Schonzeiten

Prallex

Profi-Petrijünger
Hallo,
ich habe mal die schonzeiten auf ner tageskarte mit denen des landesfischereinverein verglichen und musste abweichungen feststellen.
daher meine frage ob vereine selbst die schonzeiten bestimmen dürfen(verlängern oder verkürzen)? :confused:
 
Meines Wissens nach dürfen die Vereine dürfen die Schonzeiten nur verlängern/ausweiten, die Zeiten der Landesfischereiverordnungen sind MINDESTZEITEN!
 
Ronnie schrieb:
Meines Wissens nach dürfen die Vereine dürfen die Schonzeiten nur verlängern/ausweiten, die Zeiten der Landesfischereiverordnungen sind MINDESTZEITEN!


So ist es. Vereine dürfen nur die Schonzeiten höchstens ausdehnen.
 
Prallex schrieb:
Hallo,
ich habe mal die schonzeiten auf ner tageskarte mit denen des landesfischereinverein verglichen und musste abweichungen feststellen.
daher meine frage ob vereine selbst die schonzeiten bestimmen dürfen(verlängern oder verkürzen)? :confused:


nach oben hin dürfen vereine oder die pächter eines gewässers die schonzeiten die mindestmaße fangverbote ändern nur nicht nach unten hin oder fangverbote aufheben.
gruß
andre
 
Wie Ronnie schon anmerkt, die Mindestschonzeiten sind in den Landesfischereigesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt u. verankert,somit bindend für alle, Vereine können die Schonzeiten verlängern (für einzelne Fischarten), aber keinesfalls verkürzen...
 
Achim Pichl schrieb:
Wie Ronnie schon anmerkt, die Mindestschonzeiten sind in den Landesfischereigesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt u. verankert,somit bindend für alle, Vereine können die Schonzeiten verlängern (für einzelne Fischarten), aber keinesfalls verkürzen...
sag ich doch................ :hahaha: :prost :)
 
Meine Vorredner haben ja schon alles zum Verein gesagt.
Da du ja laut deiner PLZ aus Bayern kommst noch ein kleine Ergänzung. In Bayern ist es noch möglich, das Bezirke zur Wahrung des Hegeziels (biologisches Gleichgewichts) die Schonzeiten und Masse ändern dürfen, auch gegebenenfalls nach unten. Steht in der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG ) Vom 04. November 1987, zuletzt geändert am 19.März 2004 §9 Absatz 4
Dies kann sich dann natürlich auch auf der Tageskarte umgesetzen.

Grüße
Willi
 
Zuletzt bearbeitet:
Super danke an alle für die schnellen antworten!!!!!
Das heißt ich muss mich beim jeweiligen verein erkundigen wie die das so handhaben.
 
Prallex schrieb:
Super danke an alle für die schnellen antworten!!!!!
Das heißt ich muss mich beim jeweiligen verein erkundigen wie die das so handhaben.
wer kommt aus bayern???

bei uns steht das alles auf den angelkarten drauf..............
 
Hi Leute ,

hier in Bayern können Vereine oder private Verpächter die Schonzeiten beliebig verlängern.

Ein verkürzen oder Wegfall von Schonzeit und/oder Mindestmaß ist nur mit einer Genehmigung aus Starnberg (Staatl. Fischereibehörde) möglich .
Zum Beispiel bei zuvielen Hechten , Wallern usw im Gewässer kommen sie auf Antrag vorbei und checken die Lage , dh. sie fischen evtl mal kurz elektrisch wegen der Bestandsdichte usw.
Also auch ein verkürzen oder wegfallenlassen einer Schonzeit/eines Schomaßes ist möglich, aber halt nur mit Genehmigung .

mfg Jacky1
 
So ist es auch in den meisten anderen Bundesländern. Da es sich bei den Fischereiverordnungen um Verordnungen der zuständigen behörden handelt kann eine entsprechend ermächtigte Behörde auch die Verkürzung oder den Wegfall von Schonzeiten genehmigen.

Die Hürden sind dabei aber ungleich höher als bei Verlängerungen. Keine Sorge daher: Wenns auf der Karte steht solltest Du Dich daran halten.
 
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