County Mayo: River Moy

Harzer

Salmonidenfreund
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine, Infos und Tips. (Alle Angaben ohne Gewähr)

The North Western Regional Fisheries Board
Ardnaree House
Abbey Street
Ballina
Co. Mayo
Tel: 096 21332 Fax: 096 21332
e-mail: info@moyfishery.com

Preise für Lachs/Meerforellenlizens
Alle Bezirke/Saison € 134
Jugendliche unter 18 Jahre, alle Bezirke/Saison € 20
Ein Bezirk/Saison € 64
Alle Bezirke/21 Tage, € 50
Alle Bezirke/1 Tag, € 36
Das sind die Preise für die Lizens. Am Moy kommen dann noch
die Gebühren der jeweiligen Fischereirechtsinhaber dazu.
Zuzüglich Gebühren für gebuchte Ghillies oder Boote mit Boatman.
Mancherorts sogar Parkgebühren.
Wird dann in den entsprechenden Abschnittsthreads angegeben.

Gewässer:
Lachsfluß, River Moy
Ohne Zweifel der beste Fluß für atlantische Lachse in Europa.
Die beindruckende Zahl von 8988 Lachsen, gefangen in der Saison
2007, alle mit Rute und Rolle, spricht einfach nur für sich.

Hauptfischarten:
Atlantische Lachse, Meerforellen und Bachforellen.

Bestimmungen:
Saison vom 1.2. bis zum 30.9.
Unterhalb vom Ridge Pool in Ballina erst ab 17.4.
Vom Anfang der Saison bis zum 11.5. insgesamt 3 Lachse oder Meerforellen.
1 Fisch beider Arten täglich.
Ab 12.5. bis 31.8. täglich bis zu 3 Fische beider Arten.
Ab 1.9. bis zum Ende der Saison nur noch 1 Fisch beider Arten täglich.
Insgesamt dürfen pro Lizens 10 Fische beider Arten in einer Saison
entnommen werden.
Mindestmaße
Lachs: ohne
Meerforelle: 40 cm

Beim Erwerb der staatlichen Lachslizens bekommt man ausgehändigt:
- die jeweils gültige Lizens
- ein Fangbuch
- insgesamt 10 Markierungen (nur gültig im Bereich des NWFBoard)
- einen frankierten Umschlag zur Rücksendung des Fangbuches und
nicht benötigter Markierungsclips.
- eine Schützhülle für das Fangbuch

Markierungen
- sie müssen unmittelbar nach Fang des Fisches durch Kiemendeckel
und aus dem Maul des Fisches hinausgeschoben und außen verschlossen
werden
- sie dürfen erst entfernt werden wenn der Fisch zur weitern Verarbeitung
zerlegt wird (nicht zum ausnehmen)
- sie sind nicht wiederverwendbar.
- sie dürfen nicht an andere zur Nutzung weitergegeben werden
- verlorene oder beschädigte Markierungen müssen dem NWFBoard
gemeldet werden

Fangbuch
- gefangene Fische müssen unmittelbar nach dem Fang eingetragen
werden
- releaste Fische sind ebenfalls einzutragen, werden jedoch natürlich
nicht aufs Bag Limit angerechnet (Statistik)
- verlorene oder beschädigte Markierungen hier auch eintragen
- bei Verlust oder Beschädigung des Fangbuches das NWFBoard
informieren
- das Fangbuch und die Markierungen sind beim Fischen immer mit sich zu
führen und auf Verlangen der Kontrollorgane auszuhändigen
- Das Fangbuch und nicht verwendete Markierungen sind spätestens
bis zum 19.10. des jeweiligen Jahres mit dem ausgehändigten Umschlag
ans NWFBoard zurückzusenden.


Info:
Es ist sehr empfehlenswert sich an diese neuen gesetzlichen Vorschriften
zu halten.
Die Kontrollorgane können bei Nichtbeachtung sehr ungehalten reagieren.
Saftige Geldstrafen und die Beschlagnahme der Ausrüstung sind
zweifellos die Folge.
 
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