Fischereischein -  Angeln in Forellenteichen ohne Fischereischein - Gesetzeslage je Bundesland

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch, da sie nicht auf alle Bundesländer zutrifft.

Sehe ich auch so, ich kann zb bei uns nen Gastangler mithehmen, ohne Fischereischein, kein Problem solange wir nur 2 Ruten benutzen.

Am Forellenpuff bei uns in Reinhardsbrunn darf man eh nur mit einer Rute, da erledigt sich das von selbst.:)
 
Sehe ich auch so, ich kann zb bei uns nen Gastangler mithehmen, ohne Fischereischein, kein Problem solange wir nur 2 Ruten benutzen.

@Lastunas
Das ist falsch. Ein Gastangler ohne Fischereischein und ohne Erlaubnisschein nennt man Schwarzangler.
Du kommst aus Thüringen und da ist der Fischereischein ab den 10. Lebensalter Pflicht. Die mitgenommene Person ist also kein Gastangler, sondern nur ein Helfer. Dieser darf weder selber angeln, noch auswerfen, noch einholen. Das einzige was er darf, das wäre einen Fisch zu keschern.
Alles andere verstößt gegen das Gesetz, das man in seinem Bundesland eigentlich kennen sollte.

Das selbe trifft meines Wissens auch auf Privatteiche zu. Selbst wenn sich jemand einen Teich pachtet, darf er ohne den Fischereischein keine Angel auslegen. Dies dürfte auf fast alle Bundesländer zutreffen.
 
Dann hatte ich wohl noch die DDR Regelung im Kopf, damals ging das, also Asche auf mein Haupt, wird halt heute teil toleriert.
 
selbst wenn du auf dem Markt gehst und dir einen lebenden Fisch besorgst diesen im heimischen Gartenteich oder Badewanne setzt und diesen dann ohne FS mit der Angel wieder rausfängst ist das nicht gesetzes Konform. Beim Keschern ist das anders wie Duke schon geschrieben hat, bleibt nur noch die Sachkundeprüfung für das versorgen des Fisches im Raum.
In einigen Bundesländern ist es auch schon pflicht, eine Art Praktikum zumachen, dieses ist aber erst mit vorherigen Lehrgang in Theorie möglich und Bescheinigung des Lehrganganbieter möglich. Das ist die einzige Möglichkeit OHNE FS zum fischen.
Hoffe das ich es richtig weiter geben konnte.
LG Thorsten

@ schweyer: soweit ich informiert bin und anhand der PLZ von Helly die mich nach RLP verweist ist es dort nicht gestattet ohne FS zu fischen und so greift meine Anmerkung es ist illegal den Fischfang auszuüben ohne FS ebenso in Bayern, Saarland , Schleswig Holstein und so weiter. sicherlich mag das eine oder andere Bundesland dieses dulden oder tolerieren wie lastunas anmerkte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@lastunas
Dann hatte ich wohl noch die DDR Regelung im Kopf, damals ging das, also Asche auf mein Haupt, wird halt heute teil toleriert.

Wollte dich nicht angreifen, sondern nur den Verein, oder den Betreiber der Gewässer in den du angelst.
Es gibt im Bezug Fischereigesetz keine Toleranz, auch keine Teiltoleranz. Ein Verein der dies in deinem BL. duldet, macht sich ebenso strafbar, und kann im Wiederholungsfall auch den Eintrag als Verein aberkannt bekommen. Grund? Er duldet Straftaten.


Ich komme mal leicht vom Thema ab.
Immer wieder sagt der Gesetzgeber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das er aber mal alles unter einen Hut bringt, damit man sich informieren kann, das schafft er aber auch nicht.
Stellt euch mal einen Menschen vor, der sich einen Teich pachtet, und sich informieren möchte, ob er in seinen eigenen Teich nun auch ohne Schein angeln darf.
Manche Angler wissen wo sie suchen müssen, aber der Normalo Pächter, der kein Angler ist, der findet kaum Richtlinien.
Echt schon ein Witz. Jeder Furz ist nach Geruch, Lautstärke, und CO² und Feinstaub geregelt, aber man schafft es nicht die Jagd und die Fischerei in Deutschland zu vereinen. :frusty:
 
@ Duke Richtig, alles vereinheitlichen ersparrt so manchen Ärger und Verwaltungsabläufe.
da stimme ich voll zu.
LG Thorsten
 
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