Landesfischereigesetze -  Angelpapierkontrollen durch jedermann?

Hallo
Das führen einer fangbereiten Agel ohne Erlaubnis am Gewässer ist bereits verboten das angeln mit 3 statt 2 Angeln führt in 99% aller Fälle dazu das dein Erlaubnissschein eingezogen wird und du auf der Stelle das Gewässer zu verlassen hast.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.

Gruss
Holtenser
 
Ghostrider schrieb:
Nur mal so ne Frage.
Ab und zu nehm ich meine Freundin mit zum Spinnangeln (leider ist sie vom angeln nicht annähernd so begeistert wie ich).........und ab und zu will sie dann auch einmal auswerfen und einkurbeln........dann ists ihr meist auch schon wieder zu langweilig und sie geht ins Auto zurück.........was ist denn nun wenn genau in dem Augenblick wo sie die Angel in der Hand hat eine Kontrolle kommt?
Und noch ne andere Frage was ist wenn ich mit 3 anstatt 2 Angeln angeln würde?Muss ich dann Strafe zahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

:nein :nein Was wird denn das jetzt? Abchecken, wie teuer es wird, wenn du erwischt wirst? Nur mal so als Hinweis, im Extremfall können die Kontrolleure die 3. Rute einziehen. Mitnehmen. Hast du nen ganz harten Hund als Kontrolleur, siehst du sie eventuell nicht wieder. Und deine Freundin darf dir gern mal die Rute halten, also wenn du was dran bastelst meine ich, aber spätestens der Wurf des Kunstköders ins Wasser ist für sie absolut verboten, wenn sie nicht im Besitz einer Angelberechtigung ist.
Eigentlich müßtest du das alles wissen, was erlaubt ist oder nicht, oder kommst du etwa deiner Pflicht nicht nach dich über derartiges zu informieren, bevor du ans Wasser gehst?
:nein :nein
 
Holtenser schrieb:
Hallo
Das führen einer fangbereiten Agel ohne Erlaubnis am Gewässer ist bereits verboten das angeln mit 3 statt 2 Angeln führt in 99% aller Fälle dazu das dein Erlaubnissschein eingezogen wird und du auf der Stelle das Gewässer zu verlassen hast.
Aber keine Regel ohne Ausnahme.

Gruss
Holtenser

Die dritte Rute kostet so ca zwischen 25 und 50 Teuronen. Dieser Erfahrungswert wurde mir mündlich mitgeteilt. Das Einziehen der Angelberechtigung btw. das Verlassen des Gewässers wird normalerweise bei einer doch eher geringfügigen Ordnungswidrigkeit wie der 3. Rute nur seltenst gefordert bzw. durchgeführt. Ich glaube, das liegt dann auch meistens daran, wie gut man es beherrscht, ein reumütiges Gesicht zu machen. Und wie man dem Kontrolleur gegenüber auftritt.
Gruß Dirk
 
@ Fürstenwalder

Wie soll ich denn versuchen meiner Freundin das angeln näher zu bringen, in der Hoffnung das sie der Virus irgendwann auch packt, wenn sie nicht mal werfen darf......nur von GUt zureden wird sie es wahrscheinlich nie mögen.....und ich renn auch nicht los und investier nen Haufen Kohle nur das sie mir sagt "Hab ich keine Lust drauf"......Sie muss es doch wenigstens mal probiert haben!!!
Oder kaufst du deine Autos auch immer nach dem Motto "gekauft wie gesehen?". Du wirst ja wohl vorher auch mal ne Probefahrt machen.

Und wegen den Ruten hab ich nur gefragt, weil ich es doof finde wenn ich zwei Ruten drin habe das ich dann nur noch sitzen kann und warten......würde gerne immer noch mit ner Stippe nebenbei angeln um was zu tun zu haben.Darum gings!!!
Warum sind hier alle so engstirnig???
 
Ghostrider schrieb:
@ Fürstenwalder

Wie soll ich denn versuchen meiner Freundin das angeln näher zu bringen, in der Hoffnung das sie der Virus irgendwann auch packt, wenn sie nicht mal werfen darf......nur von GUt zureden wird sie es wahrscheinlich nie mögen.....und ich renn auch nicht los und investier nen Haufen Kohle nur das sie mir sagt "Hab ich keine Lust drauf"......Sie muss es doch wenigstens mal probiert haben!!!
Oder kaufst du deine Autos auch immer nach dem Motto "gekauft wie gesehen?". Du wirst ja wohl vorher auch mal ne Probefahrt machen.

Und wegen den Ruten hab ich nur gefragt, weil ich es doof finde wenn ich zwei Ruten drin habe das ich dann nur noch sitzen kann und warten......würde gerne immer noch mit ner Stippe nebenbei angeln um was zu tun zu haben.Darum gings!!!
Warum sind hier alle so engstirnig???

Es ist zwar traurig das so zu sagen aber dafür gab Gott uns den Forellenpuff.
Da wird sie wahrscheinlicher auch eher mal was fangen und so übers Erfolgserlebnis ans Angeln kommen.
Meine Frau fand auch gefallen am Angeln im Teich aber es reicht nur soweit das sie mit kommt und keschert oder so.

Gruss

Holtenser
 
@Ghostrider
Als Bewohner des Landes Brandenburg darf deine Freundin nun mal nicht ohne Fischereischein mit einer Spinnrute fischen. Aber sie darf es mit einer Friedfischrute probieren. Die jeweilige Angelberechtigung für das Gewässer vorausgesetzt. Ich glaube, es ist höchstens eine Woche her, da wurde vom Angelspezi veröffentlicht, was in den Bundesländern erlaubt ist und was nicht.
Und wieso muß es eigentlich die Spinnrute sein? Das erinnert mich an den 9 jährigen Sohn meines Cousins, der will auch immer nur spinnern. Stippen oder eine andere Form der Friedfischerei ist ihm zu langweilig...

Im Land Brandenburg ist es leider verboten, mit mehr als 2 Friedfischangeln am Wasser zu sitzen. Ich bin da auch kein Freund von, es ist nun mal so. Und es ist, soweit ich weiß, auch nur im Land Brandenburg so. Aber der Gesetzgeber will das nun mal so und da hat es nichts mit Engstirnigkeit zu, wenn ich mich darüber wundere, mit welcher Unverfrorenheit du in einem Anglerforum, wo es um oftmals um fischwaidrechtliches und juristisch richtiges Verhalten am Wasser geht nachfragst, was es kostet, wenn du beim Gesetzesbruch erwischt wirst.
:scht: Und!, wenn du die Kohle für eine Strafe hast, dann hast du sie sicher auch für eine Angelberechtigung für deine Freundin. :scht:
Gruß Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
Und keschern ist wieder erlaubt ja? Das dürfte sie dann machen ja?
Leider gibts bei mir in der Nähe keine Forellenanlage.....jedenfalls nicht das ich wüsste.........braucht man an einer Forellenanlage nicht trotzdem einen Fischereischein?
 
@ Fürstenwalder
Ist doch vollkommen ok, wenn du lieber auf Friedfisch angelst.
Ich angel auch auch auf Friedfisch (gelegentlich)....bevorzuge aber eher die Raubfischangelei!
Das kann auch jeder für sich selber entscheiden FINDE ICH!!!
Mir kommt es wirklich so vor als wenn hier jeder ALLES richtig machen will!!!-> Ob das dann auch der Realität am Gewässer entspricht........
Und meine Oma hat mir immer erzählt : "Mein Junge, fragen ist immer frei!"
 
Ghostrider schrieb:
@ Fürstenwalder
Ist doch vollkommen ok, wenn du lieber auf Friedfisch angelst.
Ich angel auch auch auf Friedfisch (gelegentlich)....bevorzuge aber eher die Raubfischangelei!
Das kann auch jeder für sich selber entscheiden FINDE ICH!!!
Klar, darfst du, aber man braucht eben eine Berechtigung dafür, seine Entscheidung auch umsetzen zu dürfen.
Ghostrider schrieb:
Mir kommt es wirklich so vor als wenn hier jeder ALLES richtig machen will!!!-> Ob das dann auch der Realität am Gewässer entspricht........
Ja, der Einwurf ist berechtigt. Mein Wetterschutz ist auch ein Zelt mit Boden. Was im Land Brandenburg nicht erlaubt ist. Ich bau den auch nicht alle 12h ab. Das liegt aber auch daran, dass ich weiss, das sich das Gras wo das Zelt stand schneller wieder aufrichtet als es da nachgewachsen ist, wo nur der Wetterschutz stand. Denn ohne Boden zerlatscht man den Boden regelrecht bis man nur noch einen schlammigen Trampelpfad hat.
Was du am Wasser machst, ist mir persönlich egal. Denn das musst DU verantworten. Von mir aus kann sich deine Freundin den Drilling in den Finger pieken und du drei oder mehr Ruten im Wasser haben. Auch mag deine Omi Recht haben, aber man sollte eben wissen, wo man fragt.
Gruß Dirk
 
@ Fürstenwalder

"Man sollte wissen wo man fragt".........da fällt mir spontan ein "Fragen sie doch jemanden der sich mit sowas auskennt"...und da du vorhin geschrieben hast das es ja hier auch um juristisch-legitime Angelegenheiten geht.....dachte ich warum nicht hier fragen......jemand müsste es ja wissen.
Das ich damit so eine Welle lostrete konnte ich nicht ahnen!
Aber du hast recht ich muss es natürlich selber verantworten.
Naja wie auch immer!
Ich wünsch dir trotzdem noch nen sonnigen Tag und das du dir niemals einen Drilling in den Finger haust.
 
Ghostrider schrieb:
@ Fürstenwalder

"Man sollte wissen wo man fragt".........da fällt mir spontan ein "Fragen sie doch jemanden der sich mit sowas auskennt"...und da du vorhin geschrieben hast das es ja hier auch um juristisch-legitime Angelegenheiten geht.....dachte ich warum nicht hier fragen......jemand müsste es ja wissen.
Das ich damit so eine Welle lostrete konnte ich nicht ahnen!
Aber du hast recht ich muss es natürlich selber verantworten.
Naja wie auch immer!
Ich wünsch dir trotzdem noch nen sonnigen Tag und das du dir niemals einen Drilling in den Finger haust.

Hallo Ghostrider,

das ganze Thema hat doch ziemlich wenig mit engstirnig zu tun.
Du hast bestimmt einen Führerschein und da stehen Fahrzeugklassen drinne welche Du fahren und bewegen darfst....nicht mehr und nicht weniger.
Komisch.....daran hält sich fast jeder. Kaum einer, der einen PKW Führerschein hat, ist mal mit nem 40tonner angetroffen wordenund die Frage ob jemand ohne Führerschein Auto fahren darf hat auch noch niemand gestellt :-))
In den Angelpapieren steht haarklein drin was Du darfst und was nicht und nur weil Dir das nicht gefällt wird sich daran nichts ändern. Wenn Du, obwohl schon zwei Ruten im Wasser liegen, unbedingt noch mit ner Spinnrute rumfuchteln möchtest....na dann nimm doch eine Friedfischrute raus und fisch mit Deiner Spinnrute...fertig ist die Kiste.
Nicht jede Regel ist erlassen worden um gebrochen zu werden :-)

Im übrigen widersprichst Du Dir selber. Wenn Deine Freundin schon nach einem Wurd die Nase voll hat und sich ins Auto verzieht.....na dann hält sich die Begeisterung fürs Angeln wohl ziemlich in Grenzen. Dann wird sich daran aber auch nichts ändern wenn sie den einen Wurf unter legalen Umständen betreibt. Also kannst Du Dir die Ausgaben für Ihr Equipment sparen :-)

In diesem Sinne

Gruß

Halvdan
 
Fürstenwalder schrieb:
Im Land Brandenburg ist es leider verboten, mit mehr als 2 Friedfischangeln am Wasser zu sitzen. Ich bin da auch kein Freund von, es ist nun mal so. Und es ist, soweit ich weiß, auch nur im Land Brandenburg so.
Gruß Dirk

Auch in Berlin sind nur 2 Friedfischangeln erlaubt!
Wird ein Sportfreund mit mehr als 2 Angeln angetroffen, sind Fischereischein und Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte weg.

Angeln dürfen in Berlin nur von der Polizei bzw. dem Fischereiamt eingezogen werden, nicht aber von den Fischereiaufsehern.

Und noch ein Hinweis, Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen in Berlin keine Angelpapiere kontrollieren.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich habe auch schon des öfteren die Waserschutz angerufen wenn ich jemand Schwarzangeln sah ( Angler mit Plastiktüte leib Brot ,kein Kescher 10 € Rute verdächtiges Verhalten).Ich finde auch man sollte Kontrollieren dürfen .Ich frage manchmal einfach so hintenrum und meistens sagen die es selbst .ja dan call the Police.
Weil ich habe auch Prüfung machen müssen und den Schein Bezahlen müssen,Usw.
Bernd
 
Also bei uns am See machen wir meistens mit zwei Mann kontrolle.
Der eine etwas abseits und der andere Kontrolliert.
Alleine würde ich nie zu drei vier mann gehen und nach den Papieren fragen.
 
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