Tierquälerei: Angler verurteilt

Andi320

Petrijünger
Tierquälerei: Angler verurteilt
Von Ulrich Knapp, Aichach

Es klingt ein bisschen wie die Rache der Tierwelt: Weil ein 29-jähriger Sportfischer aus dem nördlichen Landkreis einen Waller stundenlang quälte, verurteilte ihn Amtsrichter Christian Grimmeisen gestern zu einer Geldstrafe von 600 Euro.Diesen Artikel



Der Mann hatte vor zwei Jahren in einem privaten See bei Sand einen spektakulären Fisch an Land gezogen: einen 1,85 Meter großen und 39 Kilogramm schweren Waller. Doch anstatt ihn zu töten und zu verzehren, wie es das Bayerische Fischereigesetz vorschreibt, ließ der 29-Jährige seinen Fang am Leben und präsentierte ihn den Passanten. Mehrere Stunden hing die lebende "Jagdtrophäe" an einem Seil und hatte dabei ein Gummistück im Maul.

Der Angeklagte behauptete hingegen: "Ich hatte das Tier nur fünf Minuten für ein Foto an der Leine." Durch die Tortur erlitt der Fisch erhebliche Schmerzen und verletzte sich an den Kiemen, stellte das Veterinäramt fest. Da der Mann derzeit nichts verdient - er ist selbstständig und seit drei Monaten im Krankenstand -, wurde die Geldstrafe auf 600 Euro festgesetzt. Zuvor hatte er einen Strafbefehl über 2000 Euro abgelehnt. Nun braucht er zwar deutlich weniger bezahlen, aber muss laut Grimmeisen mit einem Eintrag im Führungszeugnis leben.

Der Waller hingegen lebt nach Angaben des Angeklagten mittlerweile in Holland. Dorthin wurde er verkauft.
 
So ein *********.
Ich habe dafür auch nicht dass geringste Verständniss.
Für ein Foto ja,aber dann höchstens 5 Minuten und dann wieder zurücksetzten.
Die Strafe ist viel zu zu mild.
 
Zuletzt bearbeitet:
auf der stelle fischereischein entzug!
der dürfte nie wieder angeln.bei soetwas empfinde ich nur :wut :wut :wut
strafe hätte deutlich höher sein müssen.
gruß
aal 3004
 
Ist noch viel zu wenig müssten 60000 Euronen sein.

@ Waller schwimmt in Holland, is nur komisch das der Waller 2 Tage später an der nächsten Staustufe Tot aufgefunden wurde. :mad: :mad:
 
Es geht doch :klatsch :klatsch :klatsch !
Die Strafe hätte 10 x so hoch ausfallen können und dann aber noch
den Fischereischein weg. Und dieses Beispiel sollte überall veröffentlicht werden, als Hinweis für alle, die es nicht lassen können.
Gruß und Petri Heil
der Alte Däne
 
lol das hab ich auch gelesen ich hab nur zu meiner mutter gesagt so ein depp den hät ich gleich eins übergebraten und zur nächsten ofiziellen wiegestelle gefahren bei 1,85 hammer aber das muss echt nicht sein was er da getan hat warscheinlich noch mit lebendköfi das trau ich ihm zu
 
Naja zumindest hat man ihn erwisacht. Aber die Strafe dafür is viel zu lasch. Der hätte ruhig im 4-stelligen Bereich zahlen können und dann noch ordentlich Sozialstunden. Fischereischein-Entzug hät ich doch jetz auch ma für Standart gehalten :mad: schade
 
Vielleicht hätte man ihn mal an den Baum hängen sollen! Aus Schmerzen lernt man........ :nein :nein :nein :nein :nein :nein :nein :nein :nein



Die Schnur muss nass sein!!
MfG Bohne
 
Der Schein ist allemal weg. Und falls er irgendwo Mitglied war hatte sich das eh
schon lang erledigt. Garantiert unehrenhaft entlassen.
Und damit auch keine Chance mehr irgendwo neu aufgenommen zu werden.
Die Geldstrafe hätte deutlich höher sein müssen.
Auch wenn er z.Z. ohne Einkommen ist. Kann er ja abstottern. Außerdem,
hat doch Zeit. Wenn er schon den ganzen Tag aufm Sack liegt kann
er die Moneten ja auch absitzen.
Eintrag hin oder her. Nen neuen Fischereischein kann er vergessen.
Dem hätte mal jemand anders den A.... so richtig aufreißen sollen.
Mfg Armin
 
ja Tach auch,

so, ich denke es ist jetzt genug auf den "Verbrecher" eingedroschen worden. Halten wir doch erstmal fest, was in dem "Artikel" steht:

Aussage von Unbekannt: Der Fisch hing mehrere Stunden an einem Seil
Aussage des Anglers: "Ich hatte das Tier nur fünf Minuten für ein Foto an der Leine."

Jetzt mal zur Wortwahl ein Zitat: "Mehrere Stunden hing die lebende "Jagdtrophäe" an einem Seil und hatte dabei ein Gummistück im Maul."

Kommt mir was die verwendeten Wörter ("Jagdtrophäe" "Gummistück") angeht sehr bekannt vor. Hatten wir nicht neulich erst einen Artikel eines verblendeten, hysterischen, uninformierten schweizer "Tierschützer", der auf einen Jungen verbal eingeschlagen hat, weil der seinen Fang für ein Photo präsentierte und anschließend wieder releaste?

Was soll ich denn davon halten:"Durch die Tortur erlitt der Fisch erhebliche Schmerzen und verletzte sich an den Kiemen, stellte das Veterinäramt fest."
oder:
"Rache der Tierwelt"
oder:
"...einen Waller stundenlang quälte..."
oder:
"Doch anstatt ihn zu töten und zu verzehren" - wie jetzt, direkt vor Ort, unmittelbar nach dem Landen verzehren??

Es steht für mich hier erstmal Aussage (von Unbekannt) gegen die Aussage des Fängers. Dann möchte ich doch zu gerne wissen, wie jeder von uns sich verhalten würde, wenn man einen 1,85 cm langen und 39 Kg schweren Waller fängt. Wie lange dauert das "Landemanöver" - mal vorausgesetzt der Kandidat ist alleine? Wie sieht das (inkl. Gummifisch im Maul) gesamte Manöver, das sicher länger gedauert hat, für einen vorbeikommenden Aktivisten der PETA aus?

Grundsätzlich wäre ich mit einer Verurteilung des Anglers nur aufgrund der fragwürdigen Berichterstattung eher zurückhaltend. Ich kann gerne jeden Fang rhetorisch so hinbiegen, dass der Leser denkt, er hat es mit einem vorsätzlichen Tierquäler zu tun.

Wenn jemand also noch mehr Informationen zu diesem "Fall" hat, immer herbei.

Gruß Thorsten
 
Thuny..

da der Kerl rechtsmäsig von einem Richter verurteilt wurde, gehe ich davon aus, das der Fall auch untersucht wurde.
Nur Aufgrund von einer Beschuldigung eines (PETA)Zeugen, würde das ein Richter niemals machen(oder doch???)
 
heidelberger*** schrieb:
Nur Aufgrund von einer Beschuldigung eines (PETA)Zeugen, würde das ein Richter niemals machen(oder doch???)

doch, doch, ich denke schon. Vor allem, wenn er (oder Sie) mit einem solchen Urteil auch noch ein persönliches Anliegen befriedigen kann.

Ich möchte hier nichts unterstellen - wie gesagt, ich weiß zu wenig über den Fall, aber ich warne vor Vorverurteilungen. Wie schnell kann es auch einen von "uns" treffen, der in einem vermeindlich unbeobachteten Moment einen nicht zum Verzehr geeigneten Fisch in die Freiheit entläßt. Diese gravierende Straftat von einem einflußreichen (gibt es sowas??) Zeugen vor einem einschlägig veranlagten (gibt es sowas??) Richter vorgebracht, führt dann zur Verurteilung. Wer möchte dann in Folge eines hetzerischen Artikels als Tierquäler tituliert werden? Wohlmöglich auch noch in einem Angelforum?

Nochmal um auf keinem Fall mißverstanden zu werden: Wenn sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, dann ist die Strafe aus meiner Sicht sehr moderat ausgefallen. Von mir aus hätte der Täter dann auch härter bestraft werden können.

Gruß Thorsten
 
Das Problem ist halt, dass sich Richter gern auf das Wort von "Sachverständigen" verlassen, wenn sie selbst mit der Materie überfordert sind. Das ist der Knackpunkt.

Und wie es Thunfisch tut, werde ich mich mit harten Worten gegenüber diesem Angler zurückhalten, da der Rest der Geschichte im Dunkeln liegt. Daher auch mein Druck auf den Thx-Button

In diesem Sinne
 
Also ich kann da Thunfisch nur recht geben.
Es gibt Leute die stehen bei einem Richter automatisch im schlechten Licht, so das es von vorne rein klar für in ist das der angebliche Täter schuldich ist.
Wenn da nur zwei Leute was behaupten ist das Ding gelaufen was natürlich nicht immer so ist.
Ich spreche da aus Erfahrung nicht wegen Tierquälerei sondern wegen was anderem.


Aber wenn der es wirklich war was ich so nicht beurteilen kann war die straffe nicht hart genug und er hätte auch noch was auf´s Maul gebraucht.
 
Ich finde die Geschichte wenig glaubhaft. Die ist wohl von einem Praktikanten einer regionalen Zeitung geschrieben worden oder stammt von einer militanten Umweltorgansisation! Für mich widerspricht sich da zuviel.

Zusammenfassung:
Der Wels wurde mehrere Stunden an einem Seil gehalten, hatte Verletzungen, wurde vom Veterinäramt lebend untersucht und anschließend vom Fänger nach Holland verkauft und darf dort weiterschwimmen.

Für mich ist folgendes Fragwürdig:
- Überlebt das ein Fisch?
- Wie kam der Fisch lebend zum Veterinäramt oder wurde gar eine amtsärztliche Untersuchung vor Ort angesetzt (Arzt im Taucheranzug!)?
- Warum tötet der Amtsarzt das Tier nicht - wie es im Bayrischen Gesetz verlangt wird?
- Warum hat der Fänger seinen Fisch lebend zurück erhalten? Macht man das bei einem Dealer o.ä. auch?
- Wie hat der Fänger den Fisch lebend nach Holland gebracht?
- Warum sagt der Fänger öffentlich aus, dass er den Fisch verkauft habe (erneuter Verstoß gg. das Fischerei bzw. Tierschutzgesetz)?
- In Bayern solche Strafen? Stichwort: Bruno!

Ich denke, dass in einer kleinen regionalen Zeitung noch Platz zu vergeben war oder/und das die Initiatoren einer gewissen(losen) Organisation angehören.

Gruß
Bono
 
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