Rechte und Pflichten der Erwerbsfischerei

Bollmann

Super-Profi-Petrijünger
Ich kopiere mal das letzte Posting von Uwe aus diesem Thread hier ->
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?p=124166#post124166

in dieses neue Thema. Vielleicht klappt es ja doch, dass sich beide Seiten zuerst mal unvoreingenommen informieren und dann Schlussfolgerungen ziehen. Bin gespannt, wie weit wir kommen.

cybershot schrieb:
ich habe mir mal die Fischereiordnung und das Fischereigesetz durchgelesen und dabei festgestellt, dass es Fischer doch ziemlich leicht haben. Z.B wie lang ein Netz im Wasser stehen darf ohne kontrolliert zu werden wird beantwortet mit: mindestens in einem Zeitabstand, der ein Verenden der Fische ausschließt. Mir stellt sich nun die Frage wie wird dieser Zeitraum bestimmt? Wie lang darf also eine Reuse im Sommer unkontrolliert stehen? Mir sind bereits Fische in einem wirklich großen Setzkescher im Sommer nach wenigen Stunden umgekommen.

Ich gehe davon aus, dass Du von der Brandenburgischen Fischereiordnung sprichst -> Link zu BbgFischO

Die Regelung steht in § 10 Satz 2 und gilt für Reusen und Aalfänge. Ziel dieser Regelung ist es, das Herausnehmen der Reusen vor der Eisbildung im Winter zu erzwingen. Es gab Fälle, in denen Berufsfischer Reusen vorsätzlich im Eis einfrieren liessen. Wenn dann eine geschlossene Eisdecke über Wochen ein Kontrollieren der Reuse unmöglich machte, war der Fang oft zum grössten Teil verendet. Eine Handhabe dagegen gab es nicht, also wurde diese Passage in der Fischereiordnung formuliert. Auf die Art kommt man an die schwarzen Schafe unserer Zunft ran.

Zur Frage nach der Bestimmung des Zeitraumes, in dem die Reuse zu kontollieren und ggf. zu leeren ist: Mit dem Aufhänger, dass ein Verenden der Fische in der Reuse zu verhindern ist, hat man eigentlich alles gesagt. Der Zeitraum, über den ich Fische in einer Reuse schwimmen lassen kann, ist von vielen Faktoren wie Wassertemperatur, Menge der sich fangenden Fische, Strömung usw. abhängig. Das im Einzelnen auszuformulieren, wäre ein Unding gewesen. Daher der Dreh, dass der Fischer sich zu kümmern hat. Verenden ihm die Fische in der Reuse, greift die Fischereiordnung.

Dein Vergleich zum Setzkescher hinkt allerdings. Im Normalfall suchen schwimmen die Fische mehr oder weniger freiwillig in die Reuse. Der Fang mit der Angel stellt da die weit grössere Vorbelastung dar. Aus der eigenen Erfahung heraus, ist es abgesehen von der Laichzeit von Blei und Güster problemlos möglich, auch im Sommer die Reusen aller drei Tage zu kontrollieren und zu leeren. In Zeiten von Massenfängen wie sie kurz vor der Laichzeit von Blei und Güster auftreten können, muss man öfter ran. Das weiss aber jeder Fischer und wir aus reinem Selbsterhaltungstrieb darauf achten, dass die Reuse nicht zur Presswurst wird.

Als detaillierte Regelung lässt sich die Maschenweite Finden. Diese darf nicht weniger als 15 mm betragen! Diese Regelung ist offensichtlich stark Aal lastig, denn welche Art verwertbare Fische schlümpfen durch 15mm Maschen? Diese Regelung gilt aber trotzdem gleich für alle ständigen Fischereieinrichtungen? Warum?

Diese Regelung für ständige Fangvorrichtungen zielt ganz speziell auf den Aal. Es gibt auf dem Markt kommerzielle Anbieter für Reusen & Co. deren Steert (der Bereich, in dem sich der Fang sammelt) Maschenweiten von 9 oder 11 mm haben. Damit kann ich Satzaale fangen ... :( Um das zu verhindern, schreibt die Fischereiordnung min. 15 mm Maschenweite vor. Damit wird definitiv untermassigen Aalen das Ausschwimmen aus der Reuse ermöglicht, während Jungfische anderer Arten sich bei dieser Maschenweite nur sehr kurzzeitig als "Steckfisch" versuchen. Wählt man die Maschenweite grösser, erhöht sich der ungewollte "Beifang" in Form von Jungfischen, die in den Maschen stecken bleiben. Je grösser die Maschenweite ist, desto länger wird der jeweilige Zeitraum, in dem sich Jungfische in den Maschen, statt unbeschadet in der Reuse fangen. Hoffentlich kommt das jetzt verständlich rüber. Wenn nicht, dann nachfragen.

Weiter wird auch nicht geregelt, wie viele Netze oder ähnliches auf einem Gewässer stehen dürfen. Dazu lässt sich nur ansatzweise herausfinden, dass der Fischer doch so befischen soll, dass eine gewöhnlichen Artenvielfalt und Bestandsdichte erhalten bleibt. Wie soll das nun aber kontrolliert werden? Stöpsel raus geht ja nicht! Ein Gutachten kann auch nicht jedes Jahr
erstellt werden.

Dazu muss man das Ganze vor dem Hintergrund der teilweise extrem unterschiedlichen Situationen am Gewässer selbst sehen. Neben der Frage, ob es am Gewässer/Gewässerabschnitt nur ein einziges oder sich überlagernde (Koppel-) Fischereirechte gibt, ist auch die Produktivität von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Dass kann ich nur mit gewässerspezifischen Regelungen vernünftig lösen. Deshalb eigentlich die Festlegungen in Sachen Hegeplan, statt mit dem Versuch einer globalen Regelung über die FischO bestenfalls Chaos zu stiften. Leider laufen die Regelungen in Sachen Hegeplan wegen handwerklicher Fehler des Fischereigesetzes bisher weitgehend ins Leere.

Was ich nicht ganz verstanden habe ist der Teil, dass Fischfangeinrichtungen während der Schonzeiten entfernt werden müssen. Bedeutet das, z.B. dass ab dem 1.1. bis zum 30.4. die Reusen abgebaut werden müssen da ja auch Hechte darein schwimmen?

Wenn Du die Bestimmungen bei den Schonzeiten liest, findest Du die Verweise auf den jeweilgen Hegeplan. Der soll eigentlich festlegen, was wann und wie zu machen bzw. zu unterlassen ist.

Das mit dem Hegeplan gefällt mir gut, wobei mir auch dabei die Kontrollinstanz fehlt.

Die eigentliche Kontrollinstanz sollte der gesunde Menschenverstand des Bewirtschafters sein, dessen Ziel in der Regel ein nachhaltiger Ertrag über Jahre ist. Übt der Eigentümer das Recht nicht selbst aus, kann er sich entsprechende Kontrollmöglichkeiten im Pachtvertrag offen halten. In Koppelfischereigebieten kontrolliert man sich in der entstehenden Konkurrenzsituation gegenseitig.

Wenn wir im Land Brandenburg die Frage der Fischereiaufsicht irgendwann noch vernünftig geregelt bekommen, wird sich die Situation der Kontrollmöglichkeiten nochmals verbessern.

Viele Grüsse

Lars
 
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