Allgemein -  Beamtenwillkür

Heiko Häß

Profi-Petrijünger
Hallo Leute
Ich muß mir mal den Frust von der Seele schreiben.
Folgender Fall:
Unser Verein hat unter anderem die Fischereierlaubniss für den Rhein , Gebiet Taubergießen. Wer mit dem Auto in dieses Gebiet fahren möchte muß sich eine gebührenpflichtige Zufahrtsgenehmigung vom Wasserwirtschaftsamt besorgen.
Vor ein paar Wochen wollte im besagten Revier angeln gehen. Wir haben zwar schon früher gesehen das an dem Zufahrtsweg eine Schranke aufgestellt wurde die aber immer offen war , bis zu diesem Tag. Also umdrehen und wieder nach Hause. Ein paar Tage später nächster Versuch. Wieder verschlossen. :(
Darauf hin habe ich eine Mail an das Wasserwirtschaftsamt geschickt. Keine Antwort.
Ein Angelkolege erzählte mir dann das die Schranke von der anliegenden Gemeinde aufgestellt wurde.
Also Mail an das Bürgermeisteramt.
Antwort: Für eine Gebühr von 30 Euro könnte ich ein Schlüssel bekommen.
Darauf hin bin ich am nächsten Tag zu dem Rathaus gefahren um mir den 30Euro-Schlüssel zu besorgen. Nach kurzem Gespräch erzählt mir der Beamte das ich den Schlüssel nicht bräuchte da an der Schranke jetzt auch ein Schloß hängt wie es bei unseren anderen Gewässern benutzt wird und unser Schlüssel passt.
Ich gleich hin , stimmt tatsächlich :)
Eine Woche später war das Schloß wieder weg und die Schranke war wieder mit dem Schloß der Gemeinde verschlossen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen in mein Angelrevier zu kommen bin ich Heute nochmal zum Rathaus gefahren um mir den verd... Schlüssel abzuholen.
Trotz das das Bürgerbüro geöffnet war war der zuständige Beamte nicht im Haus. Seine Tippse hat mir dann fröhlich mitgeteilt das sie keine Schlüssel mehr haben und erst Neue bestellen müssen. "Sie könne auch keinen herzaubern".
Ich bin fast explodiert. Zumal das Rathaus und auch das Angelrevier mind. 25 km von mir entfernt sind und mein Pick-Up 16 Liter verbraucht. :mad:
 
aal 3004 schrieb:
hallo heiko

du hast ein pick up,und was hat dir gefehlt?
ein dickes tau!!! tau ran an der schranke und feuer.
.
mfg
aal 3004 :daumenhoc :daumenhoc :daumenhoc

Das Problem ist das in der Nähe der Schranke ein Schützenhaus und ein Bauernhof ist . Einen großen "Generalschlüssel" habe ich bereits im Auto liegen wobei ich sowas natürlich niiiiiiieeeeeeeeemals benutzen würde :nein
Ein Seil liegt übrigens auch im Wagen
 
Hallo !

Ja, so etwas ist echt Sch...e!
Drehe den Spies doch einfach um. Stahlkette drum gutes Schloss dran und dann müssen die sehen,wo sie den Schlüssel herbekommen.
Da hast du die Lacher auf deiner Seite. :hahaha: :hahaha: :hahaha:

MfG heiko140970
 
Was erwartest Du jetzt?

Frust hin oder her. Gewalteinsatz setzt Dich in jedem Fall ins Unrecht, Glaube mir, in spätestens 2 Wochen, wahrscheinlich eher, ist die Schranke wieder da. Und dann? Wieder…
Der Schrankenwiederaufbau dauert sicher kürzer als die Beschaffung weiterer Schlüssel.
Also mußt Du in den sauren Apfel beißen und die „Schlüsselbesorge“ abwarten.

MfG
 
Da ich das wunderschöne Naturschutzgebiet Taubergießen kenne und vor Jahren in meiner Eigenschaft als Naturschützer einen Zeitungsartikel über diese naturbelassene urige Naturlandschaft geschrieben habe, möchte ich auch kurz meine Meinung dazu kundtun. :)

Diese "gebührenpflichtige Zufahrtsgenehmigung" gehört im Sinne der nahezu einmaligen Tier- und Pflanzenwelt in Taubergießen ausnahmslos abgeschafft! Motorenlärm und Benzinabgase gehören dort einfach nicht hin. Ich bin zwar Angler aus Laib und Seele, aber die Natur geht für mich vor! Sorry, Heiko, das wolltest Du sicher nicht hören, ist aber eben meine Meinung (ich weiß auch nicht ganz genau welche Stelle Du meinst, evtl. ist ja dort die Natur bereits zerstört...). ;)
 
Wow ...

Eine Meinung, ganz gerade und direkt heraus ... und ich dachte immer, ich wäre der 'schlimmste naturschützende Angler' hier im Forum ... ;) :durcheina
 
Wenn ich manche Angler am Wasser sehe, wundere ich mich, daß sie unter ihrem Gepäck nicht zusammenbrechen: riesiges Rutenfutteral für mindestens 6 Ruten, um für alles gerüstet zu sein, Rod-Pod, eimerweise Futter, Angelstuhl oder Angelliege und und und... Kein Wunder, daß diese Angler nach einer Genehmigung rufen, bis zum Wasser fahren zu dürfen. Freunde, Ihr wißt doch, auf was Ihr angeln wollt. Warum dann einen riesigen Sack voll Ruten und Rollen mit sich schleppen? Zwei Ruten, Kescher, Klappstuhl u. etwas Futter tut`s doch allemal. Blei, Vorfach, Hakenlöser etc. kann man in der Weste unterbringen. Mit entsprechend leichtem Gepäck kann man auch mal etwas weiter laufen. Die Natur wird`s Euch danken. Spinnangler u. Fliegenfischer haben dies Problem nicht. Meine Ausrüstung am Wasser: Fliegenrute, Kescher u. Umhängetasche mit Fliegendosen etc., das ist alles.
Bewegung (Laufen) ist gesund, deshalb immer schön fröhlich bleiben.
Gruß u. Petrowskij
Eberhard :hinkebein
 
Angelspezi schrieb:
Da ich das wunderschöne Naturschutzgebiet Taubergießen kenne und vor Jahren in meiner Eigenschaft als Naturschützer einen Zeitungsartikel über diese naturbelassene urige Naturlandschaft geschrieben habe, möchte ich auch kurz meine Meinung dazu kundtun. :)

Diese "gebührenpflichtige Zufahrtsgenehmigung" gehört im Sinne der nahezu einmaligen Tier- und Pflanzenwelt in Taubergießen ausnahmslos abgeschafft! Motorenlärm und Benzinabgase gehören dort einfach nicht hin. Ich bin zwar Angler aus Laib und Seele, aber die Natur geht für mich vor! Sorry, Heiko, das wolltest Du sicher nicht hören, ist aber eben meine Meinung (ich weiß auch nicht ganz genau welche Stelle Du meinst, evtl. ist ja dort die Natur bereits zerstört...). ;)
Keine Angst , wir fahren nicht durch das Naturschutzgebiet. Wir dürfen nur ein Zufahrtsweg benutzen der geteert ist, und das mit 20KM/H. Wir halten uns auch brav daran obwohl wir deshalb einen Umweg von 14km in kauf nehmen müssen. Der Weg den wir am Wasser befahren dürfen geht direkt am Rhein entlang. Dort wird auch Forstwirtschaft betrieben , inkl. Kahlschläge.
Unser Gewässerstück wird auch teilweise von Schiffen und Motorbooten befahren. Also , warum soll ich ein schlechtes Gewissen haben?
@Eberhard Schulte
Ich bin Spinnfischer und habe auch nicht viel Ausrüstung dabei. Das Problem ist das der Weg von der öffentlichen Straße bis zum Angelrevier ca. 7km sind.
Bei meiner begrenzten Freizeit dauert mir dieser Fußmarsch doch etwas zu lange.
Ich würde auch lieber mit dem Boot ins Angelrevier fahren aber das ist in unserem Verein verboten.
Außerdem: Ist von Euch schon mal Jemand Nachts durch den Taubergießen marschiert?
:zwinkernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir platz der Kragen !!!

Es geht weiter !
Pünktlich zum Ende der Schonzeit mußte natürlich eine Brücke wegen Einsturzgefahr gesperrt werden und natürlich dürfen wir keinen anderen Weg benutzen :mad:
Aber wenigstens dürfen wir weiter für die Angelkarten und die Zufahrtsgenehmigung bezahlen :wut
Macht echt Spaß , der Hecht ist offen und die Zufahrt zu.
Mich würde interessieren was die Gemeindeverwaltung eigentlich gegen die Angler hat.
Ich würde denen echt gerne in ihren Beamtenar.... treten.
:hauen
 
Heiko kauf dir ein Boot und benutz die Wasserstraße, währe doch auch eine Möglichkeit! :)
 
Das ist ja echt ne Frecheit!Wenn es ein geschützer Bereich ist, sollte man gar nicht dort fahren dürfen!Aber nein, erst wird bezahlt und dann darf man doch fahren!So eine Abzocke!
 
Trout 1985 schrieb:
Das ist ja echt ne Frecheit!Wenn es ein geschützer Bereich ist, sollte man gar nicht dort fahren dürfen!Aber nein, erst wird bezahlt und dann darf man doch fahren!So eine Abzocke!
Es ist kein geschützter Bereich.
Ich versuche nochmal das Revier zu beschreiben:
Der Weg den wir normalerweise benutzen auf dem auch die gesperrte Brücke liegt ist eine geteerte Straße. Diese Straße war bis vor kurzem von jedem benutzbar. Da der Gemeinde aber zu viel los war auf dieser Straße hat sie die Schranke angebracht. Der Normalbürger durfte bis zum Rhein fahren wo auch ein Parkplatz ist. Von diesem Parkplatz aus geht ein Weg (Kies /Splitt) am Rhein entlang. Diesen Weg dürfen die Angler mit der Ausnahmegenehmigung befahren. Das ist eine Genehmigung vom Schifffahrtsamt und hat mit dem Naturschutzgebiet nichts zu tun. Die Genehmigung braucht man auch außerhalb des Naturschutzgebietes wenn man die Wege des Schiffahrtamts befahren möchte.
Wir angeln eigentlich nicht im Taubergießen sondern am Rand.
Ich glaube auch nicht das wir das Gebiet stören da selten mehr als 3 Angler (auf ca. 5km länge) am Wasser sind und wir uns auch zu benehmen wissen.
Im Gegensatz zu den Turis die ihren Dreck hinterlassen , Blumen pflücken , Hunde frei laufen lassen und mit dem Mountainbike durch die Waldwege rasen.
Und was den Mororenlärm betrifft sind die Tiere durch die Kettensägen , Motorboote und Traktoren abgehärtet :augen
Mir wurde jetzt übrigens ein Landwirtschaftsweg genannt über den ich ins Revier komme. Der weg ist zwar durch die traktoren etwas ausgefahren aber ich habe zum Glück Allrad und Bodenfreiheit.
 
Na dann brauchst du dich ja nicht mehr so doll darüber ärgern wenn du jetzt einen anderen Weg hast.Die Dinge erledigen sich meist von alleine,man muss nur lange genug warten! :angler:
 
Nach Fischereigesätz hast du das Recht zur ausübung der Fischerei das Grundstück zu befahren auch wenn es für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Quelle "Die Fischerprüfung" Seite 180-181
 
Wenn ich diese Begebenheiten lese,dann kommt bei mir auch der Frust hoch.Ich hatte so etwas ähnliches schon mal im Forum geschrieben,Zufahrtswege zu DAV- Gewässern,es waren verschiedene Angler der Meinung,zu Fuß kommt man auch hin und ist gesund.Nun kann sich jeder freuen wenn er im Alter noch rüstig und mobil ist,was ist mit den kranken und gehbehinderten Anglern.Denen bleiben nur angewiesene Gewässer? Warum gibt es keine Sondergenehmigungen?Auch wenn man seine Angelutensilien reduziert,so muß man immer hin doch einiges schleppen und das mitunter nicht wenige m.Ich wünsche keinem Angler das er im Alter nicht mehr mobil ist,ich weiß von was ich rede.Oder darf man sich dann kein Gewässer mehr aus suchen,weil es nur noch Sperren gibt.Also denkt auch an eure älteren Sportfreunde,welche jahrelang angelten und nicht mehr mobil sind.
 
Walter Schroeder schrieb:
Wenn ich diese Begebenheiten lese,dann kommt bei mir auch der Frust hoch.Ich hatte so etwas ähnliches schon mal im Forum geschrieben,Zufahrtswege zu DAV- Gewässern,es waren verschiedene Angler der Meinung,zu Fuß kommt man auch hin und ist gesund.Nun kann sich jeder freuen wenn er im Alter noch rüstig und mobil ist,was ist mit den kranken und gehbehinderten Anglern.Denen bleiben nur angewiesene Gewässer? Warum gibt es keine Sondergenehmigungen?Auch wenn man seine Angelutensilien reduziert,so muß man immer hin doch einiges schleppen und das mitunter nicht wenige m.Ich wünsche keinem Angler das er im Alter nicht mehr mobil ist,ich weiß von was ich rede.Oder darf man sich dann kein Gewässer mehr aus suchen,weil es nur noch Sperren gibt.Also denkt auch an eure älteren Sportfreunde,welche jahrelang angelten und nicht mehr mobil sind.

Hallo Walter,
letzte Woche habe ich am Main bei Lohr (Bayern) einen behinderten Angler kennengelernt, der auch gesperrte Wege befahren darf. Allerdings muss er dafür 30 €uro pro Jahr bezahlen. Aber trotzdem: Eine gute Regelung.
 
Leider hatte ich beim Besuch in Bayern,auch die Feststellung gemacht,das man mit dem Auto direkt runter zur Donau fahren kann,da stehen sie mit Campingwagen und grillen direkt am Wasser,ich hätte mit dem PKW direkt in die Donau fahren können,was für Unterschiede in unser lieben BRD,In einem Bundesland Sperren und Verbote und wo anders,Gefälligkeit.
 
Korregiert mich wenn Ich mich irre Aber der Rhein ist eine Wasserstraße und da darfst du auf jeden fall mit Boot fahren ( nätürlich mit Führeschein oder unter 5 PS) Das kann dir der Fischerreiverein nicht verbieten er kann dir nur verbieten das Boot zum Fischen zu benutzen. Wenn du nun mit deinem Boot Dein Zeug zum Platz Fährst und es Da rausziehst kann dir eigentlich niemand was. Das ist ja nur ein Transport und hat so mit dem Fischen nichts zutun.
 
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