Landesfischereigesetze -  Flussmündungen angeln-ohne Erlaubnisschein

Svenno

G.barschjäger&Meeresspezi
Moin,moin,

Ich möchte mal diesem Monat an einem 10m breiten Fluss angeln,der in den Niendorfer Hafen an der Ostsee mündet.Nun meine Frage,darf man so ca. 5m vor der Flussmündung,ohne Erlaubnisschein angeln oder nicht? :confused:
Bei dem Kurzentrum habe ich schon angefragt und die wussten das auch nicht! :mad:
Und meine Angelkollegen wissen auch nicht weiter! :(
 
Hi Svenno,
So wie Du die Frage gestellt hast, ist sie kaum ohne genaue Ortskenntnis zu beantworten. Du solltest dann auch die genauen örtl. Beschreibungen ausführen.

Der Fluß ist die Aalbek. Die Verbindung zwischen Hemmelsdorfer See und Ostsee. Dieser Ablauf gehört, genau wie der See, einem Angelverein. Nähere Auskunft erhältst Du beim Fischer Schierbaum in Hemmelsdorf. Außerdem fließt sie nicht einfach in den Niendorfer Hafen sondern ist durch eine Brücke und ein Siel von der Ostsee getrennt. Also- nix Ostsee. Bis ans Siel kannst Du angeln (wenn denn im Niendorfer Hafen geangelt werden dürfte). Letzteres müsstest Du abklären.
MfG
 
Zurück
Oben