Allgemein -  Hilfe Wer Kennt Sich Da Aus ?

Mueckefz750

Neuer Petrijünger
Hallo Leute!
Ich komme eigentlich aus NRW,wohne sber nu im alten Osten.
Nun wollte ich zum Amt und meinen Schein umschreiben lassen,wo mann mir sagte der würde hier nicht Akzeptiert,und eventuell müsse ich ne neue Prüfung ablegen.Angeln wir denn so verschieden in den einzelnden Bundesländern ? Ich hatte einen eigenden See mit sehr gutem Zander Hecht und Welsbestandt,ebenso Karpfen Schleie Rotaugen und Federn.Das begreife ich nicht.Kann mir Jemand Helfen?
 
Ämter blasen sich auf...

Grüß dich Mueckefz750

Also ich kann nur von Bayern sprechen:

Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG )
§ 2 Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen
(1) 1In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber in einem dieser anderen Länder ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) haben oder zum Zeitpunkt der Erteilung des Fischereischeins hatten. 2Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.

Schau doch mal in deinem Bundesland in der Ausführungsverordnung (wenn du kundtust, in welchem Bundesland du wohnst, helfen dir bestimmt andere Forenmitglieder :tratsch aus demselben)

Zu den Ausführungen des Amtes, dass dir den Schein verweigert:mad: :mad: :mad: , sag ich lieber nix, sonst krieg ich eine aufn Sack... :mad:
 
servus
der einzige vorteil bayerns
den bayrischen fischereischein akzeptiert jedes bundesland
meines wissens nach
hatte freunde die sind nach brandenburg,nrw, hessen und schleswigholstein umgezogen null probleme beim umschreiben
wenns dumm kommt und er nich abgelaufen ist lass ihn auf bayern umschreiben wenns geht zwecks wohnsitz und so
glaub dann hast beim neuerlichen umschreiben keine probleme
reines rechenexample
mach dich vorher zwecks kosten schlau auch wegen neu machen bzw neuer prüfung
grüße aus oberfranken
 
Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und die Erhebung der Fischereiabgabe
(Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V)
Vom 11. August 2005
GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 793 - 3 - 3

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Landesfischereigesetzes vom 13. April
2005 (GVOBl. M-V S. 153) verordnet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei:
§ 1
Erteilung und Anerkennung von Fischereischeinen
(1) Der Fischereischein wird auf Antrag und nach dem Muster der Anlage 1, die Bestandteil
dieser Verordnung ist, auf Lebenszeit erteilt. Er ist mit einem Lichtbild aus
dem Jahr der Antragstellung zu versehen. Ist die Identität des Ausweisinhabers nicht
mehr feststellbar, ist der Fischereischein durch einen neuen zu ersetzen.
(2) Fischereischeine anderer Bundesländer können gegen einen Fischereischein des
Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen
an die Fischereischeinprüfung eines anderen Bundeslandes mit denen in Mecklenburg-
Vorpommern vergleichbar sind. Hierüber entscheidet die obere Fischereibehörde.


https://www.fisch-hitparade.de/mecklenburg-vorpommern.php
http://www.lav-mv.de/gesetze/index.htm

Wenn dein Amt also nein sagt, hat der Bürokrat wieder zugeschlagen. Dafür dürfen Spätaussiedler irgeneinen Wisch in kyrillisch hinlegen auf dem angeblich steht, dass er einen Angelschein hat und bekommen dann alles in den A.... geschoben
Armes Deutschland :wein :wein :wein :wein :wein :wein :wein :wein
 
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