Bundesgesetze -  Fischereischein lebenslang gültig - Umtragung bei Umzug?

stoned washed

Neuer Petrijünger
Moin!
Das wurde ja schon reichlich disskutiert, aber wie ist das hier rechtlich:

Ich bin vor Jahren von M-V nach Berlin gezogen und habe einen Fischereischein, der lebenslänglich gültig ist (Prüfung 1993 abgelegt).

In der Sonderregelungen zum Fischereischein nach Bundesländern https://www.fisch-hitparade.de/fischereischein.php
steht in der Spalte Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer für Berlin:
Nach Ablauf der Geltungsdauer wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein in Berlin nicht verlängert.

Muss ich den Schein jetzt umtragen lassen oder nicht. Der lebenslang gültige Schein hat ja keine Gültigkeitsdauer i.d.S.
Die Geltungsdauer ist erst mit meinem Tod abgelaufen

Und wie ist das mit der Fischereiabgabe. Ich hab die günstige Marke in M-V bisher gekauft und damit in Berlin, Brandenburg, M-V geangelt und problemlos Gewässerkarten bekommen. Wurde aber seit Jahren nicht kontrolliert.
Oder muss die Abgabemarke im Bundesland des Wohnsitzes (jetzt Berlin) gekauft werden?
 
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