Landesfischereigesetze -  Urlauberfischereischein

Hallo !

Wie schon geschrieben, halte ich den Tourischein für eine gute Sache.
Mein Cousin Marco ( 29 Jahre alt) konnte durch den Tourischein mit uns zum angeln gehen ohne nur langweilig daneben sitzen zu müssen. Mit Bravur hat er auch seine erste Kontrolle (Durch die Wasserschutzpolizei) bestanden.
Kurz gesagt, er hat Blut gelegt und seine Freude am angeln wieder entdeckt. Auch möchte er in Zukunft doch mal alleine losziehen und sein Glück versuchen.
Er hat sich gestern in seiner Heimatstadt (HH) zum Fischereischeinlehrgang angemeldet.
Natürlich haben wir gleich fürs nähste Jahr (voller Vorfreude) wieder verschiedene Touren geplant
an denen er nun aktiv teilnehmen kann.
Für mich und meinen angelnden Freundeskreis (und den örtlichen Fachhändler :hahaha: ) ein großer Gewinn.
Ich bin mir sicher, das so etwas ohne den Toutischein nicht zustande gekommen wäre.
Einfach genial, finde ich gut !!!

MfG heiko140970 :)
 
Ich bin ein großer Befürworter für diesen Schein. Das beste Argument für den Touristenfischereischein .Ich bin auf diese Art wieder zum Angeln gekommen und habe inzwischen meinen Angelschein gemacht
 
Hallo,
sind wir doch mal ehrlich: wie viele von uns haben die Angelei dadurch begonnen, daß sie als Jungens schwarz angeln gingen? Ich vermute, daß selbst heute noch ein hoher Prozentsatz aller Angler so zum Angeln kam. Ich kenne selbst etliche davon. Warum also nicht der Urlauberschein? So werden sicher viele potentielle Petrijünger legal an die Angelei herangeführt. Eine kurze Einweisung bei der ausstellenden Behörde, was die Behandlung von gefangenen Fischen und den Umgang mit der Natur betrifft, wäre dabei wünschenswert. Weiterhin sollten auf dem Urlauberschein entsprechende Vorschriften gedruckt sein.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Eberhard Schulte schrieb:
Hallo,
sind wir doch mal ehrlich: wie viele von uns haben die Angelei dadurch begonnen, daß sie als Jungens schwarz angeln gingen? Ich vermute, daß selbst heute noch ein hoher Prozentsatz aller Angler so zum Angeln kam. Ich kenne selbst etliche davon. Warum also nicht der Urlauberschein? So werden sicher viele potentielle Petrijünger legal an die Angelei herangeführt. Eine kurze Einweisung bei der ausstellenden Behörde, was die Behandlung von gefangenen Fischen und den Umgang mit der Natur betrifft, wäre dabei wünschenswert. Weiterhin sollten auf dem Urlauberschein entsprechende Vorschriften gedruckt sein.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard

moin,

perfekt, genau so sehe ich das auch! :klatsch

Was "die Behandlung von gefangenen Fischen und den Umgang mit der Natur betrifft": Da spielt die Erziehung eine große Rolle, ebenso wie die Grundsätzliche Einstellung zu anderen Lebewesen und der Natur insgesamt (Bsp. Müllproblematik). Das muß "erlernt und verinnerlicht" werden - je früher desto besser. Das ist nach meiner Auffassung auch etwas, was sich später weder durch Strafandrohung noch durch das Bestehen der Fischereiprüfung erlangen läßt.
Das einschlägige Vorschriften auf dem Urlauberschein abgedruckt werden sollen, macht auch Sinn. Dann entfällt die Ausrede "das habe ich nicht gewußt"

Gruß Thorsten
 
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