Jakob Körfer
Neuer Petrijünger
Viele Angler und/oder Urlauber sagen sich:
" Wenn ich schon an der Küste bin, will ich auch Angeln/Fschen."
Jedoch gibt es in Deutschland, wie schon öfter erwähnt, für alles Gesetze, Verordnungen und Vorschriften.
Daraus ergeben sich viele Fragen, die ich mir selber und auch anderen nicht beantworten kann. Hier nur ein kleiner Auszug:
Darf jeder mit/ohne gültigen Fischereischein an der Küste oder auf See
(Hoheitsgewässer) angeln oder mit eimem Handnetz fischen?
Dürfen Angler/Handfischer von gemeinden, deren Bvollmächtigten oder
Privatpersonen am Zugang zum Küstengewässer gehindert werden?
Welche Geräte und Köder in welcher Stückzahl und Größe dürfen genutzt
werden?
Gibt es Fangbegrenzungen wie Schonzeiten, - maße oder Stüchzahlen für
Fische oder andere Meerestiere?
Es gibt bestimmt Einige, die auch durch eigene Erfahrungen, noch mehr Fragen haben.
Vielleicht gibt es ja erfahrene Leute die helfen können?
Vielen dank schon jetzt für Eure Beteiligung.
MfG Jakob Körfer