Fischereischein -  Prüfungsurkunde

TeamBockwurst

aka Dr.Esox
Moin moin,

habe nen Kumpel und Kollegen überredet den F-schein abzulegen. Nun war er sich anmelden und bekam von seiner Fischereibehörde die Auskunft dass es zur Prüfung eben nur diese Urkunde gibt und das zuständige Amt natürlich am Prüfungstag nicht geöffnet hat. Da er aber nach bestandener Prüfung zu mir an den Angelplatz stoßen will stellt sich folgende Frage. Genügt die Urkunde als Nachweis? Oder benötigt er erst den Fischereischein um angeln gehen zu dürfen?


Danke schonmal


Grüße
 
Da er ja noch die Fischereimarke für 2007 braucht die in den Fischereischein eigeklebt wird denk ich mal das die Urkunde nicht genügen wird!
 
Die besitzt er schon da in Brandenburg ja bekanntlich Friedfischen für jedermann erlaubt ist ;)...er hat dann die Fischereiabgabe und den Beweis über die bestandene Prüfung.
 
Hallo Dr. Esox,

die Urkunde reicht nicht aus, er darf erst auf Raubfisch angeln wenn er seinen Schein bekomemn hat. Wir durften auch erst dann angeln, aber auf Friedfisch kann er weiter hin auch ohne Schein angeln.
Die Fischereiabgabemarke kommt nicht auf den Fischereinschein,d as ist ein extra Schein.

Petri Ellen
 
Vielen Dank Ellen :)...

damit hat sich leider unser "Anangeln" erledigt. Aber war ja klar dass in einem Land der Hardcore Bürokratie nichts geht ohne dass der Vorgang durch 26Hände geht :D.


Grüße
 
Hallo Doc,
Dein Angelkollege sollte mit dem Amt absprechen, dass er nach bestandener Prüfung den Fischereischein haben möchte. In Berlin kann man dieses anmelden und bekommt dann sofort den Schein ausgehändigt. Voraussetzung ist natürlich, das er die Prüfung besteht.
Gruß
der Alte Däne
 
Hallo!

In Hessen haben wir die sogenannte "Helferregelung" die besagt, dass man als volljähriger und zum Fischfang berechtigter eine Person als Helfer einsetzen kann, die dann auch selbst mit einer Handangel fischen darf (auch Raubfische)! Diese Regelung zielt insbesondere darauf Kinder, Freunde und bekannte an die Angelei heran führen zu können! Aber bitte darauf achten das Betäuben, Töten, etc. der Fische darf diese Person natürlich nicht!! Also steht einer Angeltour mit dem Kind oder dem Kumpel der (noch) keinen Fischereischein hat (zumindest in Hessen) nichts im wege! Ich bin Überzeugt das es in den meisten Bundesländern ähnliche Regelungen gibt!

Hess. Fischereigesetz (HFischG)
§ 25
Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.


(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


(3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.
 
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