@Ghostrider
Als Bewohner des Landes Brandenburg darf deine Freundin nun mal nicht ohne Fischereischein mit einer Spinnrute fischen. Aber sie darf es mit einer Friedfischrute probieren. Die jeweilige Angelberechtigung für das Gewässer vorausgesetzt. Ich glaube, es ist höchstens eine Woche her, da wurde vom Angelspezi veröffentlicht, was in den Bundesländern erlaubt ist und was nicht.
Und wieso muß es eigentlich die Spinnrute sein? Das erinnert mich an den 9 jährigen Sohn meines Cousins, der will auch immer nur spinnern. Stippen oder eine andere Form der Friedfischerei ist ihm zu langweilig...
Im Land Brandenburg ist es leider verboten, mit mehr als 2 Friedfischangeln am Wasser zu sitzen. Ich bin da auch kein Freund von, es ist nun mal so. Und es ist, soweit ich weiß, auch nur im Land Brandenburg so. Aber der Gesetzgeber will das nun mal so und da hat es nichts mit Engstirnigkeit zu, wenn ich mich darüber wundere, mit welcher Unverfrorenheit du in einem Anglerforum, wo es um oftmals um fischwaidrechtliches und juristisch richtiges Verhalten am Wasser geht nachfragst, was es kostet, wenn du beim Gesetzesbruch erwischt wirst.
Und!, wenn du die Kohle für eine Strafe hast, dann hast du sie sicher auch für eine Angelberechtigung für deine Freundin.
Gruß Dirk