedfischkarte gekauft, mit der ich in mehreren Gewässern (Flüsse, Seen in Brbg) wie der Name schon sagt auf Friedfisch angeln kann...
Desweiteren habe ich die Fischereiabgabe von 12 € bezahlt (und natürlich einen Nachweis dafür bekommen ;) )

Nun bin ich seit ca 2 Wochen in einem Sportfischerverein, habe eine Mitgliedskarte [von DAV (steht jedenfalls druff^^)]bekommen, sowie sonen komischen Aufkleber, der als Beitragsnachweis 2008 steht.
Dazu (für nen euro fünfz :p ) gabs ein Buch mit allen Gewässern die ich beangeln kann...
Zu guter Letzt auch noch ein Fangbuch zum Eintragen meiner Fänge aus Vereinsgewässer...

Und nun nach endlosem lesen nun zu meinem Problem^^ mit der Bürokratie...

Der Vorstandsvorsitzender des Sportfischervereins meinte "So, und mit der Mitgliedskarte+Beitragnachweis darfst du nun in den Vereinsgewässern auf Raub-und Friedfisch angeln!"
Dazu muss man sagen, er wusste, dass ich nur ne Friedfischkarte habe, sowie auch keinen Fischereischein... Ich habe ihn darauf auch noch einmal aufmerksam gemacht und er meinte "ich denke das es so ist"...

dann sind wir zusammen zu den anderen noch anwesenden anglern (und mitgliedern) gegangen, da er lieber nochmal nachfragt, als dann doch was falsches zu sagen...

4 stk waren da, 2 enthielten sich ihrer stimme, und einer war dafür, sowie einer dagegen...

In der Satzung, sowie in den Grundsätzen (Ist im Buch "Verzeichnis der Angelgewässer") steht in meinen Augen kein "Nein" oder "Ja"... auch nach 2 stündigem Googeln habe ich nichts gefunden, dass letztendlich darauf schließen lässt, ob es nun erlaubt oder verboten ist in den Vereinsgewässern auf Raubfisch zu angeln...

Lange Rede kurzer Sinn..

Ist es als Sportfischervereinsmitglied (DAV Mitgliedskarte+Nachweis für Beitrag) erlaubt in den Vereinsgewässern auf Raubfisch zu angeln OHNE bisher bestandene Fischereiprüfung ? :angler: :hops :angler:

Ich hoffe ja, denn das macht ja mehr Spaß als nur auf Friedfisch zu angeln^^
Und wie gesagt, ich habe kein ja oder nein in den grundsätzen gelesen, und gehe momentan davon aus, dass wenn es nicht verboten ist, es erlaubt ist, bzw ich mich wenn ich es mache in einer grauzone befinde... aber ich hoffe ihr könnt mir da klaren wein einschenken :)

gr33tZ

benn0
:hops :klatsch :hops
 
Zuletzt bearbeitet:
aber die angelkarte zählt ja nur für die auf der rückseite angegebenen gewässer, die haben aber wiederum nichts mit dem vereinsgewässern zu tun :( bzw sind andere gewässer als die vom verein aus

edit/

werd mich mal durch die links durchschlagen, danke soweit :)
 
Das ist aber ne ganz schwache Nummer, die Dein Vereinsvorsitzender da abgeliefert hat !!!!
Ohne gültigen Fischereischein ist es Dir nicht erlaubt der Raubfischangelei nachzugehen. Friedfischangeln ja (2 Friedfischangeln erlaubt), aber Raubfischangeln nein, das kann ziemlich teuer werden.

Gruß

Detlef
 
Hallo Benno,

die Angelkarte und der Mitgliedsausweis berechtigen Dich auf den im Anhang der Angelkarte und im Gewässerverzeichnis des LAV aufgeführten Gewässern zum Angeln. Ob Du dort dann allerdings auch auf Raubfisch angeln darfst, hängt vom Inhalt der Angelkarte (Friedfischkarte/Raubfischkarte) und der Antwort auf die Frage "Fischereischein ja oder nein?" ab. Die Mitgliedschaft im DAV ersetzt nicht die Notwendigkeit des Fischereischeins, wenn Du auf Raubfische losgehen willst.

Viele Grüsse

Lars
 
schade... :(

aber kann man anscheinend nichts machen, denn fischwilderei will ich auch nicht machen, daher auch hier der thread und die nachfrage zu dem thema...

ich danke euch für eure hilfe, links und antworten :)

euch allen ein frohes petri heil :)

*kann geschlossen werden*
 
benn0-the-Rocket! schrieb:
schade... :(

aber kann man anscheinend nichts machen, denn fischwilderei will ich auch nicht machen, daher auch hier der thread und die nachfrage zu dem thema...

ich danke euch für eure hilfe, links und antworten :)

euch allen ein frohes petri heil :)

*kann geschlossen werden*

Hallo, warum nicht die Prüfung ablegen, um die anstehenden Probleme zu lösen?
 
Würde ich dir auch raten! Ich habe heute bei der unteren Fischereibehörde angerufen mich nach dem Friedfischschein erkundigt. Und er gilt wirklich nur fürs Friedfischen! Nächsten Dienstag kann ich ihn mir abholen und kann somit die Zeit bis ich den richtigen Schein habe prima überbrücken!
 
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