Gesetze -  Schlagbäume und Durchfahrtverbotschilder

Walter Schroeder

Sei immer fair
Muß leider ein Thema in Erinnerung bringen,das sind die Schlagbäume und Durchfahrtverbotschilder zu Den DAV -Gewässern.Hatte versucht die Tongrube
bei Kossenblatt anzufahren,wie üblich Schlagbaum,nur noch laufen.so ist das an zig DAV -Gewässern.Hat sich der Deutsche-Anglerverband,einmal Gedanken gemacht,das viele Angler im Rentenalter sind,dazu noch teilweise Schwerbeschädigt.So langsam ist für diese Generation das Angeln vorbei.Als zahlende Mitglieder,hat wohl keiner Interesse.Der Angler hat ja nur eine handvoll zu tragen,um zig meter zum Wasser zu gelangen.Ich bin gespannt, was meine Mitstreiter in dem Alter zu sagen haben.
:wein :wein
 
Hallo Walter !
Wenn die Schlagbäume nicht da wären, so würde man die Gewässer vermutlich vor lauter Autos nicht mehr finden, da der Mensch ja von Natur aus faul ist. Vielleicht lohnt sich aber ein schriftlicher Vorschlag an den DAV, Ausnahmegenehmigungen u. evtl. Schlagbaumschlüssel für ältere bzw. behinderte Angler auszugeben.
Immer schön fröhlich bleiben.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Eberhard Schulte schrieb:
Hallo Walter !
Wenn die Schlagbäume nicht da wären, so würde man die Gewässer vermutlich vor lauter Autos nicht mehr finden, da der Mensch ja von Natur aus faul ist. Vielleicht lohnt sich aber ein schriftlicher Vorschlag an den DAV, Ausnahmegenehmigungen u. evtl. Schlagbaumschlüssel für ältere bzw. behinderte Angler auszugeben.
Immer schön fröhlich bleiben.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
Hallo! In gewissen Maße,hast Du recht und nun kommt das aber,es gibt bestimmt Möglichkeiten,in Gewässernähe Parkplätze einzurichten.Außerdem,besteht die Gefahr,wenn das Auto unbeaufsichtigt ist,wenn Du zurück kommst,Beschädigungen vor zu finden.Alles schon passiert.Wenn Du noch so rüstig bist,mit Deinen ganzen Pinnen,zig meter zu laufen,dann ist das "OK"
Wahrscheinlich,bist Du in den alten Bundesländern,es gewöhnt,das überall Sperrschilder vorhanden sind,allerdings war das vor der Wende,bei uns nicht der Fall.Es gab eine menge Gewässer,an dennen man bequem,ran fahren konnte,ich sehe heute nur,Sperrschilder.Das mal zur Orientierung.
Gruß Walter
 
Das liegt meistens auch daran, daß der DAV mit den umliegenden Flurstücken nichts zu tun hat.
Oftmals liegt das Ganze in privater Hand. Dann hat man im schlimmsten Fall einfach mal Pech gehabt, wenn der Eigentümer eine Durchfahrt nicht zulässt.
Anders sieht es da schon aus, wenn die öffentliche Hand der Träger ist. Da kann man durchaus gegen Gebühr eine Sonderbefahrgenehmigung erwerben. Oftmals aber auch nur, wenn ein trifftiger Grund vorliegt.
Es wäre in dem Fall natürlich schön, wenn der DAV sich mit den "Anliegern" im Sinne seiner Mitglieder schon vorab einigen könnte.

In diesem Sinne
 
Hallo Walter,
wir wollen doch mal ehrlich sein. Die meisten Autofahrer würden doch noch zum Klo mit ihren Karossen fahren. Genauso wäre es an fast allen Angelgewässern, wenn denn die Ordnungsbehörden nicht einschreiten würden. Alle würden bis ans Gewässer fahren, frei nach dem Motto, „Ich mach das nur heute weil es regnet“. Man kann es nicht allen recht machen.

Leider bist Du in einem Lebensalter welches Dir sicher nicht mehr all Möglichkeiten offen läßt, aber ich denke das eine andere Gruppe von Mitmenschen dann viel eher Grund hätten zu klagen. Die Rollstuhlfahrer z.B.
Ist nur meine Ansicht. Wie sagen wir in Norddeutschland: „Watt nich geiht, geiht nich“.
MfG
 
Hallo,
wir am Niederrhein sagen "Wat moot, dat moot" (frei ins Hochdeutsch übersetzt: Was sein muß, muß sein). In diesem Fall würde das folgendes heißen: Wenn ein Verein ältere oder auch behinderte Mitglieder hat, so ist es seine Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese auch ohne größere Probleme ans Wasser kommen, denn er kassiert ja auch von diesen Mitgliedern Beiträge.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Hier in der Region werden auch noch andere Gründe vorliegen.
Es gibt hier fast nur Kiefern Wald, der schnell zum Brennen neigt. Außer dem wäre die Vermüllung der angrenzenden Wälder sehr hoch.
 
Liebe Sportfreunde! Nun habe ich auf meine Anregung,sehr viele Antworten bekommen,teils sind sie zu vertreten,anderseits habe ich nur eine Frage;Warum konnte man früher an die Gewässer fahren und heute nicht.Ist es das Bundesgesetz,oder ist es regional unterschiedlich.In Bayern kann man mit dem Auto fast in die Donau fahren,da wird mit Wohnwagen am Wasser gegrillt und das sind meine Probleme,eine BRD und jedes Bundesland macht seine Gesetze.Für mich ist Dänemark,das Angler freudigste Land.
 
Also in Sachsen Anhalt gibt es genügend Gewässer wo man direkt aus dem Auto angeln könnte.
Selbst an der Elbe kann ich nebenher mit dem Auto fahren, ( auf 14 km ) was will man mehr :)
 
Moin,
ich denke hier werden teilweise Äpfel mit Birnen verglichen.
Das eine sind Kleingewässer, die wie schon von jemandem sagte, in einem Gebiet liegen das u.U. Privateigentum, Bundeseigentum oder Landeseigentum sein wird. Dieser Eigentümer regelt die Zufahrtsberechtigung. Ich bitte auch zu bedenken, daß wenn jemand im Wegerecht etwas gestattet, unter Umständen auch haften muß.
Zum anderen wurden Flüsse und Bundeswasserstraßen angesprochen an denen ein öffentlicher Zugang besteht. Natürlich kann ich an diesen befahrbaren Stellen auch einige Angelstellen anfahren. Das wird in Ost und West wohl gleichbehandelt.
Oder sollte ich mich da irren?
MfG
 
Walter Schroeder schrieb:
Liebe Sportfreunde! Nun habe ich auf meine Anregung,sehr viele Antworten bekommen,teils sind sie zu vertreten,anderseits habe ich nur eine Frage;Warum konnte man früher an die Gewässer fahren und heute nicht.Ist es das Bundesgesetz,oder ist es regional unterschiedlich.In Bayern kann man mit dem Auto fast in die Donau fahren,da wird mit Wohnwagen am Wasser gegrillt und das sind meine Probleme,eine BRD und jedes Bundesland macht seine Gesetze.Für mich ist Dänemark,das Angler freudigste Land.

Naja, das "Durchfahrt Verboten" Schild an sich ist Bundesgesetz. Aber wo's aufgestellt wird, hängt vom jeweiligen Straßenbaulastträger ab.

Ich vermute mal, dass es sich bei den Wegen an Deinem Gewässer um Feldwege und / oder Wanderwege handelt. Wie diese behandelt werden, entscheidet meist die zuständige Kommune. Ich selbst kenne die Regelungen der alten DDDR nicht und kann nichts dazu sagen aber für eine solche Sperrung gibts im Allgemeinen einen Grund. Gewässerschutz zum Beispiel oder einfach nur das Ziel eines autofreien Naherholungsgebietes.

Ich würde Dir empfehlen, einfach mal bei der Stadt- / Kreisverwaltung nachzufragen ob Du eine entsprechende Ausnahmegenehmigung haben könntest. Bei berechtigtem Interesse müsste das gehen.
 
@ Steffen

Könntest Du bitte mal Straßenbaulastträger decodieren. In eine für "normal veranlagte" Bürger verständliche Sprache. Denn daß was ich auf Anhieb darunter verstehe, wird`s sicher nicht sein ... :)

Danke

Stefan



Habe schon gerade selbst gegoogelt: Bauauftraggeber wie Land, Kommune usw.
(Hab`s halt nicht gewusst ...)
 
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Pescadore schrieb:
@ Steffen

Könntest Du bitte mal Straßenbaulastträger decodieren. In eine für "normal veranlagte" Bürger verständliche Sprache. Denn daß was ich auf Anhieb darunter verstehe, wird`s sicher nicht sein ... :)
Danke Stefan

Na, dann hast Du es ja selbst "rausgekriegt", also Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, die die Straßen und Wege gebaut haben und fortan auch unterhalten müssen (Infrastruktur). Aber auch Privatleute können Straßenbaulastträger sein, wenn sie einen sogen. "Privatweg" selbst gebaut oder bauen ließen.

Natürlich weiß ich nicht, wie es im Osten gehandhabt wird, aber wahrscheinlich wird man dem Walter eine ganze Reihe von Gewässern aufzählen, zu denen man auch mit dem Auto bis ans Ufer fahren kann. Außerdem kosten Ausnahmegenehmigungen, wenn sie denn erteilt werden, immer eine ganze Stange Geld und dann sollte man sich schon überlegen, ob einem der Zutritt per Auto soviel wert ist!

Munter bleiben
CLIFF
....................................................................................................................... :ja:
 
Soweit ich weiss,werden bei uns für gesperrte Wege,Wegekarten angeboten,das sind für Mitglieder die für den entsprechenden See eine Angelkarte haben,genauso wie es auch Sondergenehmigungen gibt,für Elektromotoren auf Seen,wo es eigentlich nicht erlaubt ist.
Vorraussetzungen sind dafür eine glaubhafte Darstellung,das man zum Beispiel nicht mehr so gut auf den Beinen ist,bzw. eine Behinderung hat.
 
Cliffhänger schrieb:
Na, dann hast Du es ja selbst "rausgekriegt", also Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, die die Straßen und Wege gebaut haben und fortan auch unterhalten müssen (Infrastruktur). Aber auch Privatleute können Straßenbaulastträger sein, wenn sie einen sogen. "Privatweg" selbst gebaut oder bauen ließen.

Natürlich weiß ich nicht, wie es im Osten gehandhabt wird, aber wahrscheinlich wird man dem Walter eine ganze Reihe von Gewässern aufzählen, zu denen man auch mit dem Auto bis ans Ufer fahren kann. Außerdem kosten Ausnahmegenehmigungen, wenn sie denn erteilt werden, immer eine ganze Stange Geld und dann sollte man sich schon überlegen, ob einem der Zutritt per Auto soviel wert ist!

Munter bleiben
CLIFF
....................................................................................................................... :ja:

@ Cliff

Eines verstehe ich bei Dir nicht :confused: :confused: :confused:
Deine ständigen Hiebe ( oft durch die Blume ) gegen den Ostteil Deuschlands.

Hier gibt es genau wie im Westteil des Bundes folgende Wege und Strassen;
1. Privat Wege, 2. Ortsstrassen ( Gemeinde oder Stadt ), 3. Kreisstrassen, 4. Landesstrassen, 5. Bundesstrassen, 6. Bundes Autobahn, ach ja, Wald Wege gib´s auch noch.

Ich könnte Kotzen wenn ich laufend höre das die " Ossi´s " zu Blöd oder sonst was sind.
Es sind nun fast 18 Jahre seit der Wiedervereinigung Deutschlands vergangen, es gibt keine " Gleichschaltung " oder sonst was mehr.
Nur das Problem ist..... die Mauer aus den Köpfen raus zu kriegen.
 
Ja,Sportfreunde! Es ist eben Tatsache das,das Denken unterschiedlicher Art ist,wir hatten zur DDR-Zeit ein ganz anderes Regim und damit auch andere Gesetze,Wahrscheinlich war es zu dieser Zeit mit der Umwelt,Gewässerschutz u.s.w. nicht so streng geregelt,das man die Anfahrt an Gewässern nicht so genau nahm.Wir wissen heut,das in der BRD Gesetze und Paragraphen,ernster genommen werden.Außerdem haben heut Naturschützer,Grüne und Tierfreunde .eine größere Unterstützung ,als Angler.Es muß daher,nicht zu persönlichen ,Auseinandersetzung,
meines achtens kommen.
 
Zu den Zeiten rannten auch nur gewisse Leute mit Nachtsichtgeräten umher................ganz so wie heute!
Ach nein, heute nennt man sie ja Spanner :hahaha:
 
Hallo Angelfreunde !
Die Meinungsäußerungen scheinen auf eine Ebene abzugleiten, die wir, so denke ich, nicht nötig haben. Fakt ist doch Eines, es gibt halt Unterschiede, auch aus der Vergangenheit resultierend, was die Möglichkeit betrifft, bis zu den Gewässern mit dem Auto zu gelangen, oder auch nicht. Das hängt mit unterschiedlichen Eigentumverhältnissen oder auch, wie sie Cliff richtigerweise
bezeichnet hat, Straßenbaulastträgern zusammen, also auch Unterschiede zwischen Ost und West, logisch !!!!
Aber daraus jetzt eine Ossi / Wessi Debatte zu machen halte ich für völlig falsch. Wir haben alle ein gemeinsames Hobby, das ANGELN. Darauf sollten wir uns konzentrieren und uns gemeinsam daran erfreuen.
Überlassen wir derartige Debatten doch lieber den aus meiner Sicht überbezahlten Politikern, die es immer wieder schaffen mit solchen Debatten die Stimmung anzuheizen. Wir sollten darauf verzichten !

Es grüßt Euch ein Angler aus dem Osten, der auch sehr gern im Westen angelt
:) und dem es egal ist, woher der Angelkollege nebenan herkommt, hauptsache es macht Spaß.

Gruß und Petri Heil
der Alte Däne
 
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