Landesfischereiverordnungen -  Winterschonzeit an der Mosel

myrddin

Petrijünger
Hallo
ich hab meinen fischereischein im dezember 2007 bekommen
und hab mir vor kurzem einen erlaubnisschein für die mosel gekauft
(müden-fankel).

also jetzt zu meiner frage:
In meinem fischereischein steht das die winterschonzeit vom 15.10-15.3 geht
und in meinem erlaubnisschein steht das die mosel eine frühjahresschonzeit hat vom 15.4-31.5 . das bedeutet doch das ich im januar angeln darf oder??

hier das hab ich aus einem gesetzt kopiert:
§ 19 Winterschonzeit
(1) Die Winterschonzeit dauert vom 15. Oktober bis 15. März. Während dieser Zeit ist jeglicher Fischfang einschließlich der Fischerei mit der Handangel verboten.
(2) Der Winterschonzeit unterliegen alle Gewässer, für die eine Frühjahrsschonzeit (§ 18) nicht festgesetzt ist.

mfg myrddin
 
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