DAFV - Verbandsvertragsgewässer/ Region B-BRB

TeamBockwurst

aka Dr.Esox
Moin moin,

ich will 2008 wieder als passives Mitglied dem DAV beitreten, nun las ich etwas von "Partnergewässern". Gibt es für Berlin- Brandenburg eine Art Liste wo diese Gewässer niedergeschrieben sind? Und reicht dort die DAV Karte wirklich oder muß man nachlösen?

Grüße
 
Dr.Esox schrieb:
Moin moin,

ich will 2008 wieder als passives Mitglied dem DAV beitreten, nun las ich etwas von "Partnergewässern". Gibt es für Berlin- Brandenburg eine Art Liste wo diese Gewässer niedergeschrieben sind? Und reicht dort die DAV Karte wirklich oder muß man nachlösen?

Grüße

Hi Dottore,

Verbandsvertragsgewässer sind nur für DAV-Vollzahler kostenfrei befischbar.

Listen: siehe Webseiten des LAV Berlin bzw. LAV Brandenburg
 
Bin ich nicht Vollzahler? Ich wollte direkt in der Hausburgstraße beitreten, direkt über den Verband da ich mir einen Verein zeitlich nicht vorstellen kann.

85€ und die volle Angelberechtigung sagte man mir am Telefon.


Grüße
 
Mit 85 EUR bist Du Vollzahler, der Begriff 'passives Mitglied' bedeutet aber, dass Du nicht in DAV-Gewässern angeln willst/wirst (für Vereine) ...

vgl. unter 1.
http://www.anglerverein-meichow.de/page113955f2a48.html

Für den DAV bist Du mit 85 EUR ein sog. nicht vereinszugehöriges 'Einzelmitglied' ... somit Vollzahler und damit berechtigt, in Verbandsvertragsgewässern zu fischen (DAV-Marke des entsprechenden Bundeslandes vorausgesetzt).
 
Zuletzt bearbeitet:
aalhaken 2 schrieb:
In vielen Verbandsvertragsgewässern darf mit der DAV-Karte nicht Nachtgeangelt werden.Diese Erlaubnis muß beim Fischer extra erworben werden.
Gruss Mario

Hallo Zusammen,

die Regelung zum Nachtangeln für DAV-Gewässer in Brandenburg ist in der "Gewässerordnung - Ausgabe 2004" des Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAV)festgelegt.

Dort steht:
6.1. Nachtangeln

In der Nacht, d.h. in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang, darf von den Inhabern eines Fischereischeines "A" in den Angelgewässern des LAVB, mit Ausnahme der Salmonidengewässer, zu den gleichen Bedingungen geangelt werden, wie am Tage. Inhabern eines Jugendfischereischeines ist das Angeln in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers des Fischereischeines "A" oder eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Es gibt natürlich noch die Gewässerordnungen der Kreisverbände(KAV), ich glaube aber nicht, dass diese dort andere Regelungen haben.
Gibt aber evtl. für einige Gewässer Nachtangelverbot, also am Besten vorher in den Gewässerverzeichnis beim LAV bzw. KAV informieren.
So,gilt z.B. für die Jahreskarte die man kostelos als DAV Mitglied für die Gewässer der Berufsfischerei Potsdam (und tw.Berlin) bekommt das Nachtangelverbot auch für Besitzer des Fischereischeins A.

Gruß
marc_bee
 
Zuletzt bearbeitet:
So, nun meine Frage, bin heut in einen Verien eingetreten (DAV Brandenburg) und habe mir gleich die Sachsenkarte dazugekauft, hab aber kein Gewässerverzeichnis bekommen wo drin steht in welchen Gewässern ich angeln darf! Weder für Sachsen, noch für Brandenburg. Kann mir jemand weiterhelfen???

MfG Micha
 
Hallo Micha,

ich kenne die internen Spielregeln des LAV Brandenburg nicht. Dazu können Dir andere Leute bessere Infos geben. Im Zweifel einfach direkt nachfragen: (0331) / 7 43 01 10

Viele Grüsse

Lars
 
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