Allgemein -  Wieviel darf ein 4jähriger beim angeln helfen?

Flohotterfing

Petrijünger
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Darf mein 4jähriger Sohn beim Fischen nur mir zuschauen, oder darf er auch mal die Angel halten? Ist das für jedes Gewässer (Fischereiverein) unterschiedlich, oder gibts da feste regeln?

Danke

Gruß

Floh
 
Angeln darf er nicht.
Wenn du an einem Vereinsgewässer angelst, wird wohl keiner was dagegen haben wenn er die Angel mal hält.
In BW z.B. kann er ab 10 Jahre einen Jugendfischereischein holen und unter Aufsicht eines Fischereischein Inhabers angeln.

Gruß west
 
Hallo, antworte Dir, unbelastet jeglicher juristischer Kenntnisse und daher ohne jede Gewähr, mal aus dem Bauch bzw. meiner eigenen Erfahrung heraus. heraus. Meine Kurzen sind 11 + 15 und gehen ziemlich reglemäßig mit ans Wasser. Da sie alt genug sind, haben sie natürlich inzwischen den Jugenfischereischein. Aber auch vorher sind sie mitgegangen und natürlich haben sie auch mal mitgeangelt. Denn wie will man als Vater die Jungs bei der Stange halten, bzw. für die Materie interessieren, wenn nicht durch die Praxis. Und wo soll bitte schön der NAchwuchs herkommen?
Wobei ohnehin die Frage ist, was die Kleinen in dem Alter, 4 waren meine nicht aber etwa 6 als sie anfingen mit zu gehen, überhaupt gebacken kriegen. Dem entsprechend glaube ich nicht das es irgendein Kontrolleur ernsthaft als schwarzangeln einstufen würde, ich hätte es jedenfalls darauf ankommen lassen und einem entsprechenden Verweis oder gar Bußgeld widersprochen. Kam allerdings nie in die Verlegenheit.
Gruß Fairbanks
 
Hallo Floh.

Also ich persöhnlich bin der Meinung das es nicht der Rede wert sein sollte wenn du deinem Sohn auch mal die Rute in die hand gibst.
Es ist eh sehr schwer Kinder bei diesem Hobby bei Laune zu halten.
Und ausserdem wüsste ich keinen Paragraphen der das verbietet.
Ausserdem gibt es für dieses alter soviel ich weiß keinen erlaubnisschein.

Gruß und Petri Heil
Lars
 
Flohotterfing schrieb:
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage:
Darf mein 4jähriger Sohn beim Fischen nur mir zuschauen, oder darf er auch mal die Angel halten?

Danke

Gruß

Floh

Servus Floh,

also, was gibt es schöneres einen 4 jährigen bei seinen ersten Angelversuchen zu sehen. Da wird sicherlich niemend etwas einzuwenden haben wenn er mit einer Angel am Wasser steht und der Vater ist dabei und kann jederzeit eingreifen !
Nur sollte man , auch laut Fischereigesetz, Abstand davon nehmen den angehenden Angler beim Abschlagen von gefangenen Fischen zusehen zu lassen, geschweige denn ihn das selbst tun zu lassen. Auch keschern sowie abhaken sollte dem Fisch zuliebe tabu sein !
Dann mal allzeit Petri Heil euch beiden, und auf das die ersten Versuche deines Sohnes nicht die letzten sein werden.
 
Hallo Floh, wie ich sehe kommst du aus Bayern, da kann dein Sohn mit einer Handangel fischen. Aber du darfst selber nur mit einer Handangel dann fischen.

Gruß Michael
 
Hallo !

Nimm ihn mit, den Hosenmatz, er wird es dir danken.
Meine darf auch die Rute halten und das nicht ohne Erfolg.
Erstens,du bist ja dabei und ich kann mir keinen Kontrolleti vorstellen der
da was dagegen hat.
Allemal besser als die Knirpse vor dem Videospiel oder dem TV abhängen zu lassen.

ABER ACHTUNG: SUCHTGEFAHR !!!

Wenn der Knirps seine Freude an angeln enteckt hat,
wirst du manche Angeltour machen müssen die nicht geplant war. :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha:

PETRIE HEIL euch beiden und MfG heiko140970
 
Es gibt gibt Gesetze für jedes Bundesland und da hat man sich dran zuhalten.... :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: Und da wir ja gut und zu unseren Gesetzen stehende Deutsche sind halten wir uns dran.... :klatsch :klatsch :klatsch ...Mein Bengel ist 12 und hat den Jugendfischerreischein und Gott sei Dank den hat er weil er mit 4 Jahren anfing eine Angel in der Hand zuhalten :respekt und wie er 4 war habe ich bei ihm nicht von angeln gesprochen und die hätte ich gerne gesehen die es gewagt hätten von angeln bei ihn zusprechen.Aber wie gesagt immer schön an die Gesetze halten :hahaha: :hahaha: :hahaha: :hahaha: Stop hätte es fast vergessen weil er ja schon mit 4 Jahren anfing zu ANGELN ZOLLT er heute der Natur und ihren Lebewesen den Nötigen Respekt... :respekt :respekt
 
hi floh,
lass den kurzen auch mal an die angel, meine erfahrung ist wenn wir(die erwachsenen) nichts fischen dann sind es die kleinen, die dann den erfolg haben, ich sehe das bei meinem 8 jaehrigen sohn, (der auch seine eigenen angeln hat ,ok wir fischen am meer und da braucht man keine angelerlaubniss oder schein etc.pp) das einzige mit dem ich ihn ausstatte ist eine schwimmweste,den besser ist das!!! bevor das kind in den brunnen bzw wasser gefalle ist...
gruss
icefischer

ps viel erfolg euch beiden und wie gesagt vorsicht sucht gefahr!!! :hahaha:
 
hallo!
mein sohn is nun 5 j. und wenn er mit sein alten herrn zum teig maschiert, zum angeln,und seine kinderangel rein hält,werde ich mein paul das garantiert nicht verbieten.es ist doch kein angeln in diesem sinne.in dem alter ,is es doch noch spielerisch zu betrachten.aber nur so können sie lernen mit der natur umzugehen
und das angeln als hobby zu entdecken.in dem alter gehen unsere würmer doch nicht alleine zum angeln,und somit können wir doch eingreifen wenn fehler gemacht werden.
nur so können wir unseren nachwuchs doch naturnah- und treu erziehen.
und in diesem punkt habe ich kein verständnis für unsere gesetze.
es gibt doch nichts schöneres als mit den kindern gemeinsamm was zu erleben,
und das angeln gehört bei uns mit dazu.

bestimmt gibt es dazu auch andere meinungen aber die interessieren mich
nicht ein bisschen.

ich grüß euch alle

aal 3004
. :winke :winke
 
Fairbanks schrieb:
Das erste was mein jüngster beim Spinnfischer erwischt hat, war mein Oberschenkel. Es gab einen kleinen Aufprall der Drilling saß in der Jeans und bevor ich was sagen konnte hat er den "Anschlag" gesetzt.s
:lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

P.S.: Sorry, aber ich hatte mir das gerade bildlich vorgestellt: köstlich auch wenn's wohl nicht gerade angenehm für Dich war, nochmal sorry... :grins
 
No problem, you´re welcome, wie ich immer sage: Jede Narbe ist nur so gut wie die Story die dahinter steckt. Außerdem hat nicht jeder beim dritten oder vierten Angeln schon einen 85kg Brocken am Haken. Und der Kleine meinte noch kurz vorher zu mir: Papa jetzt hab ich´s raus mit dem Auswerfen... Passt schon Miles!!!
Gruß Fairbanks
 
Sicherheitsabstand

Fairbanks schrieb:
Dazu nur soviel: Das erste was mein jüngster beim Spinnfischer erwischt hat, war mein Oberschenkel. Es gab einen kleinen Aufprall der Drilling saß in der Jeans und bevor ich was sagen konnte hat er den "Anschlag" gesetzt.
Seitdem halte ich Sicherheitsabstand...
Dir und Deinem Kurzen mehr Glück
Gruß Fairbanks


Mußte gerade sehr schmunzeln ! Aber das sind solche Sachen die mann NIEEE vergisst und noch zum besten gibt wenn der Bursche später schon im stolzen Mannesalter ist. :hahaha: :hahaha: :hahaha:
Schöne Story und ich hoffe, die Narbe ist nicht zu groß.

Weiter Petri Heil euch beiden und MfG heiko140970
 
Also ich nehme meine Tochter (9) auch mit zum Angeln und sie hat da auch einen sehr viel Freude dran aktiv zu angeln! Kann mir auch nicht vorstellen das es Kinder gibt die da nur vom zugucken auf dauer Spaß dran haben! Ich hab mal im HFischG nachgeschaut und (wie wir Hessen nun mal so sind) dort ist es ausdrücklich erlaubt und klar geregelt. Also für alle Hessen hat sich die Frage somit erledigt.
http://www.hessenfischer.net/gesetze/hfschg.htm


Ausübung des Fischfangs durch Kinder

Häufig werden wir gefragt, ob denn die Fischereiausübung durch Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich möglich und gesetzlich zulässig sei. Bekanntlich erhalten Kinder unter 12 Jahren in Hessen noch keinen Fischereischein (§ 26 HFischG). Insbesondere Vereine sehen darin ein Hindernis in ihren Bemühungen, den Anglernachwuchs mit der praktischen Fischereiausübung vertraut zu machen.

Dazu ist folgendes zu sagen:

Seit dem 11.11.1951 besteht in Hessen Fischereischeinpflicht ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Kinder unter 12 Jahren konnten sowohl früher als auch heute keinen Fischereischein erhalten, eine neue Rechtslage ist also mit dem "neuen" Fischereigesetz vom 19.12.1990 nicht entstanden.

Dennoch wurden Kinder unter 12 Jahren schon immer von erwachsenen Anglern in der Praxis "angelernt", und es ist uns niemals(!) ein Fall bekanntgeworden, in dem das zu Problemen geführt hätte. Trotzdem wurde gefordert, das Angeln von Kindern unter 12 Jahren fischereirechtlich zu regeln. Das ist zwischenzeitlich geschehen, indem § 25 Abs.2 HFischG geändert wurde.

Erläuterung zu § 25 Absatz 2 Hessisches Fischereigesetz

Sachverhalt

§ 25 Abs. 2 HFischG lautete bisher :

"Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von diesen beauftragter Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Fischfang mit der Handangel ausgeübt wird."

Mit Gesetzesänderung vom 27.12.1994 (GVBl I S. 775) wurde Satz 2 ("Dies gilt nicht, wenn der Fischfang mit der Handangel ausgeübt wird") gestrichen.

Dadurch wurde die sog. "Gehilfenregelung" gemäß Satz 1 auf den Fischfang mit der Handangel ausgedehnt.

Diese Änderung wurde deshalb vorgenommen, um z.B. die Fälle von "mitangelnden Kindern" fischereirechtlich abzusichern.

(veröffentlicht in FISCHEREI IN HESSEN 3/1996)


Die Problematik der Fischereiausübung durch Kinder im nicht-fischereischeinfähigen Alter (das heißt in Hessen: jünger als 12 Jahre) haben wir in FISCHEREI IN HESSEN Nr.3/Oktober 1996 bereits ausführlich erörtert, und zwar im Zusammenhang mit der von uns so bezeichneten "Gehilfenregelung" (§ 25 Abs.2 HFischG).
Auch in Bayern gab es aus der Anglerschaft Fragen zu diesem Thema, wodurch sich das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den nachfolgend abgedruckten Erläuterungen veranlaßt sah. Diese Erläuterungen sind grundsätzlicher Art, so daß sie auch in Hessen anwendbar sind.

Das bayerische Staatsministerium schrieb unter dem Datum 17.06.1997:

"Aus der fischereilichen Praxis ist an uns das Anliegen herangetragen worden, auch Kinder ohne Jugendfischereischein in die Ausübung des Fischfangs einbeziehen zu können. Dazu teilen wir folgendes mit:

Personen, die (.....) den Jugendfischereischein noch nicht erwerben können (Kinder), dürfen unter folgenden Voraussetzungen und Maßgaben an die Angelfischerei herangeführt werden:

1. Verantwortlich muß stets eine volljährige Person sein, die einen Fischereischein besitzt und über die notwendige Autorität verfügt. Diese Person übt den Fischfang im Sinn (des Fischereigesetzes) aus und steht für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen ein.

2. Dem Kind dürfen Handlungen, die seine Einsicht und Befähigung übersteigen, weder ganz noch teilweise überlassen werden; zu gewährleisten ist vor allem der Tierschutz. Deshalb dürfen Kinder nicht tätig werden beim

-Abködern eines lebenden Fischs,

-Betäuben und Töten von Fischen.

3. Im übrigen darf ein Kind im Rahmen seiner Einsicht und Befähigung in die Ausübung des Fischfangs einbezogen werden. Die volljährige Person muß jedoch stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, so daß sie die Fangtätigkeit ständig "in der Hand" behält."

Insbesondere aus den unter Nr. 3 getroffenen Feststellungen ergibt sich klar, daß ein volljähriger Fischereischeininhaber nicht mehrere Kinder gleichzeitig betreuen kann, da es ihm in diesem Fall nicht möglich sein wird, "unmittelbar" einzugreifen und die Fangtätigkeit "ständig in der Hand" zu behalten, Ganz zu schweigen von der Unmöglichkeit, bei mehreren gleichzeitigen Fängen die Fische auch gleichzeitig zu betäuben und zu töten. Ein Jugendwart beispielsweise kann deshalb nicht eine ganze Gruppe von Kindern allein beaufsichtigen. Vielmehr wird praktisch für jedes einzelne Kind eine Aufsichtsperson (=volljähriger Fischereischeininhaber) benötigt.

Vereine, die Aktionen mit Kindern planen (Ferienspiele, Schnupperangeln o.ä.), sollten dies unbedingt beachten, um nicht etwa ihren Jugendwart in ernsthafte Schwierigkeiten zu


Hess. Fischereigesetz (HFischG)
§ 25
Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.


(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.


(3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.
 
Hallo Floh, also ich wäre da vorsichtig. Ich garantiere Dir, daß an öffentlichen Gewässern sich irgendein übereifriger Fischereiaufseher finden würde, der Dir deshalb Schwierigkeiten machen würde. Offiziell ist das Angeln ja nun mal erst mit 10 Jahren und mit Jugendfischereischein gestattet. Angelst Du jedoch an einem Vereinsgewässer, wo auch die Fischereiaufsicht durch Vereins - bzw. Vorstandsmitglieder duchgeführt wird, so dürften sich keine Probleme ergeben, wenn Du vorher mit dem Vorstand darüber sprichst. Kann mir kaum vorstellen, daß irgendein Gewässerwart sich querstellen würde, wenn ein Vierjähriger mal die Angel hält oder auch mal einen kleinen Fisch fängt.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Hallo Ihr alle !!!

Mein Sproß ist auch erst 7 jahre und ich nehme ihn auch regelmäßig mit , ob in DE oder DK , ich hatte auch mit ihm am Wasser schon konntrolle und der hat nichts gesagt , also tu deim kleinen was gutes und nehm ihn mit .
 
Hallo ihr alle,
auch mich betrifft das ganze nun. Mein Sohn ist gerade 6 geworden und geht auch regelmäßig mit. Ich habe mal versucht, eine gültige Regelung für NRW zu finden, bin aber nur auf das Landesfischereigesetz von 1973 gestoßen. Anscheinend gibt es keine neuere Version und somit auch keinen Passus wie in Hessen. Hier sind die NRW-Statuten:

§ 31
Fischerprüfung, Fischereischein

(1) Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen.

§ 33
Versagungsgründe

(1) Der Fischereischein ist Personen zu versagen,

die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.

Nichtsdestotrotz geht mein Zwerg weiterhin mit und benutzt auch seine eigene Angelrute. Vorgestern waren wir Spinnangeln (jeder mit eigener Rute) und haben auch etliche andere Angler getroffen. Keiner hat irgendetwas gesagt. Ich denke auch, dass es kein Problem sein darf. Woher soll sonst der Nachwuchs kommen? Mit jedem Jahr wird es doch schwerer, Kinder für das Angeln zu begeistern. Einen 10 jährigen, der nie mit Angeln direkt in Berührung gekommen ist von seiner Playstation zum Angeln zu bewegen, dürfte nahezu aussichtslos sein. Deshalb riskiere ich ein evt. Bußgeld und lasse meinen Zwerg weiterhin unter meiner Aufsicht Angeln.
Allen einen guten Rutsch in ein fangreiches Jahr 2008
Gruß Braveheart aus Ascheberg
 
Hi, also bei uns in sachsen ist das so geregelt:
Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Für ein Kind unter 9 Jahren sind der Erlaubnisschein und der Jugendfischereischein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.
Das Kind unter 9. Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

Ja so sieht es bei uns aus, wünsch euch en guten Rutsch ins neue und hoffentlich Angel erfolgreiche jahr 08.
 
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