Angeln ohne Fischereischein in der Nähe von Frankfurt

xalphax

Raubfisch Angler
wisst ihr vielleicht wo man in nähe frankfurt kann auch ruhig 40 km davon entfernt sein
ohne angelshein angeln kann zb ein forellenhof oder etwas anderes
mache gerade einen angelschein aber habe erst am 15 dezember meine prüfung

vielen dank für jede antwort
mfg jörg j
 
Moin,
ich komm zwar nicht aus der Gegend in der du eine Angelmöglichkeit suchst, aber ich glaube, dass es auch bei euch verboten ist irgendwo ohne Fischereischein zu angeln. In MV ist es zumindest verboten, ohne einen gültigen Fischereischein egal ob in privaten Gewässern, oder Angelanlagen oder öffentlichen Wassern zu fischen.
 
Man sollte sich schon erkundigen bevor man jemandem eine falsche Auskunft erteilt...in MV gibt es die Duldung für Touristen, 4Wochen am Stück kann man dort für einen gewissen Obolus auf alle Fische angeln. In Brandenburg ist Friedfischangeln ohne F-Schein möglich.

In Frankfurt, gestz dem Falle er meint "am Main", geht dies nicht...daher mußt du wohl leider warten bis du die Prüfung bestanden hast Alpha. Im Forellenpuff wird ein Auge zugedrückt, dort kann aber auch kontrolliert werden.

Grüße
 
@ Dr. Essox so ganz richtig ist deine Aussage nicht, zumindest sollte man das nicht einfach als Duldung abtun.
in MV gibt es seit geraumer Zeit den Touristenfischereischein, ohne diese Legitimation wird auch hier das Angeln nicht geduldet. Wie der Name schon sagt Touristen-Fischereischein ist man somit im Besitz eines "echtene" Fischereischeins.

Gemäß den Regelungen
• des Landesfischereigesetzes vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153) und
• der Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein vom 8. Juni 2005 (GVOBl. M-V S. 254) - [im folgenden VOzbFS genannt]
ist folgendes zu beachten:

1. Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines
1.1. Antragsvoraussetzungen

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den zeitlich befristeten Fischereischein [VOzbFS] am 01.07.2005 kann jeder Bürger des Landes M-V, jeder Bürger eines anderen Bundeslandes und jeder Bürger eines anderen Staates ohne weitere Voraussetzung der fischereilichen Sachkunde einen zeitlich befristeten Fischereischein zur Ausübung des Fischfanges im Land M-V erwerben.


soweit nur mal zum "man sollte sich zuvor erkunden", wenn man eie Auskunft erteilt
 
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