Mein erster Fisch -  Zander -> Wels -> Zander!

Archie

Petrijünger
Hallo Leute,
ich wollte euch noch von meinem Angeltag von letztem Samstag berichten:

Mit meinem Kumpel Martin fuhren wir um halb Sieben an die Mosel zu unserem üblichen Angelplatz. Es herrschte wunderbares Wetter: keine Wolke am Himmel, wohlige Wärme und das schon seit drei Tagen. Heute hatten wir es auf die Kameraden mit den grossen Rückenstrahlen, d.h. Barsch und Zander abgesehen. Ich baute eine Grundrute nach dem üblichen Muster auf: 4000er Rolle, mittlere Spinnrute (für Zander völlig ausreichend) mit monofiler Schnur. Anti-Tangel-Röhrchen mit flachem Blei, Perle und Karabiner-Wirbel Darauf folgte ein 1m langes Vorfach mit einem 4er Einzelhaken, der aus dem Mundwinkel eines ca. 10 cm langen Rotauges schaute.
Mit einer anderen Spinnrute angelte ich aktiv mit einem 7 cm langen 0-8-15-Gummifisch :) mit Zusatzdrilling mit der sogenannten Faulenzer-Methode. D.h.
der Köder wird nur mit der Kurbelumdrehung bewegt und die Angel wird horizontal in Richtung des Köders gehalten. Einen Finger habe ich dann immer an der Schnur.
Nach einer Weile merkte ich einen Zug an der Schnur (war ja schon dunkel) und setzte den Anhieb. Ich spürte etwas Widerstand am anderen Ende und rechnete eigentlich mit einem Barsch. Aber es war ein ca. 40 cm. langer Zander! :klatsch :klatsch Mein erster Zander! Und das auch noch mit einer Methode, welche ich vorher noch nie ausprobiert hatte! Wahnsinn! Die Freude war natürlich gross! Da der Bursche noch nicht das Mindestmass erreicht hatte, (in Rheinland-Pfalz 45 cm) wurde er schonend wieder in die Freiheit entlassen. Ich rief ihm noch nach, er solle seinen grossen Bruder schicken...... Ich würde euch ja gerne ein Foto zeigen, der einzige Apparat den wir dabei hatten war leider ein "normaler", d.h. keine Digitalkamera. (Das werde ich in Zukunft ändern, Versprochen!).
Mein Kumpel angelte mit einer Posenmontage auf Zander und hatte im Mittelwasser ebenfalls ein Rotauge unter einer grossen Hechtpose angeboten.
Plötzlich verschwand das befestigte Knicklicht in der Tiefe! Der Anschlag folgte prompt und wieder war etwas dran! Ohne grosse Gegenwehr erschien der Fisch im Schein der Kopflampe! Ein Wels! Ebenfalls zum ersten Mal von uns an der Mosel gefangen. Der kleine Gierschlund war 35 cm gross und trotzdem ziemlich kräftig! Nach dem obligatorischen Foto wurde er ebenfalls wieder entlassen, denn Welse haben ebenfalls ein Mindestmass, 60 cm. Dies wundert mich etwas, werden doch hier mittlerweile immer mehr Welse gefangen. Der Wels hat hier schon fast den Aal abgelöst!
Der Wels war kaum entlassen, da piepte mein Bissanzeiger kurz hintereinander drei Mal und verstummte wieder. Ich kontrollierte die Montage; vielleicht war ja ein Hindernis in die Schnur geschwommen. Ich zog die Montage heran und spürte einen leichten Widerstand am anderen Ende. Kurz bevor der Köder im Flachwasser ankam verstärkte sich die Gegenwehr! Fisch!!! Nach kurzem Drill war schon wieder ein Zander im kleinen Licht der Lampe angekommen! Der Fisch war eindeutig grösser als der Erste! Der Haken befand sich schon nicht mehr im Maulbereich sonden war schon im Magen verschwundenund der Fisch war noch auf der Schnur! Ich versorgte den Fisch und holte mit der Chirurgenzange den Haken aus dem Magen. Der Fisch war 60 cm gross. Eine Waage hatten wir nicht dabei, es dürften aber so ca. 2-2,5 kg gewesen sein.
Kurz darauf war es auch schon Mitternacht, sodass der erfolgreiche Angelabend auch schon wieder beendet werden musste.
So etwas motiviert natürlich für weitere "Fischzüge"! :hops , aber am besten finde ich, dass sich das ganze Probieren und Testen endlich mal gelohnt hat.
Also, bis demnächst (mit Bildern, versprochen! :) )
Gruss und Petri Heil!
Archie
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie vereinbart sich das den mit eurem Fischereirecht bzw. der Gewässerverordnung mit ner Köderfischrute auf Grund und zusätzliches
aktives Spinnangeln ?
So wie ich die Bestimmungen fürs Rheinland und zur Befischung der Mosel kenne garnicht,oder ?

MfG Nico
 
Ralf, suchen nicht, aber: was macht ein aufmerksamer Leser, wenn er einen entdeckt?
Einfach Klappe halten ... ?

Ich halte den Beitrag von Nico nicht für unfreundlich motiviert ... eher für einen Versuch, unsere Jugend von Ordnungswidrigkeiten aus Unwissenheit heraus abzuhalten.

Wer angeln geht, sollte die Bestimmungslage kennen ... egal ob jung oder alt.

@Archie
Petri zu Deinen Fängen, informiere Dich in Zukunft aber ein wenig besser ... ;)
 
Hm, weiß nicht Thomsen. Der Ton macht die Musik.
Man kann nachfragen ob etwas erlaubt ist oder man kann jemandem etwas unterstellen.
In meinem Vereinsgewässer (in Rheinland-Pfalz) darf ich z.B. mit 2 Ruten auf Raubfische angeln. Auch wenn ich eine ableg und mit einer blinker. Im Neckar in Baden-Württemberg auch. Für die Mosel gibt´s auch unterschiedliche Gewässerabschnitte mit unterschiedlichen Bestimmungen. Ob der Barschfreak die alle kennt? Hätte er seine Frage freundlicher formuliert hätte ich es "netter" gefunden.
 
Ronnie schrieb:
Hm, weiß nicht Thomsen. Der Ton macht die Musik.
Man kann nachfragen ob etwas erlaubt ist oder man kann jemandem etwas unterstellen.
In meinem Vereinsgewässer (in Rheinland-Pfalz) darf ich z.B. mit 2 Ruten auf Raubfische angeln. Auch wenn ich eine ableg und mit einer blinker. Im Neckar in Baden-Württemberg auch. Für die Mosel gibt´s auch unterschiedliche Gewässerabschnitte mit unterschiedlichen Bestimmungen. Ob der Barschfreak die alle kennt? Hätte er seine Frage freundlicher formuliert hätte ich es "netter" gefunden.

Erstaunlich ... habt ihr keinen Passus à la 'eine ausgelegte Handangel muss unter ständiger Aufsicht stehen'?

Dann wär's das auch schon mit dem gleichzeitigen Spinnfischen ...

PS: Ronnie, hier mal zu Rheinland-Pfalz:

Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
6. entgegen § 4 Abs. 2 während des Fischfangs die Handangeln unbeaufsichtigt lässt,

Damit wäre das wohl geklärt, BW schaue ich gleich mal nach ... da haben wir es schon:

Landesfischereiverordnung BW - LFischVO - vom 3. April 1998
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Erstaunlich ... habt ihr keinen Passus à la 'eine ausgelegte Handangel muss unter ständiger Aufsicht stehen'?

Guter Einwand, aber ich gehe ja nie weiter weg von meiner Grundrute wenn ich dazu blinkere (am Neckar hab ich das noch gar nicht gemacht) sondern nur so weit wie ich den elektr. Bissanzeiger/Aalglöckchen höre (ca. 10m rechts und links).
Zudem war der gute ja mit seinem Kumpel dort(wie ich auch oft wenn ich fische) der die Grundangeln beaufsichtigen konnte :zwinkernd .

Aber langsam artets in Haarspalterei aus, oder?
 
Sollten wir nicht ebenfalls 'Haare spalten', wenn ein Fischereiaufseher oder Richter dies ganz selbstverständlich tun würde ... ?

Du bist abgelenkt und kannst die Grundrute beim Spinnfischen nicht mehr kontrollieren, sie ist also 'unbeaufsichtigt' ... eine Ordnungswidrigkeit.
Ich meine, eine Diskussion über diesen klaren 'Tatbestand' sollten wir uns (er)sparen ...

Bei Deinem Beispiel, Ronnie, hätte der Kumpel von Archie dann mit 3 Ruten geangelt, wenn er die Aufsichtspflicht über die verbliebene Grundangel ausgeübt hätte ... ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Mal im Ernst, Jungens ... ihr macht euch über Vorschriften, deren Anwendungsbereich und Bedeutung wirklich ganz eindeutig zu wenige Gedanken.

Rechtssicherheit bei Ausübung der Fischerei mit Handangeln ist doch kein Zaubertrick, den nur wenige beherrschen können ... :confused:

@Freddy
Meines Erachtens schafft nur das öffentliche (freundliche) Besprechen des Fehlers den gewünschten 'Aha ... nicht noch einmal'-Effekt.

Fehler sind dazu da, gemacht zu werden ... sie müssen und dürfen öffentlich aber auch jederzeit als solche bezeichnet werden.
Nur dann hat auch der vorschriftsunkundige Leser allgemein etwas davon ... meine ich persönlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Barschfreak schrieb:
Wie vereinbart sich das den mit eurem Fischereirecht bzw. der Gewässerverordnung mit ner Köderfischrute auf Grund und zusätzliches
aktives Spinnangeln ?
So wie ich die Bestimmungen fürs Rheinland und zur Befischung der Mosel kenne garnicht,oder ?

MfG Nico

Ganz einfach Barschfreak: Während ich mit der Spinnrute gefischt habe, war die andere Rute "trocken". Hätte ich vielleicht noch erwähnen sollen. Das war schon der richtige Gedanke von dir....
Gruss und Petri Heil
Archie
 
Hey Leute, was geht denn ab?
Die Frage war schon in Ordnung Barschfreak und Thomsen! Man sollte natürlich die rechtlichen Bestimmungen nicht ausser acht lassen. Auch wenn die Grundrute zuerst nicht "trocken" gewesen wäre, mein Kumpel hatte beide Grundruten direkt neben sich stehen, eine links, eine rechts. Er hat es nicht so mit dem Spinnfischen und hätte also notfalls beide beaufsichtigen können.Ausserdem war ich nur fünf Meter von der Grundrute weg.
So, ich hoffe es herrscht wieder Frieden! :) :) :) :)
Grüsse und Petri Heil!
Archie
 
@ Ronnie

Wo liegt das Problem bei der Formulierung oder besser was gibt dir an diesem Beitrag denn Anlaß dich angegriffen zu fühlen !

@Angelspezi

Nee muß man nicht,mach ich auch nicht allerdings legt a da doch immer so nen großen Wert darauf wie ihr hier vor Nichtanglern da steht !
Nen Forum erfüllt nunmal den Sinn und Zweck zu diskutieren und sich auszutauschen (auch seine Meinungen und Erfahrungen) und das man hier als C&R 'ler bzw. als nicht alles Beführworter nicht so beliebt ist hat man ja nun auch schon an mehreren Stellen erkennen können aber damit kann ich leben !

MfG Nico
 
Barschfreak schrieb:
@ Ronnie

Wo liegt das Problem bei der Formulierung oder besser was gibt dir an diesem Beitrag denn Anlaß dich angegriffen zu fühlen !

Also erstmal, ich fühlte mich gar nicht persönlich angegriffen, ging ja schließlich nicht um mich. Aber z.B. die Frage "Sag mal Archie, hast du gleichzeitig geblinkert und auf Grund gefischt?" hätte es wohl auch getan, oder? Und hätte m.M. nach freundlicher geklungen. Ich fürchte nämlich auch das immer weniger Berichte einstellen weils imer gleich auf die Mütze gibt.

Nunja, jetzt ist es ja geklärt und wir dürfen uns alle wieder liebhaben :trost .

PS: Wenn ich mal wieder was einstelle ruhig auf Fehler hinweisen, ich bin nicht so dünnhäutig wie viele und eure Frage war durchaus berechtigt.
 
Wie vereinbart sich das den mit eurem Fischereirecht bzw. der Gewässerverordnung mit ner Köderfischrute auf Grund und zusätzliches
aktives Spinnangeln ?
So wie ich die Bestimmungen fürs Rheinland und zur Befischung der Mosel kenne garnicht,oder ?

MfG Nico
Hallo Nico... soweit mir bekannt darf man an der mosel doch mit 2 ruten fischen? steht zumindest so in meinem schein? oder hab ich was übersehen? Gruss Jens
:angler:
 
Und wenn ich Grundrute drin hab und sitz daneben oder stehe dann ist das für mich nicht unbeaufsichtigt lassen, sorry :-)
 
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